Anrechenbarkeit Ausbildungsvergütung

  • Hallo,

    ich bin neu hier und weis nicht ob es OK ist mich an diesen Thread dran zu hängen, habe aber auch nicht gefunden wie ich einen neuen aufmachen kann.

    Mein Mann hat einen Job in Aussicht durch den er ca 800€ im Monat verdienen könnte, ich bin Studentin ohne Einkommen. Wenn mein Mann jetzt ALG2 beantragen würde, wird das Lehrlingsgehalt unseres Sohnes der mit uns in der Wohnung lebt dazugerechnet?

  • Hallo,

    Dein Sohn hat keinen Anspruch auf ALG II. Insofern wird er erstmal weder bei dem Regelsatz noch bei den Unterkunftskosten berücksichtigt. Da Du ebenfalls keinen Anspruch hast, bekommt Dein Mann also nur ein Drittel der Miete gezahlt.#

    Die Ausbildungsvergütung selbst wird nur dann angerechnet, wenn sie den eigenen Lebensunterhalt übersteigt.

    Gruß!

  • Hoppel,

    Zitat

    Die Ausbildungsvergütung selbst wird nur dann angerechnet, wenn sie den eigenen Lebensunterhalt übersteigt.

    Ich bin da anderer Meinung. Sollte das Kind seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln schaffen, gehört es nicht zur BG der Eltern. Somit wäre das Einkommen des Kindes bei den Eltern nicht anrechenbar. ( § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II )

    wevell

  • Hallo,

    Zitat

    Sollte das Kind seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln schaffen, gehört es nicht zur BG der Eltern.

    Richtig. Es gehört dann aber zur Haushaltsgemenischaft, weswegen das den eigenen Lebensunterhalt übersteigende Einkommen angerechnet wird.

    Gruß!

  • Hallo,

    Zitat

    er Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Abs. 5 steht die ALG II-V entgegen ( § 1 Abs. 2 ).

    Dann lies Dir mal den Abs. 2 genau durch... ;)

    Abgesehen davon dürfte hier die U-25-Problematik eine Rolle spielen.

    Gruß!

  • Ok ich bin jetzt noch verwirrter. Die Aussage vom Amt ist es gibt keinen Anspruch. Da ich nicht an das Geld meines Sohnes gehe, weil er es sich ja hart genug erarbeitet werden wir also sehen müssen wie wir mit 800 € Bei 420 € Miete klarkommen.

  • Hallo,

    sorry für die Verspätete Reaktion, aber zum Ende des Semesters wurden Hausarbeiten und Prüfungen zu viel um noch was daneben zu regeln.

    Unser Sohn ist 17 und erhält 675€ Brutto. Inzwischen hat sich aber etwas Neues ergeben, bei dem ich überfordert bin. Mein Mann wird eventuell einen Job an meinem Studieort erhalten, wird also wegziehen. Welche Leistungen kann mein Sohn dann beantragen um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten?

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