Bezahlung einer Arztrechnung durch Dritte

  • Hallo,


    die Ideen und Schlußfolgerungen hier werden immer abenteuerlicher :(


    Zitat

    Man kann sich seine Probleme auch selber machen....!


    Nun ja - befolgt man die Hinweise von Euch hier, führt das bei einigem Pech tatsächlich zu ernsthaften Problemen, die man sich dann in der Tat selbst zuzuschreiben hat.


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    Wo ist das bitte Betrug, wenn meine Tante meine Brücke direkt an den Zahnarzt bezahlt und ich ihr dafür monatlich Geld zurück gebe?


    Ich brauch ein neues Schlafzimmer, Fernseher, Waschmaschine oder sonst was... ist es Betrug, wenn Oma mir das kauft und ich es ihr in Raten abzahle?? ....


    Es handelt sich in solchen Fällen nicht um ein sog. echtes Darlehen, sondern um Unterhalt. Ein echtes Darlehen würde voraussetzen, daß ich es in absehbarer Zeit objektiv zurück zahlen kann, was als ALG-II-Bezieher nicht möglich ist, wenn es sich - wie hier - um ca. 3.000 € handelt. Unterhaltszahlungen wiederum sind dem JC als Einkommen zu melden und entsprechend anzurechnen. Wird der Unterhalt nicht gemeldet, steht der Vorwurf des Betruges im Raum.


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    Wäre es auch Betrug, wenn mein Freund mir in der letzten Woche des Monats was einkauft, damit ich was zu essen habe und ich geb ihm das Geld nach dem ersten wieder?


    Nein, denn dann wäre das Darlehen wesentlich geringer und der Leistungsbezieher könnte es objektiv in absehbarer Zeit zurückzahlen. Nochmal: wir reden hier nicht von vielleicht 50 € für Essen, sondern von einer wesentlich höheren Summe.


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    Auch wenn dem nicht so ist und Du es geschenkt bekommst. Ist doch das Einfachste.


    Aja. Du rätst also direkt zu Leistungsbetrug.


    Zitat

    Manchmal steht Ihr Euch aber schon selbst im Weg, oder? - Der einfachste Weg ist oft der bessere.


    Manchmal steht aber auch ein Staatsanwalt im Weg. Und: der einfachste Weg ist nicht immer der richtige.


    Es mag durchaus sein, daß der von Euch vorgeschlagene Weg der einfachste ist - ob das auch sozialrechtlich der richtige ist, sei dahin gestellt. Das wird hier keiner von uns mit Sicherheit sagen können, sondern letztendlich nur das örtliche Jobcenter bzw. ggf. Gericht. Aber wird der "einfache" Weg beschritten, müßte man mit der Ungewißheit leben, ob irgendwann ein Brief ankommt, der einen bösen Inhalt beinhaltet und dazu führt, daß das sog. Darlehen auf ALG II angerechnet wird. Dann habe ich zwar den von Euch favorisierten "einfacheren" Weg eingeschlagen, aber auch erhebliche Probleme an der Backe. Es muß nicht so kommen: ich kann mit meiner Meinung zum Unterhalt falsch liegen oder das ganze mit der Rechnung fällt niemanden auf - aber mit der Ungewißheit müßte man dennoch die nächsten paar Jahre leben....


    Ich bin damit raus aus der Diskussion hier.


    Gruß!




  • Sorry Hoppel, aber wer wenn nicht die Verwandtschaft kann (oder würde) ein zinsfreies Darlehen auf sehr lange Sicht geben?
    Und weshalb Probleme mit dem gesetz? Wenn der Schenker oder Darlehensgeber mit dem Beschenkten einig ist, kann man das schnell klären.


    Wenn es der Gesetzgeber praktisch untersagt solche "Geschenke" anzunehmen dann soll doch das Hartzamt gefälligst die Rechnung zahlen!


    Es kann doch nicht sein, das das eine nicht geht aber andersherum auch nicht, denn wichtig für ein ordentliches Vorstellungsgespräch wären doch schon mal ein nettes Lächeln. Kommt man zum Vorstellungsgespräch mit einem "Steinbruch" am Hals wirkt sich das garantiert nicht gerade positiv aus.

  • Hallo,


    Zitat

    aber wer wenn nicht die Verwandtschaft kann (oder würde) ein zinsfreies Darlehen auf sehr lange Sicht geben?


    Das mag richtig sein, aber es handelt sich weiterhin nicht um ein echtes Darlehen. Anders gesagt: auch die Verwandschaft verleiht das Geld in dem Bewußtsein, daß eine Rückzahlung entweder gar nicht oder nur in Minibeiträgen erfolgen wird - selbst bei 40 € je Monat (was schon sehr viel für einen ALG-II-Bezieher ist) bräuchte man über 6 Jahre - und das dann auch noch zinslos. Gluabst Du ehrlich, daß es sich dann noch um ein wirkliches Darlehen handelt?


    Im übrigen würde sich bei Deinr Sichtweise das Sozialsystem sehr leicht unterwandern lassen. Würden solche angeblichen Darlehen nicht angerechnet werden, könnte sich jemand wunderbar von Verwandten mit Geld ausstatten lassen, sich davon ein luxusiöres Leben mit Kaviar und Reisen leisten können - und der Steuerzahler müßte weiter das ALG II zahlen. Ist es das, was Du dann als gerecht empfindest?


    Zitat

    Wenn es der Gesetzgeber praktisch untersagt solche "Geschenke" anzunehmen dann soll doch das Hartzamt gefälligst die Rechnung zahlen!


    Der Gesetzgeber untersagt das nicht - der Gesetzgeber sagt, daß alle finanziellen Einnahmen vorrangig für den eigenen Lebensunterhalt verwendet werden müssen und somit die Leistungen des Steuerzahlers entsprechend abgesenkt werden.


    Zitat

    dann soll doch das Hartzamt gefälligst die Rechnung zahlen!


    Warum sollte es das? Die KK (also auch der Gesetzgeber) übernimmt schon einen recht hohen Anteil.


    Zitat

    denn wichtig für ein ordentliches Vorstellungsgespräch wären doch schon mal ein nettes Lächeln. Kommt man zum Vorstellungsgespräch mit einem "Steinbruch" am Hals wirkt sich das garantiert nicht gerade positiv aus.


    Sicher. Aber die Frage ist, ob es 1. nun wirklich ein Zahnersatz für weit über 3000 € sein muß (ich kann das natürlich nicht beurteilen) und 2. nicht der Weg eines regulären Darlehens beim Jobcenter sinnvoller wäre, wenn es denn - aus welchen Gründen auch immer - eine solch teure Lösung sein muß.


    Ich verstehe das ganze Problem menschlich durchaus - aber es nutzt nichts, wenn ich hier aus diesem Verständnis heraus falsche Ratschläge gebe. Somit kann es durchaus sein, daß meine Antworten kalt klingen - aber dem Fragenden dürfte eher eine sachliche Sichtweise nutzen (auch wenn sie enttäuschend für ihn ist) als eine, die kurze Zeit Hoffnung bringt, dann aber direkt in das kalte Wasser führt...


    Und nebenbei bemerkt: ich habe die Wahrheit auch nicht gepachtet. Soll heißen, daß ich durchaus auch falsch liegen kann mit meiner Sichtweise hinsichtlich des Darlehens.


    Gruß!

  • Zitat

    Hallo In_Gottes_Hand,


    danke für deine Hinweise.
    Wie befrage ich am Besten das Jobcenter und zu welchem Zeitpunkt? Sollte ich den Kostenvoranschlag mit der Kostenzusage meiner Krankenkasse schon vorlegen? Die Behandlung hat noch nicht begonnen.


    Gruß,
    Sommersprossen


    Ich würde persönlich zum Jobcener gehen und die Frage wie folgt stellen:


    demnächst steht eine zahnärztliche Behandlung an. Voraussichtlich fallen Eigenanteile in Höhe von ca. xxx,--€ an.


    Über die Mittel, diesen Eigenanteil zu bezahlen, verfüge ich nicht.


    Die Verwandtschaft würde sich bereiterklären, diesen Eigenanteil direkt an den Zahnarzt zu bezahlen.


    Frage an das Jobcenter: würde dieser Eigenanteil vom Jobcenter angerechnet und bei folgenden ALG II - Leistungen berücksichtigt werden?




    Die Antwort würde ich mir schriftlich geben lassen.


    Weiter würde ich jetzt nicht spekulieren, Antwort abwarten und sehen, was man ggf. unternehmen müsste.

  • Hallo,


    die Anregung von der hand ;) ist schon sehr gut, aber ich würde sie erweitern. Ich darf mal?


    Zitat

    demnächst steht eine zahnärztliche Behandlung an. Voraussichtlich fallen Eigenanteile in Höhe von ca. xxx,--€ an.


    Über die Mittel, diesen Eigenanteil zu bezahlen, verfüge ich nicht.


    Die Behandlung ist aber notwendig. Abgesehen von den medizinischen Notwendigkeiten (siehe Anlage) leidet meine eigene Selbstsicherheit bei dem jetzigen Zustand meiner Zähne. Aber auch für meine Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt ist ein einwandfreier Zustand meiner Zähne wichtig. Insofern bitte ich um einen Zuschuß für die erforderlichen Leistungen für die Behandlung.


    Alternativ beantrage ich eine darlehensweise Gewährung der notwendigen Kosten.


    Erst nach einer Ablehnung (und Prüfung der angeführten Begründung) würde ich dann schreiben:


    "Nach Ablehnung meiner Anträge wäre meine


    Zitat

    Verwandtschaft bereit, diesen Eigenanteil direkt an den Zahnarzt zu bezahlen.


    Meine Frage: würde dieser Eigenanteil vom Ihnen angerechnet und bei folgenden ALG II - Leistungen berücksichtigt werden?


    Gruß!

  • Hallo,
    vielen Dank für alle eure Ratschläge und Meinungen.

    Ich muß meine Informationen korrigieren: es handelt sich um einen Eigenbetrag in Höhe von 2.600€ und es müssen insgesamt 4 Backenzähne ersetzt werden, und die benachbarten Zähne werden überkront. Da es jeweils 2 hintereinanderliegende Zähne sind, würden Brücken aus Kunststoff schnell brechen.


    Ich habe in der vergangenen Woche einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter gestellt. Dieser wurde abgelehnt, mir wurde aber eventuell ein Darlehen in Aussicht gestellt, wenn ich schriftlich nachweisen kann, dass mein Zahnarzt eine Ratenzahlung ablehnt.
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Zahnarzt eine monatliche Ratenzahlung unter 100€ akzeptiert. Außerdem geht er bald in den Ruhestand. Aber ich werde ihn trotzdem fragen.


    Hoppel und In Gottes Hand:
    vielen Dank für eure Vorschläge, sie sind sehr hilfreich.


    Gruß,
    Sommersprossen