Bezahlung einer Arztrechnung durch Dritte

  • Hallo,


    Ich bekomme demnächst Zahnersatz. Einen Teil der Kosten übernimmt die Krankenkasse, den anderen Teil übernimmt ein Verwandter.


    Meine Frage: wie muß ich das beim Jobcenter angeben?
    Bekomme ich anschließend für die nächste Zeit keine Hilfeleistungen mehr?


    Über eine Antwort bin ich dankbar.


    gruß,
    Sommersprossen

  • Meiner Ansicht nach darf kein Jobcenter eine zahnärztliche Versorgung vereiteln.


    Ausserdem sagt der § 11 a SGB II, Absatz 5, folgendes:


    Zitat

    (5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit


    1.
    ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
    2.
    sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.



    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html


    Du solltest darauf achten, dass Zahlungen direkt an den Zahnarzt erfolgen und nicht über dein Konto laufen.


    Sicherheitshalber solltest du das Problem dem Jobcenter vortragen und dir schriftlich gebe lassen, wie das Jobcenter die Sachlage beurteilt.

  • Hallo,


    Zitat

    Ausserdem sagt der § 11 a SGB II, Absatz 5, folgendes:


    Widerspruch. Das bezieht sich auf z.B. auf Auszeichnungen oder Preise, Ehrengaben aus öffentlicher Hand, Gelder für Blutspenden usw., nicht jedoch auf Unterhalt.

    Zitat

    Meiner Ansicht nach darf kein Jobcenter eine zahnärztliche Versorgung vereiteln.


    Es wird ja auch keine "Zahnärztliche Versorgung" vereitelt. Abgesehen davon ist eine solche Versorgung Aufgabe des KK und nicht des Jobcenters.


    Zitat

    Du solltest darauf achten, dass Zahlungen direkt an den Zahnarzt erfolgen und nicht über dein Konto laufen.


    Unterhalt bleibt Unterhalt.


    Gruß!

  • Hallo In_Gottes_Hand,


    danke für diese Information. Die Zahlung wird sowieso nicht über mein Konto laufen, sondern direkt vom Verwandten auf das Konto des Zahnarztes.


    Gruß,
    Sommersprossen

  • Hallo Hoppel,


    Ich verwende das Geld nicht für Unterhalt, sondern für eine notwendige zahnärztliche Versorgung.


    Zitat

    Es wird ja auch keine "Zahnärztliche Versorgung" vereitelt.


    Das sehe ich anders. Wenn mir das Jobcenter den Betrag von der Hilfeleistung abzieht, weiß ich nicht, wovon ich meine Miete zahlen soll. Außerdem ist die beabsichtigte Behandlung aus Zahnmedizinischer Sicht notwendig.


    Zitat

    Abgesehen davon ist eine solche Versorgung Aufgabe der KK und nicht des Jobcenters.


    Die Krankenkasse übernimmt ja schon einen Teil der Kosten, nämlich den doppelten Festzuschuß, das ist die Obergrenze.


    Kann ich nicht den Betrag, den mir mein Verwandter gibt, als Sparguthaben angeben?
    Als ich Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung Bund erhielt, konnte ich das nämlich so machen, und mir wurde nichts abgezogen.


    Gruß,
    Sommersprossen

  • Hallo,


    Zitat

    Das sehe ich anders. Wenn mir das Jobcenter den Betrag von der Hilfeleistung abzieht


    Die "Hilfeleistung" stellt Unterhalt dar, wobei der Verwendungszweck ohne weiteres Interesse ist.


    Zitat

    Kann ich nicht den Betrag, den mir mein Verwandter gibt, als Sparguthaben angeben?


    Nein.


    Zitat

    Als ich Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung Bund erhielt, konnte ich das nämlich so machen, und mir wurde nichts abgezogen.


    Wir reden hier nicht von Überbrückungsgeld, sondern von Unterhalt.


    Beantrage beim JC ein Darlehen für die fehlende Summe.


    Gruß!

  • @ Hoppel


    Danke für die Hinweise.


    Ich bin aber trotzdem noch nicht überzeugt.


    Ich würde das Jobcenter befragen und dann wird man ja sehen, wie entschieden wird.


    Wenn Eigenanteile anfallen, ist das eben so und die Hilfebedürftige zieht daraus ja keinen GELDWERTEN Vorteil, sie kann den Vorteil, der darin besteht, weiterhin nicht mehr auf der Felge kauen zu müsen, ja nicht verwerten oder versilbern.


    Und wir reden hier ja auch nicht von 6 Unzen Gold, die in der Futterluke verbaut werden, sondern von einer wie auch immer gearteten grösseren zahnmedizinischen Behandlung.

  • Hallo Hoppel,


    ich verstehe dich nicht.
    Ich will ja nicht eine Übernahme der Restkosten beim Jobcenter beantragen. Warum sollte ich ein Darlehen für diese Summe beantragen, wenn ich diese von meinem Verwandten bekomme?


    Im Übrigen müßte ich dafür 75 Monate abbezahlen, wenn ich von einer monatlichen Rate von 40€ ausgehe. Ist das nicht unrealistisch?


    Gruß,
    Sommersprossen

  • Hallo In_Gottes_Hand,


    danke für deine Hinweise.
    Wie befrage ich am Besten das Jobcenter und zu welchem Zeitpunkt? Sollte ich den Kostenvoranschlag mit der Kostenzusage meiner Krankenkasse schon vorlegen? Die Behandlung hat noch nicht begonnen.


    Gruß,
    Sommersprossen

  • Hallo,


    Zitat

    Warum sollte ich ein Darlehen für diese Summe beantragen, wenn ich diese von meinem Verwandten bekomme?


    Weil dann keine Anrechnung auf das laufende ALG II zu befürchten ist.


    Zitat

    Im Übrigen müßte ich dafür 75 Monate abbezahlen, wenn ich von einer monatlichen Rate von 40€ ausgehe. Ist das nicht unrealistisch?


    Gerade deswegen kann es sich auch nicht um ein sog. "echtes" Darlehen eines Verwandten handeln, sondern eben um Unterhalt. Denn ein privates "Darlehen" wäre dann noch viel unrealistischer.


    Zitat

    Wenn Eigenanteile anfallen, ist das eben so und die Hilfebedürftige zieht daraus ja keinen GELDWERTEN Vorteil


    Selbstverständlich ist ein geldwerter Vorteil vorhanden: oder wird die Rechnung mit Äpfeln oder Eiern bezahlt? Abgesehen davon reden wir hier offensichtlich von 3.000 € und nicht von ein paar hundert Euros.


    Zitat

    Wie befrage ich am Besten das Jobcenter und zu welchem Zeitpunkt?


    Unbedingt VOR Behandlungsbeginn.


    Gruß!

  • Hallo,


    Zitat

    Ich würde mir den Zahnersatz machen lassen und dem Verwandten die Rechnung des Zahnarztes geben.


    Das könnte dann als Betrugsversuch gewertet werden. Es geht hier nicht um einen Kinobesuch, somndern um eine größere Summe für eine Leistung.


    Zitat

    Und ausserdem: Darlehen von Verwandten ist nicht als Einkommen anzusehen


    Und außerdem beruht dieses Urteil auf die Version des SGB II im Jahr 2010 bzw. früher. Danach wurde der entscheidende § entsprechend geändert und die §§ 11a und 11b eingeführt. Dementsprechend bleibt es bei meiner Aussage zum Unterhalt.


    Gruß!

  • Hallo Hoppel,


    danke für die Hinweise.
    Der Behandlungsbeginn steht kurz bevor.


    Kannst du mir einen Vorschlag machen, wie ich meine Anfrage beim Jobcenter am Besten formuliere? Ich bin mir da unsicher. Du kannst mir gerne das als PN senden.


    Gruß,
    Sommersprossen

  • Meine persönliche Meinung:


    Ich würde mir den Zahnersatz machen lassen und dem Verwandten die Rechnung des Zahnarztes geben. Wenn mich ein Verwandter zum Frisörbesuch oder ins Kino einlädt, würde ich mir das ja auch direkt bezahlen lassen...


    Gerade das hatte ich ja vor. Nur bin ich mir unsicher darüber, wie das vom Jobcenter gesehen wird, und ob ich nicht mit Sanktionen rechnen muß, wenn ich so vorgehe.


    Gruß,
    Sommersprossen

  • Man kann sich seine Probleme auch selber machen....!


    Wo ist das bitte Betrug, wenn meine Tante meine Brücke direkt an den Zahnarzt bezahlt und ich ihr dafür monatlich Geld zurück gebe?


    Wäre es auch Betrug, wenn mein Freund mir in der letzten Woche des Monats was einkauft, damit ich was zu essen habe und ich geb ihm das Geld nach dem ersten wieder?


    Ich brauch ein neues Schlafzimmer, Fernseher, Waschmaschine oder sonst was... ist es Betrug, wenn Oma mir das kauft und ich es ihr in Raten abzahle?? ....

  • Hallo Sharoon,


    mir gefällt dein Vorschlag natürlich besser.


    Würdest du mir raten, die monatlichen Rückzahlungen über Kontoüberweisungen an den Verwandten abzuwickeln und diese Belege dem Jobcenter vorzulegen, bzw. sollte ich eine schriftliche Vereinbarung treffen?


    Gruß,
    Sommersprossen

  • Laß Dir schriftlich bestätigen das Du dem/der Verwandten das geld in monatlichen Raten zurück zahlst. Auch wenn dem nicht so ist und Du es geschenkt bekommst. Ist doch das Einfachste. Niemand kann von Verwandten oder Bekannten verlangen das übers Konto abzuwickeln sondern das kann per Handschlag monatlich "bezahlt" werden.


    Manchmal steht Ihr Euch aber schon selbst im Weg, oder? - Der einfachste Weg ist oft der bessere.