Hallo,
ich habe gerade ein paar Probleme mit der Wohngeldstelle und dem Jobcenter:
Im Dezember 2013 stellte ich einen Wohngeldantrag für mich und meine Tochter.
Im Januar 2014 stellte ich einen Antrag beim Jobcenter um den alleinerziehenden Mehrbedarf und um Unterkunfts- und Heizungskosten für meine Tochter zu bekommen.
Dies teilte ich der Wohngeldstelle mit, worauf der Sachbearbeiter zu mir meinte er könne erst das Wohngeld berechnen wenn er den Bescheid vom Jobcenter hat.
Für den Dezember habe ich dann für mich und meine Tochter Wohngeld bekommen.
Ab Januar 2014 bekam ich dann nur noch für mich Wohngeld, da meine Tochter vom Jobcenter ab Januar 2014 Geld für Unterkunfts- und Heizungskosten bekommen hat.
Den Bescheid vom Wohngeld musste ich dann auch dem Jobcenter vorlegen.
Monatelang ist nichts passiert!
Jetzt, ein halbes Jahr später bekomme ich vom Jobcenter einen Brief dass das Geld für meine Tochter zuviel gezahlt wurde.
Es stehe ihr nicht mehr zu weil sie über ein Einkommen (dem Wohngeld) verfügt.
Das Wohngeld ist ja aber nur für mich.
So steht es auch in dem Bescheid.
Ich war heute bei meinem Sachbearbeiter vom Jobcenter und dieser meinte das es gar nicht sein kann das nur ich Wohngeld bekomme.
Als Studentin steh mir das ja nur durch mein Kind zu.
Also gehört mein Wohngeld zur Bedarfsgemeinschaft und die Hälfte MEINES Wohngeldes wird meiner Tochter als Einkommen angerechnet und sie bekommt nun nichts mehr vom Jobcenter.
Ich würde jetzt gerne einen Widerspruch schreiben, weiß aber nicht ob ich denn Erfolg haben werde.
Ich habe schon versucht in Gesetzestexten die Begründung zu finden, aber nichts gefunden.
Der Sachbearbeiter vom Jobcenter hat sogar nochmal mit einer Kollegin Rücksprache gehanlten und die hat seine Meinung bestätigt.
Er meinte außerdem dass das Jobcenter erst einspringt wenn alle anderen Quellen "ausgeschöpft" sind.
Heißt, Wohngeld wäre eine vorangige Leistung und der Sachbearbeiter von der Wohngeldstelle hätte nicht auf den Bescheid vom Jobcenter warten dürfen.
Ich bin dann natürlich heute auch noch zur Wohngeldstelle gegangen und dort wurde mir gesagt das stimmt nicht.
Ich bin echt total genervt!
Jeder sagt etwas anderes!
Zu meinen Finanzen:
Miete warm: 610Euro
Miete kalt: 500Euro
Heizungskosten: 50Euro
Kitabeitrag: 60Euro
Krankenkasse: 158Euro
Mein Einkommen: KfW-Studenkredit
175Euro Unterhalt vom Kindsvater
Einkommen meiner Tochter: 225Euro Unterhalt vom Kindsvater
Eigentlich müsste doch mein Wohngeld wenn überhaupt mein alleinerziehenden Mehrbedarf minimieren, oder?
Und nicht als Einkommen meiner Tochter angerechnet werden?
Es wäre sehr nett, wenn mir hier jemand helfen könnte.
Lieben Dank.
Uta
P.S ich bekomme 189Euro Wohngeld
und ca 140Euro alleinerziehenden Mehrbedarf.
Für meine Tochter hatte ich dann noch ca. 89Euro bekommen