Hallo Forum,
meine Mutter hatte von 2006-2007 Leistungen des ALG2 als Darlehen bekommen, weil noch ein Anteil an einer Immobilie auf sie im Grundbuch stand. Ab 2007 war sie wieder aus dem Leistungsbezug draußen und muss seither 40,- Euro monatlich tilgen. Seit 01/2013 ist sie als Aufstockerin wieder im Leistungsbezug und muss weiter tilgen.
Wir fragen uns nun: Ist das eigentlich rechtmäßig? Der Grund ist, dass das Geld ja von dem Satz abgeht, der meiner Mutter eigentlich zum "LEBEN" bleiben muss.
Vielen Dank
Euer Hans Hartz der 4.