Umzug in neues Bundesland - Anträge

  • hallo liebes forum und liebe mitglieder,
    ich möchte aus meinem bisherigen kreis in ein anderes bundesland.
    der umzug soll aus gesundheitlichen gründen geschehen, attest liegt vor. auch habe ich einen mietvertrag zum 01.03.2015, mietangebot und ein psycholog begleitschreiben vorliegen.ebenso bereits 5 angebote v. umzugsfirmen.die neue whg. muss renoviert werden.kaution ist ebenfalls zu leisten. da ich persönlich nach der pflege meiner mutter bzw. jetzt nach ihrem tragischen tod kaum noch bestand habe ( kein bett, keine küche etc) benötige ich auch einen antrag auf erstaustattung.

    weitere zu stellende anträge wären dann noch

    - übernahme der umzugskosten ( bin alleine ohne möglichkeiten )

    - übernahme erstaustattung- übernahme der renovierung bei bezug
    - übernahme kaution
    - neuantrag hatz 4 bei neuem leistungsträger (rlp)
    - veränderungsbescheid bei altem leistungsträger (hessen)

    ich habe schon einiges recherchiert allerding bin ich mir weder über die reihenfolge im klaren, noch über den inhalt, bzw. den richtigen wortlaut der zu stellenden anträge.
    genau hierbei erbitte ich Eure hilfe.
    es wäre toll wenn mir jemand mit dem genuen ablauf und quasi dem inhaltsausdruck der anträge nach §33 SGB helfen könnte, da dieser umzug für mich einen neuanfang und abstand des mich zermürbenden leides bedeuten soll.

    liebe grüße

    markus

  • hallo wevell,
    danke für das interesse.
    vorab habe ich nur ein schreiben von meinem aktuellen awmt, das besagt einem umzug in ein anderes bundesland wäre ohne einwände...
    allerdings habe ich ja eh die freie wohnwahl und weiter habe ich noch nichts ausser den beschriebenen papieren.
    da ich nichts falsch machen möchte und unnötig zeit vergehen lassen möchte, habe ich bevor ich losschiesse erst mal hier um hilfe gebeten.
    aber ich habe 2 gute atteste die den umzug befürworten ein begleitschreiben dass ebenfalls in dieser richtung sehr aussagekräftig ist so dass ich denke die zustimmung zu bekommen. die mietübernahme müsste dann allerdings dass neue amt genehmigen, da ich ja das bundesland wechseln möchte. um den richtigen ablauf und wortlkaut einzuhalten habe ich mich hier vertrauensvoll an das forum gewand.
    ich hoffe Du / Ihr / jemand kann mit diesen infos weiterhelfen.

    liebe grüße

    markus

  • Hallo,

    dir darf keiner einen Umzug verbieten, steht sogar im Grundgesetz.

    Die Miete der neuen Wohnung muss angemessen sein. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages ist deshalb beim JC eine Zustimmung einzuholen.

    Liegt keine Zustimmung vor, werden Renovierungskosten und Kautionsdarlehen nicht bewilligt.

    Dem Umzug wird zugestimmt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, sonst werden keine Umzugskosten übernommen.

    wevell

  • hallo wwevell,
    danke Dir für die antwort.
    ja ... das weiss ich bereits...
    gründe für den umzug habe 2.
    1. attestierte krankheit die einen umzug befürwwortet.
    2. drohende obdachlosigkeit da der vermieter bereits wegen eigenbedarf klagt.
    das neue jc ist 150km entfernt und ich nicht mobil.
    ich suche nach dem richtigen weg, diesen umzug zu realisieren und dem ausdruck für die o.g. anträge die ich jeweils einreichen muss...
    die neue wg entspricht den verhältnissen, lt. mietspiegel im internet, allerdings habe ich das neue jc noch nicht kontaktiert und bei meinem aktuellen auf grund meiner problemstellung noch nichts eingereicht, da ich nicht genau weiss was ich wo und wie einreichen muss..

    gruß markus

  • Hallo,

    besorge dir beim JC eine Vermieterbescheinigung. Die vom Vermieter ausgefüllte Bescheinigung bei deinem jetzigen JC einreichen.

    Beim jetzigen JC formlosen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen ( formlos und wenn möglich Belege etc. beifügen )

    Beim neuen JC formlose Anträge auf Kautionsdarlehen, Einzugsrenovierung und Erstausstattung stellen. Den Neuantrag kannst du auch formlos stellen.

    Diese Anträge kannst du auch beim jetzigen JC zur Weiterleitung einreichen ( müssen angenommen werden ).

    Hilfe kannst du bei einer örtlichen Erwerbsloseninitiative bekommen.


    wevell

  • wow super, danke für die antwort.
    die vermieter bescheinigung habe ich bereits.
    die formlosen anträge, wie müssen die aussehen ? muss ich mich da in irgendeiner form auf §22 SGB beziehen ?
    oder muss ich etwas anderes inhaltlich beachten ?
    mietvertrag und ren. erstaust. kdu und den hauptantrag schicke ich zeitgleich an das neue jc ?
    wie sieht es mit noch bestehenden darlehn beim jetzigen jc aus.. gehen die dann über zum neuen ? - kann ja nicht an beide 10% bezahlen...
    - was gehört zur erstaustattung ?
    - was wird übernommen bei renovierung und schönheitspflege der wohnung ?
    - wie läuft das mit dem geld, wenn alles bewilligt sein sollte ( wegen p-konto und pfändungen, kaution, umzugsfirma etc )
    - wenn mein aktueller vermieter klagt, muss ich kündigungsfrist einhalten ? ( zur sicherheit frage ich)
    - brauche mittel wie umzugskartons bevor die firma kommt... wie realisieren...

    wäre echt lieb, wenn Du Dir noch die Mühe machen würdest für mich und mir wenn Dir eben möglich die antworten darauf geben könntest.

    danke Dir auf jeden fall schon mal ganz herzlich ;)

  • Hallo,

    was soll diese blödsinnige Umfrage? :(

    Zitat

    gründe für den umzug habe 2.
    1. attestierte krankheit die einen umzug befürwwortet.
    2. drohende obdachlosigkeit da der vermieter bereits wegen eigenbedarf klagt.

    Das sind keine Gründe für einen Umzug. Weder eine Krankheit noch eine bevorstehende Obdachlosigkeit begrüden einen Umzug in ein anderes BL. Zwar kannst Du jederzeit in ein anderes BL umziehen, aber für die Übernahme der entsprechenden Kosten durch das Jobcenter brauchst Du belastbare Gründe. Und die von Dir aufgeführten Gründe sind absolut nicht belastbar.

    Gruß!

  • sorry die umfrage war ein versehen, konnte ich nicht mehr löschen.
    lt. Internetrecherchen sind beides gründe die einen umzug rechtfertigen..
    leider kann ich keine scheidung und ebenso keine neue direkte arbeitsstelle nachweisen und ebenso muss ich nicht aus kosteneinsparungsgründen umziehen.
    hier in der whg gehe ich aber unter und das leid macht mich völlig kaputt.
    zumal ich schon vorbelastet bin..
    was soll ich sonst machen.. ja ich weiss .. interessiert das jc nicht.. um so mehr hoffe ich auf hilfe das wenigstens so genau wie möglich ein zu reichen so dass eine kleine hoffnung nicht durch fehler noch geschmälert wird.
    gruß zurück

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