ALG II und Zuverdienst

  • Die Sache ist die:

    Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft/nicht verheiratet.
    Bisher habe ich im Winter immer allein Winterdienst gemacht. Dieses Jahr ist meine Lebensgefährtin dabei, weil ich durch Sie mobil bin - das heisst: Sie fährt mich und ich mache dann den Winterdienst an den weiter entlegenen Orten (ca. 50km). Da wir bestimmt über die Hinzuverdienstgrenze kommen (Ich mit 14€/Std. und Sie mit 0,60€/km) sind wir nicht so ganz sicher ob das so stimmt was wir vermuten. Es sei denn, der Winter fällt dieses jahr komplett aus, aber die erste Tour haben wir heute schon hinter uns.

    Bisher war es so, das meine alte SB beim JC uns ca. 120€ gelassen (1 Freibetrag, angeblich "...wäre das nun mal so ...") hat, und ab da wurde auf das gemeinsame Hartz4 angerechnet.
    Jetzt sagte uns ein Bekannter, das uns auch schon vorher der doppelte Freibetrag zugestanden hätte. Wenn das so wäre hat uns die ehemalige SB beim Jobcenter Jahre lang um einiges an Geld (ich sags mal so wie es ist) betrogen. Ich gehe da auch nicht mehr gegen an, dafür liege ich mit dem JC gerade zu viel im Streit (Sozialgericht), aber wir haben gestern einen Brief bekommen nachdem wir jeweils im April 2012 ca. 44€ (zusammen 88€) durch eben diese Arbeit zu viel an Leistung bezogen hätten. Wenn es also so wäre das man uns immer nur einen Freibetrag berechnet hätte obwohl uns zwei zustanden müssten die ja sogar noch etwas an uns zurück zahlen und nicht noch von uns fordern. Anders herum kann man doch nicht, wenn nur ein Freibetrag zusteht von beiden jeweils die Hälfte fordern.

    Wie wird nun die Hinzuverdienstgrenze angerechnet? - Steht nun der Bedarfsgemeinschaft grundsätzlich ein Freibetrag zu oder zwei wenn eine(r) allein das Geld verdient?

    In diesem Winter wäre es also so, das Meine Partnerin als geringfügige Verdienerin mit verdienen würde - es wären also (meiner Meinung nach) zwei Freibeträge die berechnet werden müssten. Sehe ich das richtig so?

  • Hallo,

    jeder Arbeitnehmer innerhalb der BG hat Anspruch auf die Freibeträge. Dazu folgendes:

    FH 11.157: (1) Der Freibetrag wird jedem erwerbsfähigen Mitglied einer BG eingeräumt, das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt.

    Rechtsgrundlage ist § 11a SGB II, näher ausgeführt in der ALG II-VO und den Fachlichen Hinweisen der BA.

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Cont…s-Einkommen.pdf

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Cont…erordnungen.pdf
    Anhang A15

    wevell

  • Hallo,

    Zitat

    Der Freibetrag wird jedem erwerbsfähigen Mitglied einer BG eingeräumt, das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt.

    Genau das ist der Knackpunkt, weswegen Deine Auskunft u.U. falsch ist. Denn nirgendwo kann ich etwas von einem "Einkommen aus Erwerbstätigkeit" bei der Freundin lesen:

    Zitat

    (Ich mit 14€/Std. und Sie mit 0,60€/km)

    Das ist aber bei ihr kein Erwerbseinkommen, womit auch kein Freibetrag gewährt wird. Ich bezweifle auch, daß die Fahrtkosten übernommen werden, wenn "Sie" kein Erwerbseinkommen hat. Deswegen ja meine Nachfrage...

    Gruß!

  • Hallo,

    auf Grund deiner Frage nach einem Arbeitsvertrag und der Antwort, dass ein solcher vorliegt, ging ich davon aus, dass Erwerbseinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt wird.

    wevell

  • Hallo,

    Zitat

    auf Grund deiner Frage nach einem Arbeitsvertrag und der Antwort, dass ein solcher vorliegt, ging ich davon aus, dass Erwerbseinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt wird.

    Alles klar ;) Aber wie gesagt: es wird nur von Kilometerpauschale gesprochen, nicht aber von einem Erwerbseinkommen. Meine Frage nach einem Arbeitsvertrag wurde daher nicht gerade umfassend beantwortet bzw. gibt keine Klarheit, denn in der Pauschale dürfte ja kein Lohn enthalten sein...

    Gruß!

  • Alles klar, werde dem Chef sagen das beide jeweils zur Hälfte (Arbeitsstunden und Kilometergeld) Ihr "Erwerbseinkommen" berechnet haben sollen.

    So wie Hoppel das beschreibt, könnte man annehmen das das Kilometergeld auch nicht als Einkommen berechnet würde und von daher ja kein "finanzieller Zufluß" wäre. In dem Fall bräuchte man ja solchen Verdienst gar nicht anzuugeben weil er kein "Einkommen" ist.

  • Hallo,

    Zitat

    So wie Hoppel das beschreibt, könnte man annehmen das das Kilometergeld auch nicht als Einkommen berechnet würde

    Nein, das habe ich so nicht geschrieben oder gemeint. Die Pauschale ist anzugeben und könnte angesichts der Höhe zumindest teilweise als Einkommen angerechnet werden, allerdings nicht als Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

    Gruß!

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