Aufstocken bei Bedarfsgemeinschaft mit Student

  • Ich bin berufstätig und lebe mit meinem Ehemann und zwei Kindern unter 5 Jahren in einem Haushalt. Mein Mann ist freiberuflich tätig, hat aber monatlich nur einen Gewinn von ca. 150 Euro. Ich selbst bin jetzt, nachdem einer meiner befristeten Arbeitsverträge abgelaufen ist, nur noch mit 20 Wochenarbeitsstunden in Arbeit (promoviere nebenbei). Deshalb hätten wir jetzt laut ALG II-Rechner einen Anspruch auf Hilfe.
    Jetzt würde mein Mann (über 36 Jahre alt, EU-Ausländer) gerne ein Zweitstudium an der Universität beginnen (grundsätzlich BAFöG-förderbar, aber natürlich nicht in dem Alter oder bei diesem Zweitstudium), um bessere Verdienstmöglichkeiten zu erreichen. Wie sieht es dann mit unserem Anspruch aus? Auf sämtlichen Internetseiten zu Harz 4, zu Förderungsmöglichkeiten während des Studiums, oder zu ähnlichen Themen, die ich durchsucht habe, fand ich keine Entsprechung zu unserem Fall.
    Ich wäre dankbar für eine Antwort!

  • Hallo,

    Dein Mann hätte kein Anspruch auf ALG II und würde aus dem Bedarf herausgerechnet werden.

    Du und die Kinder könnten einen Anspruch haben, wobei ich das mangels jeglicher Zahlenangaben zum Einkommen und der Warmmiete sowie dem Alter der Kinder nicht wirklich einschätzen kann. Allerdings ist Deine Promovierung dann auch kein Thema bei dem ALG II: das Jobcenter kann (und wird) also durchaus auf eine Vollzeitstelle oder Trainingsmaßnahmen bestehen.

    Gruß!

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