Anspruch trotz BAB Berechtigung

  • Ich habe zwei Monate lang aus Unkenntnis versäumt, Ausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Damit wird Ausbildungsbeihilfe erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

    Das jobcenter fordert nun für die zwei Monate, in denen ich mangels Antragstellung keine Ausbildungsbeihilfe bekommen habe, aber schon Azubi war, Mietbeihilfe nach ALG II zurück. Das ist für mich wirtschaftlich untragbar.

    Gibt es Härtefallklauseln? Ist das rechtens? Was kann ich machen?

  • Hallo,

    scheinbar warst du schon vor Ausbildungsbeginn im ALG II-Bezug. Hat man dich nicht beraten, dass du BAB beantragen kannst? Sollte man dich nicht darüber beraten haben, besteht eventuell eine Möglichkeit dagegen vor zu gehen. Wende dich dann bitte an eine örtliche Erwerbsloseninitiative oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.

    wevell

  • Hallo,

    Zitat

    Gibt es Härtefallklauseln? Ist das rechtens?

    Nein und Ja. Die Mietbeihilfe ist an das BAB gekoppelt. Stellst Du keinen Antrag auf BAB, besteht auch kein Anspruch auf die Mietbeihilfe.

    Gruß!

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