Fragen zum Unterhalt und Mietkosten bei Hartz 4 mit Familienangehörigen

  • Hallo ich habe mal eine dringende frage, ich musste aus Privaten Gründen mit zu meinem Vater mit in sein Haus ziehen. Da sich auch die Zuständigkeit änderte bezüglich anderer Landkreis musste ich nun komplett neue anträge ausfüllen usw. Mein Vater lässt mich natürlich nicht umsonst dort wohnen und hat eine Mietbescheinigung ausgefüllt was er im Monat haben möchte und mir sämtliche kopien gegeben was er für alles zahlen muss. Hatte meine unterlagen nach bestem gewissen alles ausgefüllt und auch alles angegeben und auch heute einen vorrübergehende Bewilligung bekommen über den Regelsatz Hartz 4 und einen Anteil für neben+Heizkosten. Doch die Kaltmiete wurde erstmal nicht bewilligt weil sie noch mehr unterlagen haben wollen, da das Haus Eigentum meines Vaters ist und sie nun zins+tilgungsplan haben wollen. An den Zinssätzen jenachdem wie hoch die sind würden die errechnen wieviel miete mir für die 1,5 zimmer zustehen würden. Doch irgendwie kapiere ich das nicht ganz und mein vater will mir nicht den zinsplan geben weil er sagt das muss nicht. Wir sind ein getrennt wirtschaftlicher Haushalt wo jeder für sich alles kauft und alles getrennt voneinander um alles kümmert, ich aber die Küche und das Bad Gemeinschaftlich mit ihm zusammen benutze sonst ist wie gesagt jeder für sich auch wenn es ein Haus ohne seperaten Eingang ist. Nur die 1,5 Zimmer habe ich für mich alleine. Ich verstehe nun aber nicht warum sie nicht den vollen satz an miete usw der hier für den Landkreis gildet nicht zahlen bzw nur anteilig zahlen wollen obwohl es nicht über den satz geht. Kann mich wer von euch beraten warum das so ist oder was ich dagegen tun kann denn ich blicke da nicht so wirklich durch warum das so ist.
    Zu meiner Person ich bin ü30

  • Hallo,

    Zitat

    An den Zinssätzen jenachdem wie hoch die sind würden die errechnen wieviel miete mir für die 1,5 zimmer zustehen würden.

    Daran ist nichts auszusetzen. Andernfalls könnte Dein Vater ja auch eine vollkommen überhöhte und nicht angepaßte Miete zu Lasten des Steuerzahlers verlangen (was ich jetzt nicht unterstelle).

    Zitat

    Wir sind ein getrennt wirtschaftlicher Haushalt wo jeder für sich alles kauft und alles getrennt voneinander um alles kümmert, ich aber die Küche und das Bad Gemeinschaftlich mit ihm zusammen benutze sonst ist wie gesagt jeder für sich auch wenn es ein Haus ohne seperaten Eingang ist. Nur die 1,5 Zimmer habe ich für mich alleine.

    Ihr wirtschaftet schon allein wegen der Miete zusammen. Dazu kommt dann die nicht abgetrennte Wohnung, die auf eine Haushaltsgemeinschaft hinweisen könnte.

    Insofern bleibt Dir nicht anderes übrig, als die angeforderten Unterlagen nachzureichen. Tust Du das nicht, wird Dein Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt. Reichst Du die Unterlagen nach und das JC ist der Meinung, daß die Miete nicht angemessen ist oder Ihr eine Haushaltsgemeinschaft bildet, kannst Du dann immer noch in Widerspruch gehen.

    Gruß!

  • also persönlich gesehen sehe ich es nicht so das wir zusammen wirtschaften, es ist so das er mir die 1,5 zimmer vermietet hat und dafür einen gewissen mietpreis haben möchte wo das jc gesat hatte das diese kosten angemessen seien. die tatsache das er mein vater ist kann ich ja nunmal nicht ändern aber jedes wg zimmer kostet mehr als das was er an kaltmiete für die 40qm haben möchte. wenn er jetzt die zimmer an jemand anderen vermieten würde der hartz 4 bekommt müsste das jc doch auch die anfallenden kosten dafür übernehmen, deswegen verstehe ich das hier nicht. geht es nur darum weil ich sein sohn bin das mir deswegen weniger zusteht oder wie soll ich das verstehen

  • mein vater will aber die tilgungssätze usw nicht raus geben weil er sagt es ist sein haus und es geht die nichts an was er dafür noch zu zahlen hat und was nicht . ich bin ja auch über 30 und so steht er nicht mehr in der pflicht sozusagen . er hat die zimmer an mich vermietet und will dafür natürlich das geld haben

  • Hallo,

    Zitat

    also persönlich gesehen sehe ich es nicht so das wir zusammen wirtschaften

    Das magst Du so sehen - aber Deine persönliche Ansicht ist nicht entscheidend.

    Zitat

    wenn er jetzt die zimmer an jemand anderen vermieten würde der hartz 4 bekommt müsste das jc doch auch die anfallenden kosten dafür übernehmen,

    Nein. Auch dann würde das JC checken, ob die verlangte Miete ortsangemessen ist.

    Zitat

    geht es nur darum weil ich sein sohn bin das mir deswegen weniger zusteht oder wie soll ich das verstehen

    Ein Mietsverhältnis zwischen Verwandten 1. Grades führt bei allen Sozialleistungen zu entsprechenden Nachfragen und Problemen, weil hier alle möglichen Aspekte hineinspielen. Keiner sagt, daß Dir als Betroffener weniger zusteht, aber Du mußt damit rechnen, daß solche Mietverhältnisse besonders beleuchtet werden, um etwaigen Mißbrauch zu vermeiden.

    Gruß!

  • Hallo,

    Zitat

    und es geht die nichts an was er dafür noch zu zahlen hat und was nicht .

    Er ist nach Deinen Angaben Vermieter und hat entsprechend die Pflicht, seinen Mietern entsprechende Bescheinigungen über die Zusammensetzung der erhobenen Miete zu geben. Bestandteil dieser Miete sind u.a. auch eventuelle Bankverpflichtungen, die auf die Mieter umgelegt werden.

    Insofern ist das Argument Deines Vaters sehr sehr schwach, zumal die Verweigerung stark für eine Wirtschaftsgemeinschaft sprechen würde.

    Gruß!

  • aber in der mietbescheinigung die er ausgefü+llt hat und die das amt ja gescheckt hat und diese für ok befunden hat. und wie gesagt ich kaufe mir meine sachen alles selber und es ist nicht mit gemeinschaft oder so nur das wir bad und küche zusammen benutzen das wars. hm aber was nun machen

  • Hallo,

    meiner Ansicht nach ist die Frage zur Zinsbelastung nur dann erlaubt, wenn der Vater auch im Leistungsbezug ( SGB II oder XII ) steht.

    wevell

  • der vater hat kein leistungbezug da er noch normal am arbeiten ist . nur ich weiß nicht ob sie es falsch verstanden haben wir sind keine bedarfsgemeinschaft . jeder kauft seine lebensmittel, waschmittel kosmetika ect. jeder kocht für sich sein essen und isst in seinem bereich usw . es gibt getrennte haushaltskassen einfach alles strikt getrennt es geht halt nur um die kaltmiete die er von mir haben will und das ist ales. und mir ist auch ehrlich gesagt nicht klar warum er nun offenlegen soll wieviel er vom haus noch abzutragen hat usw. ich bin doch keine 20 mehr usw wo die eltern dann für ihre kinder aufkommen müssen usw . und welches gesetz steht es denn das er es offen legen muss.

  • Hallo,

    Zitat

    meiner Ansicht nach ist die Frage zur Zinsbelastung nur dann erlaubt, wenn der Vater auch im Leistungsbezug ( SGB II oder XII ) steht.

    Es geht hier nicht um das SGB, sondern um das BGB und den Pflichten des Vermieters.

    Zitat

    Bestandteil dieser Miete sind u.a. auch eventuelle Bankverpflichtungen, die auf die Mieter umgelegt werden.

    Zitat

    wir sind keine bedarfsgemeinschaft

    Das habe ich auch nicht behauptet. Ihr bildet aber eine Haushaltsgemeinschaft,

    Gruß!

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