Anspruch auf Mehrbedaf bei GdB 50?

  • Hallo,

    ich wurde nach einer missglückten HWS-Operation in 2008 und anderen chronischen Erkrankungen arbeitsunfähig und bin in HartzIV gerutscht. Trotz vielfältigen Bemühungen erhalte ich keine Unterstützung vom Jobcenter, mittlerweile bin ich 56 und ohne Hoffnung noch mal in Arbeit zu kommen. Bis 2004 war ich selbständig, dann einige Jahre mit immer wieder neuen Befristungen in der Stadt-Verwaltung (Sozialreferat / Jobcenter!) tätig. Seit einigen Jahren bin ich schwerbehindert mit einem GdB von 50.

    Nun las ich hier, dass bei GdB Mehrbedarf gewährt wird. Dies irritiert mich, da mir dies auf Nachfrage beim Jobcenter als nicht korrekt abgelehnt wurde (mündlich, in 2010). Oder gilt das nur fürs SGB IX? Erwerbsminderungsrente wurde bei mir abgelehnt, trotz massiver gesundheitlicher Herausforderungen und der Unterstützung aller Ärzte und Kliniken. Nach acht Gutachtern der Deutschen Rentenversicherung konnte ich mir kein Gegengutachten leisten, welches lt. Auskunft mindestens 2.000 Euro gekostet hätte.


    Wie kann ich vorgehen, um mir etwaige rückwirkende Ansprüche auf Mehrbedarf zu sichern? Ist es sinnvoll, das mit einem Anwalt zu machen und gibt es dafür ggf. Prozesskostenhilfe?

    Danke vorab für Antworten.

    Viele Grüße
    AnnaS

  • Leider ist dann der HartzIV-Rechner hier auf dieser Seite falsch,
    denn er gibt an, daß bei Schwerbehinderung ein Mehrbedarf von Euro 140,- (35%) besteht;
    dies ist aber, wie auch auf dieser Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt genannt wird, nur der Fall, wenn der Schwerbehinderte in einer "Maßnahme" ist.
    Voll Erwerbsgeminderte erhalten aber immer einen Mehrbedarf von 35%.
    Es wurde schon öfters angesprochen, dass dies eine Diskriminirung darstellt.

  • Hallo,

    Zitat

    eider ist dann der HartzIV-Rechner hier auf dieser Seite falsch,

    Nö - wenn man dann mit der Maus auf das Fragezeichen geht, erhält man die entsprechenden Hinweise.

    Gruß!

  • Hallo,


    Nö - wenn man dann mit der Maus auf das Fragezeichen geht, erhält man die entsprechenden Hinweise.

    Gruß!

    Ok, da ich die Seite bisher mit dem Tablet genutzt hatte, ging kein "mouseover".
    Da steht also:

    "Behinderte, erwerbsfähige Hilfebedürftige können den Mehrbedarf erhalten, sofern sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX, Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 S. 1 bis 3 SGB XII oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes erhalten. "

    So war mir das bisher bekannt und macht auch Sinn (leider).


    ***

    Zusatzfrage:
    Gibt es den Mehrbedarf, wenn man einen "Mini-Job" hat?
    Ich werde ausnahmsweise mal nicht aus diesen Paragraphen schlau, obwohl ich Gesetzestexte sonst schon verstehe.

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