Zählt der Warenbestand als verwerbares Vermögen?

  • Ich bezog seit längerem HartzIV und habe michzudem nebenberuflich selbständig gemacht.

    Meine selbständige Tätigkeit ist im Bereich Handel anzusehen, sprich ich kaufe waren um sie gewinnbringend zu verkaufen und mir so ein Nebeneinkommen zu generieren. Die Höhe der Erlöse sind unterhalb eines Minijobs anzusehen daher habe ich bis zum fällig werdenen Weiterbewilligungsantrag auch ALGII bekommen.

    Die FRage ist jetzt gilt der Wert meines vorhandenen Warenbestandes der aus Geldern von privaten Investoren realisiert wurde zu meinen Vermögen? Nach Aussagen der Arge solle ich mein Warenbestand abbauen, was bedeuten würde das die mögliche Selbständigkeit im Vollerwerb in absehbarer Zeit zerstört werden würde?

    Nach langem suchen nach der definition von verwertbares Vermögen bis hin zu nichtverwertbaren Verm. habe ich keine nachhalte Info bekommen.

    Gibt es jemand der in diesem Fall eine Antwort geben kann mit möglicher Quellenangabe?!

  • Danke für die Reaktion.

    Wenn ich deine Antwort richtig interpretiere zählt der Warenbestand nicht zu meinem verwertbaren Vermögen?!

    Das dieser Art Wertgegenstände nicht unter:

    Bargeld
    Girokonto Guthaben
    Guthaben auf Anlage- Konten (Tagesgeld, Festgeld, Depot etc.)
    Sparguthaben, Bausparguthaben, Sparbriefe
    Wertpapiere (Aktien- und Fondsanteile)
    Kapitallebensversicherungen
    Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen
    sowie sonstige dingliche Rechte an Grundstücken.

    fallen, ist allgemein ersichtlich dennoch ist das Jobcenter anderer Meinung.


    Gibt es eine greifbare Grundlage dieser Antwort? (Quelle ect.)

  • Hallo,

    Vermögen ist das, was vor Antragstellung vorhanden ist.

    Zitat

    dennoch ist das Jobcenter anderer Meinung.

    Sehe ich nicht so. Das JC hat Dich aufgefordert, den Bestand abzubauen - nicht, weil er Vermögen ist, sondern eher wegen dem Erwerb des Bestandes. Streng genommen müßten diese Mittel als Einnahmen angesehen werden, zumal das "Darlehen" kein "echtes" ist. Insofern sehe ich eher ein Entgegenkommen des JC und nicht eine "andere Meinung".

    Gruß!

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