Haushaltsgemeinschaft Betreuungsgeld

  • Hallo Forengemeinde

    Ich wende mich an euch mit einer Frage und hoffe, jemand kann etwas zu dieser Konstellation sagen.

    Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.
    Mein Mann ist Schüler und bezieht Alg2.
    Er bildet zusammen mit den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft.

    Da ich Studentin bin, falle ich aus der Bedarfsgemeinschaft raus.
    Das Studium finanziere ich mit einem Studienkredit, da ich nicht mehr BAföG berechtigt bin.
    Dazu kommt Betreuungsgeld für die beiden Kinder.

    Der Studienkredit darf nicht als Einkommen verwertet werden.
    Das Betreuungsgeld wurde nun aber komplett meinem Mann als Einkommen angerechnet, was mich im Gegenzug wiederum zwingt, höhere Schulden zu machen.


    Beantragt und bewilligt wurde das Betreuungsgeld auf meinen Namen.
    Ebenfalls bin ich die hauptbetreuende Person.
    Während mein Mann täglich die Schule besucht, leiste ich mein Studium fast gänzlich in Eigenarbeit Zuhause, um die Kinder betreuen zu können. (Es handelt sich nicht um eine Fernuni)

    Ist es rechtens, dass das Jobcenter das Betreuungsgeld meinem Mann anrechnet?

    Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar. ;)

  • OK, jetzt habe ich 2 widersprüchliche Aussagen. lol
    Zuvor wurde das als mein Einkommen zu meinem fiktiven Bedarf gewertet.
    Da bleibt jetzt wohl nur abwarten.

    Danke dir.

  • 3 Monate wurde es vom Jobcenter auf meinen fiktiven Bedarf gerechnet. Das Betreuungsgeld wurde als mein Einkommen gewertet.
    Da mein fiktiver Bedarf bei rund 500€ lag, liegen die 300€ natürlich weit unter der Grenze.
    Jetzt wechselte der Sachbearbeiter und dieser rechnet das Betreuungsgeld nun meinem Mann an.

  • Eine kleine Rückmeldung.
    Ich habe Bescheid über den Widerspruch erhalten.
    Dieser umfasste noch andere Dinge, da neben dem Betreuungsgeld noch rund 200€ in der Bedarfsberechnung fehlten.

    Die Berechnung wurde korrigiert, so das Bedarfe und Miete nun stimmen, der Punkt mit dem Betreuungsgeld wurde komplett außen vor gelassen. Also es wurde nicht erwähnt, und auf Rückfrage wisse man auch nichts davon.

  • Heute kam der Bescheid.
    Das Betreuungsgeld wird nicht angerechnet, sondern als mein Einkommen betrachtet.

    Ich habe nicht mehr damit gerechnet, freue mich aber um so mehr.

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