Kaution als Darlehen

  • Hallo,

    Du scheinst es immer noch nicht zu kapieren. deine sogenannte Argumente haben nichts, aber auch gar nichts mit dem konkreten Fall zu tun, Du reflektierst ungefragt irgendwelche nicht sachlich begründete Ansichten über die Beratung bei einem Rechtsanwalt, postet vollkommen veraltete Urteile, die auf eine überholte Gesetzgebung basieren, und gehst bei alledem nicht auf das eigentliche Thema hier ein. Das alles nennst Du dann "Hilfe" und wirfst anderen vor, daß sie das Thema verfehlt hätten (was Du also selbst laufend machst) bzw. "klugscheißerisch" sind (eine Eigenschaft, die Du geradezu vortrefflich hier zeigst). Und langweilst mit irgendwelchen Thesen von einem Rechtsanwalt.

    Natürlich gibst Du auch nicht zu, falsche und veraltete Infos als "Hilfestellung" verwendet zu haben und des Lesens von Beiträgen nicht mächtig zu sein - vielmehr lobst Du Dich merhmals wegen Deiner verfehlten und falschen "Hilfestellung" selbst und machst die Leute an, die Dich immer wieder und wieder darauf aufmerksam machen, daß es hier nicht um irgendwelche Rückzahlungen von Mietkautionen geht.

    Zu Deinem letzten Beitrag: auch hier wieder volkommen veraltete und somit falsche Schlußfolgerungen, die nichts, aber auch nichts bringen.

    Beispiele?

    Zitat

    Darlehensweise Übernahme von Mietschulden, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden (§ 22 Abs. 5 SGB II)

    Genannter § 22 und Absatz 5 beschäftigt sich mit den KdU bei Beziehern unter 25 Jahren, absolut aber nicht mit Mietschulden.

    Zitat

    Darlehen für eine Mietkaution (§ 22 Abs. 3 SGB II)

    Das gleiche. Hier geht um Guthaben oder Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen, nicht aber um Mietkautionen.

    Zitat

    Darlehensweise Leistungsgewährung, weil Vermögen zwar vorrangig einzusetzen ist, aber nicht sofort verwertet werden kann (§ 23 Abs. 5 SGB II)

    Genannter § beschäftigt sich mit dem Sozialgeld und den Besonderheiten damit. Sprich: hier werden die Regelsätze bei dem Sozialgeld geregelt. Von Darlehen kein Wort.

    Und so geht es mit Deinen "Infos" immer weiter. Auch die entsprechenden Schlußfolgerungen sind veraltet und nicht mehr zutreffend.

    Somit sind also auch die neuesten "Hilfestellungen" von Dir nicht zutreffend und auf eine solche "Hilfe" kann getrost verzichtet werden.

    Für solche Kindereien ist mir meine Zeit zu schade.

    Gruß!

  • franziunique,

    ist dein heutiger Beitrag ein Zitat aus einer mir unbekannten Quelle?, Wenn ja, bitte diese auch angeben.

    Deine Aussage, dass das Amt die Ratenhöhe frei festsetzen kann ist falsch.Siehe dazu bitte BT-Drs. 17/3982 Seite 10, vom 30.11.2010

    "Der Bundesrat schlägt vor, die Tilgungsrate bei Darlehen flexibel auszugestalten, so dass eine Tilgung in Höhe von bis zu 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs möglich ist.

    Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab.

    Die Festlegung eines starren Tilgungsbetrages vermeidet die sehr fehleranfällige und streitbehaftete Ausübung von Ermessen. Um dem Betroffenen ausreichend Mittel zur Be- streitung des Lebensunterhaltes zu belassen, ist die Tilgung für mehrere Darlehen insgesamt auf 10 Prozent des maßge- benden Regelbedarfs begrenzt."

    Die von dir angeführten §§ sind in der alten Fassung. Bemühe doch mal die Seiten von Buzer.de, dort sind aktuelle und frühere Fassungen aller deutschen Gesetze zu finden.

    Sollten meine Ausführungen falsch sein, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Ich nehme Ratschläge immer gerne an.

    wevell

  • Hallo,

    Zitat

    ist dein heutiger Beitrag ein Zitat aus einer mir unbekannten Quelle?, Wenn ja, bitte diese auch angeben.

    Warum sollte er die Quelle angeben, aus dem er die Infos kopiert hat? Das wäre doch dann etwas zuviel verlangt. Es ist doch viel einfacher, irgendwas ohne Quellenangabe und ohne weitere Prüfung zu kopieren und einzufügen, als sich der Mühe zu unterziehen, einerseits die Quelle zu nennen und andererseits die Quellenlage zu checken. Und wer weiß - vielleicht glaubt ja auch jemand, daß das ganze von ihm und seinem so hochgelobten Rechtsbeistand stammt? Da kommt es dann doch nicht mehr auf seriöse Angaben an...

    Wie auch immer: die Passage wurde von hier kopiert und stammt vom 01.01.2009 (!), ist also fünfeinhalb Jahre alt. Was für franziunique und seinen ach so gelobten Rechtsbeistand scheinbar vollkommen aktuell sein dürfte. Weil auch ein so hochgelobter Rechtsbeistand (den es wahrscheinlich gar nicht gibt) natürlich nichts von fortschreitender Gesetzgebung und Rechtsprechung weiß. Und franziunique erst recht nicht - woher sonst sollte er nun schon zweimal etwas per copy&paste hier eingefügt haben, was vollkommen veraltet ist?

    Mich regen solche "Hilfestellungen" wie die von franziunique nur auf: es werden ungeprüft irgendwelche Aussagen getroffen, diese als Hilfe verpackt, alle Kritiken daran negiert - und die eventuell betroffenen Ratsuchenden nur unnötig verunsichert. Das ist keine Hilfe, sondern eine ziemlich blödsinnige Art, sich in irgendeiner Art als "Experte" aufzuspielen.

    Gruß!

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