Kleingewerbe und ALG II

  • Hallo ihr lieben,

    Ich habe vor kurzem ein nebengewerbe (kleingewerbe) angemeldet beim Amt.
    Ich habe auch schon meine steuernummer erhalten.
    Es steht drauf das ich wellness *******n am gesunden Körper anbiete, dabei arbeite ich in Wirklichkeit im erotik *******studio und biete erotische *******n an.
    Nur das jobcenter darf davon nichts mitbekommen, deshalb steht auf der Tätigkeit wellness *******n am gesunden Körper drauf.
    Nun habe ich an das jobcenter in Kenntnis gesetzt das ich versuchen werde mir eine Tätigkeit im ******* Institut zubesorgen und das ich mir zu diesem Zweck eine gewerbeanmeldung eingeholt habe da ohne diese Bescheinigung arbeitssuche nicht möglich ist.
    Nun muss ich warten auf Antwort und ich werde bestimmt eingeladen zu meiner Vermittlerin.
    Nun weiss ich nicht genau was ich sagen soll zu Ihr ich habe angst das ich mich verplappern könnte und mir erotische *******n rausrutscht.
    Ich weiss ja das ich 100euro dazu verdienen kann (ich verdiene natürlich mehr) aber was ist wenn das jobcenter Beläge oder Rechnungen einsehen möchte?
    Ich kann doch nicht die Rechnungen geben die ich ans finanzamt einmal im jahr schicke, da darauf die erotische *******n steht.
    Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen wie ich das mache mit den Belägen? Außerdem möchten die von der Arge Einnahmen und Ausgaben sehen.


    Vielen Dank das ihr euch kurz zeit nimmt

  • Hallo,

    Da es was mit erotik zu tun hat.
    Ich verdiene ja trotzdem 100 euro sollte es mal mehr sein gebe ich das natürlich an.
    Aber wie mache ich das mit den Belägen und Rechnungen?

    Gruß

  • Hallo,

    Zitat

    Da es was mit erotik zu tun hat.

    Ja und? Das ist doch nicht per se verwerflich. Abgesehen davon - das JC hat auch mit dem Finanzamt einen Datenabgleich, käme also sowieso irgendwann darauf, daß Du in dieser Branche arbeitest.

    Ich würde die Scheu abwerfen, zumal der Sachbearbeiter im JC auch zur Verschiwegenheit verpflichtet ist.

    Gruß!

  • Hallo,

    Vielen Dank für die Antwort.

    Und wie mache ich das mit den Rechnungen und Belägen, reicht es das jobcenter wenn ich Buchführe auf ein ganz normales Blatt?

    Gruß

  • Hallo,

    Aber da ich in mehreren verschiedenen Läden arbeite, kann ich die EKS sowieso nicht ausfüllen, oder doch?
    Oder soll ich die Rechnung an das jobcenter schicken was ich auch an das Finanzamt schicke? Da steht dann zwar nichts mit erotischen M A S S A G E N aber der name von der Homepage steht drauf.
    Schaut das jobcenter sich die Homepage dann an?

    Gruß!

  • Hallo,

    Zitat

    kann ich die EKS sowieso nicht ausfüllen

    Die EKS hat nichts mit den Arbeitsorten zu tun, sondern mit den Gesamteinnahmen und -ausgaben.

    Zitat

    Schaut das jobcenter sich die Homepage dann an?

    Eher nicht, da das Aufrufen einer Erotik-Seite während der Arbeit vom Dienst-PC aus arge Probleme für den Sachbearbeiter ergeben würde. :D

    Zitat

    was ich auch an das Finanzamt schicke

    Selbstverständlich - die Angaben müssen in sich stimmig sein. Du kannst also nicht bei dem JC etwas anderes angeben als beim FA.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,:o


    Auf der EKS steht aber Betriebsstätte (ort, , Postleitzahl usw.) Und Rechtsform des Unternehmers (gmbH oder KG) angeben.
    Also wenn Du sagst dass das JC da nicht weiter nachgeht dann schreibe ich die Adresse vom erotik M A S S A G E Studio rauf?


    Gruß!

  • Hallo Hoppel,

    Vielen Dank für die Info.
    Und unter Rechtsform des Unternehmers ( gmbH oder KG ) da trage ich dann das studio ein wo ich oft arbeite, richtig?
    Wie oft muss ich die EKS machen, jeden Monat oder alle halbe Jahre?
    Da ich jetzt erst angefangen habe hatte ich im ersten Monat noch nichts verdient da ich auf Probe war.
    Aber das jobcenter möchte sicherlich schon vorher einen Business plan haben oder eine Vorstellung was man ungefähr verdient. Stimmt das?

    Gruß!

  • Äh Mädel,

    viel Ahnung hast Du nicht von einer selbstständigen Tätigkeit, oder? ;)

    DU bist die Unternehmerin und selbstständig. Insofern interessiert nur DEINE Rechtsform und die ist maximal die einer GbR oder Freiberuflerin. Da Du Dir eine Steuernummer (und keine Gewerbeerlaubnis) geholt hast, dürftest Du letzteres sein und es gibt keine Rechtsform.

    Oder habe ich hier irgendwas vollkommen falsch verstanden?

    Gruß!

  • Ich habe außer einer steuernummer noch eine Gewerbeanmeldung (kleingewerbe angemeldet).
    Schade das Du mir nicht meine anderen fragen beantwortet hast!
    Ich wollte nur noch wissen wie oft ich die EKS machen muss und ob das JC am Anfang eine Vorstellung von mir haben will was ich verdiene?

    Gruß!

  • Hallo,

    Zitat

    Schade das Du mir nicht meine anderen fragen beantwortet hast!
    Ich wollte nur noch wissen wie oft ich die EKS machen muss und ob das JC am Anfang eine Vorstellung von mir haben will was ich verdiene?

    1. im Regelfall alle 3 Monate

    2. mit der ersten EKS gibst Du bereits eine Prognose ab.

    Gruß!

  • Hallöchen,

    ich habe mal eine Frage. Ich bekomme ALG1 und Harzt IV und moechte ein Nebengewerbe gründen. Was muß ich beachten das ich nichts falsch mache. Mein Vermittler will mich erst in dieser Lage weiter beraten wenn mein amtsärztliches Gutachten da ist. Aber ich habe mein Konzept schon und ich möchte schon etwas planen koennen. Ich bin hier im Internet völlig überfordet mit den Seiten Nebengewerbe. Vielleicht könnt Ihr mir auskunft geben damit mein Mann das etwas beruhigter sieht. Wegen dem Risiko.

    Danke

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