Grundfreibetrag 100€ überschritten, Rückzahlung,da 2 Rechnungseingänge in einem Monat

  • Hallo,

    ich bin neu in diesem Forum und freue mich über eure Ratschläge, Tipps und Unterstützung.

    Ich, als Arbeitgeber, habe 2 Rechungen von 2 aufeinanderfolgenden Monaten an einem Tag beglichen, die in der Summe (170€) über den 100€ Grundfreibtrag gehen. Nun muss der Arbeitnehmer, Hartz IV-Empfänger, zurückzahlen.

    Es ist mein Fehler.

    Ich habe nicht erahnen können, das derartiges passiert. Zwischen dem ersten Rechungsdatum und dem zweiten Rechungsdatum liegen ein paar Tage. Ich habe den zweiten Arbeitstag abgewartet und schließlich beide Rechungen beglichen.

    Dass der Arbeitnehmer, Hartz IV-Empfänger, dafür bestraft wird, ist für mich unverständlich,
    und macht ihn zurecht sauer auf mich und das JobCenter.

    Es wurde Einspuch eingelegt, der abgelehnt wurde, da
    "Gemäß $ 11 Abs. 2 SGB II sind laufende Einnahmen für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. ... Vorliegend ist daher unerheblich, dass die Tätigkeiten in 2 unterschiedlichen Monaten ausgeübt und 2 unterschiedliche Rechnungen gestellt worden sind. Entscheidend ist nach dem Willen des Gesetzgebers allein der Zuflussmonat."

    Ehrlich, ich finde es unverschämt,
    der Arbeitnehmer (Hartz IV-Empfänger) trägt keinerlei Schuld.

    Gibt es Möglichkeiten, den Arbeitnehmer zu unterstützen, und die Entscheidungsfindung zu kippen ?

    Vielen Dank im Voraus!
    Vic

  • Hallo,

    sollten tatsächlich nur 170,00 € Einkommen in einem Monat zugeflossen sein, darf der Leistungsempfänger davon 114,00 € behalten.

    Dazu hat das BSG folgendes entschieden ( Das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor :(

    Zitat

    3. BSG urteilt: doppelter Grundfreibetrag, wenn Lohn für zwei Monate nur in einem Monat zugeflossen ist
    =====================================================================
    Wenn Einkünfte aus einem Nebenverdienst in einem Monat doppelt eingehen, dürfen sich daraus keine Nachteile hinsichtlich des Freibetrages bei Hartz IV-Beziehern ergeben. Der Freibetrag müsse trotzdem auf beide Zahlungen angerechnet werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 17. Juli 2014 (Aktenzeichen: B 14 AS 25/13 R)... Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb…te-90016184.php
    und
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/ha…rag_061134.html

    Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1704/

    sowie der Terminbericht des BSG:
    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechts…m=2014&nr=13474

    Mit fachkundiger Hilfe sollte man versuchen, das umzusetzen.

    wevell

  • Hallo,

    da das von wevell genannte Urteil brandneu ist, kann es durchaus sein, daß das Jobcenter davon zum Zeitpunkt der Ablehnung noch keine Ahnung davon hatte. Insofern wäre ein entsprechender Hinweis an das JC mit Bezug auf das Urteil ausreichend, bevor Klage eingereicht wird (aber dennoch 4-Wochen-Frist bei einer Klage beachten).

    Gruß!

  • Hallo wevell. Hallo Hoppel.

    Vielen Dank erst einmal für eure schnelle und kompetente Antwort ! Das freut mich sehr.

    Leider ist der Einspruch/Widerspruch bereits abgelehnt und als "..ungenügend zurückgewiesen."
    "..Gegen die Entscheidung kann jeder Betroffene für sich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei Sozialgericht(!!!) ... Klage erheben."

    Darüberhinaus ist der Sachverhalt bereits 10 Monate her,
    sprich Ende September 2013 und Anfang Oktober 2013 wurde die Tätigkeit ausgeübt,
    und wurde jetzt bearbeitet.

    Ich werde den LINK von wevell studieren,
    besten Dank nochmal.

    Ein Gruß,
    Vic

  • Hallo,

    Zitat

    Leider ist der Einspruch/Widerspruch bereits abgelehnt und als "..ungenügend zurückgewiesen."

    Und nochmal: das Urteil ist brandfrisch und war dem Jobcenter zum Zeitpunkt der Ablehnung nicht bekannt. Deswegen mein Rat, vor Klageerhebung einfach nochmal beim JC mit Bezug auf das Urteil vorsprechen. Ich habe in einem ähnlichen Fall diese Woche selbst erlebt, daß daraufhin das JC aktiv wurde und eine Klage nicht mehr notwendig ist.

    Eine Klage kann dann immer noch erhoben werden, wenn das JC nicht reagiert - aber immer die 4-Wochen-Frist im Auge haben.

    Gruß!

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