Auslandspraktikum - Anspruch auf Unterkunft und Heizung

  • Hallo,
    habe folgendes Problem :

    Meine Schwester ( 21 ) und ich ( 23 ) leben zusammen mit meiner Mutter in einer BG. Meine Schwester macht derzeit ein berufsfördendes bzw. studienorientierendes Auslandspraktikum in Frankreich, ist allerdings bei uns in der BG bzw. Wohnung gemeldet. Sie bekommt für ihr Praktikum keine Entlohnung, dafür muss sie allerding auch keine Verpflegung zahlen. Nun meine Fragen :

    1. stehen ihr Leistungen zu ( Unterkunft, BAB, Bafög ) ?
    2. da sie bei uns gemeldet ist, werden die Kosten für Unterkunft und Heizung nun durch 2 oder 3 Personen geteilt ?
    3. die Wohnung beträgt 85m² , bei 3 Personen sind das angemessene Wohnkosten, werden jetzt die Kosten für 2 Personen
    ( 65m² ) oder weiterhin für 3 Personen ( 80m² ) berechnet ?

    Das Problem ist nun, dass die Wohnung, falls die Kosten nur für 2 Personen berechnet werden kaum zu tragen ist, da als angemessene Wohnfläche 65m² angemessen sind und sich die Leistung auch danach richten. Hat meine Schwester nun wircklich gar keinen Anspruch auf Leistungen, was die Unterkunft und Heizung angeht, damit wie zuvor mit 80m² gerechnet werden kann ???
    Würde mich über jeden Rat freuen.
    Mfg
    Lukasz

  • Hallo,

    Zitat

    stehen ihr Leistungen zu ( Unterkunft, BAB, Bafög ) ?

    Nein.

    Zitat

    da sie bei uns gemeldet ist, werden die Kosten für Unterkunft und Heizung nun durch 2 oder 3 Personen geteilt ?

    Durch 2.

    Zitat

    die Wohnung beträgt 85m² , bei 3 Personen sind das angemessene Wohnkosten, werden jetzt die Kosten für 2 Personen
    ( 65m² ) oder weiterhin für 3 Personen ( 80m² ) berechnet ?

    Für 2 Personen.

    Gruß!

  • Das heißt, dass wir 1 Jahr lang die Miete kaum bezahlen können, solange meine Schwester in Frankreich ist. :(
    Hatte mich über positive Antworten gefreut, aber naja.
    Danke, für die schnelle Antwort !
    Lg

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