Kündigung des Mietverhältnisses

  • Hallo,

    habe heute ein Kündigungsschreiben meines Vermieters bekommen, in dem mir die Wohnung zum 31.12.2013 gekündigt wird.

    Begründung: das Mietverhältnis sei zerrütet und ich hätte die Jahresendabrechnung nicht fristgerecht gezahlt.

    Zum zerrüttet ist von meiner Seite aus zu sagen, dass mir seine Frau eine Vorschrift nach der anderen macht, wodurch ich mich tyrannisiert fühle. Außerdem ist ihr Auftreten sehr aggressiv und herrschsüchtig. Das schüchtert mich so sehr ein, dass ich richtig Angst vor ihr habe. Ich muß dazu sagen, dass ich eine schwere seelische Erkrankung habe und deswegen zart besaitet bin. Von daher wäre es schon gut, wenn ich mir eine andere Wohnung suche, wo die Vermieter freundlich sind.

    Den Vermieter habe ich allerdings innerhalb der vergangenen7 Jahre nur ein einziges Mal kurz gesprochen.

    Das ist außerdem die zweite Kündigung, die mir ausgesprochen wird.

    Ob die Jahresendabrechnung nicht fristgerecht abgeglichen wurde, muß vom Vermieterverein noch geklärt werden.
    Ich denke aber, ihm passt es nicht, dass ich Einspruch erhoben habe und die Nebenkosten gekürzt habe.

    Auf jeden Fall werde ich Widerspruch einlegen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ich in so kurzer Zeit eine neue Wohnung als Hartz-4-Empfängerin bekommen werde.

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Hallo,

    Zitat

    Auf jeden Fall werde ich Widerspruch einlegen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ich in so kurzer Zeit eine neue Wohnung als Hartz-4-Empfängerin bekommen werde.

    Widerspruch? Geht nicht bzw. hat keine wie auch immer aufschiebende Wirkung. Und wenn es nur um die Zeit geht: wenn Du bis zum 31.12. nicht ausgezigen bist, muß der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Du wirst dann vom gericht aufgefordert, Stellung zur Klage zu nehmen, dann kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Dabei ermittelt das Gericht, ob die Kündigung rechtens ist. Das alles dauert 2-3 Monate, also bis ungefähr März 2014. Sollte das Gericht die Kündigung als rechtens beurteilen, kannst Du dort dann um Aufschub der Räumung bitten, da die Wohnungsuche als ALG-II-Bezieher schwer sei. In einem solchen Fall kann das Gericht dann bis zu 6 Monate Aufschub gewähren und Du bist schon im September 2014, was genügend Zeit bringen dürfte.

    Was ist das mit der Kostenabrechnung? Ich denke, die hat das Jobcenter übernommen?

    Ansonsten kannst Du mir ja mal die Kündigung anonymisiert per PN zuschicken, damit ich beurteilen kann, ob diese überhaupt rechtens ist.

    Gruß!

  • In einem solchen Fall kann das Gericht dann bis zu 6 Monate Aufschub gewähren und Du bist schon im September 2014, was genügend Zeit bringen dürfte.!

    Das war auch mein erster Gedanke.... aber was ist, wenn ein neuer Mieter die Wohnung ab dem 01.01.2014 anmietet?

  • Hallo,

    Zitat

    aber was ist, wenn ein neuer Mieter die Wohnung ab dem 01.01.2014 anmietet?

    Wenn der Vermieter eine Wohnung vermietet, die noch nicht freigeräumt wurde und er auch keinen Räumungstitel hat, so hat er ein Problem, was aber den bisherigen Mieter nicht im mindesten zu interessieren braucht.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,

    Zitat

    Was ist das mit der Kostenabrechnung? Ich denke, die hat das Jobcenter übernommen?

    Ja, das hat es auch.Ich habe sofort den Betrag überwiesen. Am Tag, als ich die Überweisung vornahm, kam auch die Kündigung vom Vermieter.

    Zitat

    Widerspruch? Geht nicht......

    Wie gesagt, der Vermieter sprach mir schon einmal eine Kündigung aus, die vom Rechtsanwalt aber abgewendet wurde, da die Argumente keine rechtliche Grundlage bildeten. Das meinte ich mit Widerspruch einlegen.

    Ich hoffe nun, dass es hier im neuen Fall auch so sein wird.
    Genaueres erfahre ich in 10 Tagen, da habe ich einen Termin beim Mieterverein.

    Eine Räumungsklage möchte ich nach Möglichkeit vermeiden, da ich das nervlich nicht überstehen würde.
    Aber danke für deine Hinweise.

    Heißt PN persönliche Nachricht?

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Hallo,

    Zitat

    Ja, das hat es auch.Ich habe sofort den Betrag überwiesen. Am Tag, als ich die Überweisung vornahm, kam auch die Kündigung vom Vermieter.

    Dann ist die Kündigung aus diesem Grunde nichtig und würde zu 100% von einem Gericht abgewiesen.

    Zitat

    Heißt PN persönliche Nachricht?

    Ja.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich zitiere mal ein Schreiben von mir in einem ähnlichen Fall:

    Zitat

    Nach dem Urteil des BGH vom 21.10.2009, Az. VIII ZR 64/09 handelt das Jobcenter nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters. Das Jobcenter nimmt vielmehr hoheitliche Aufgaben wahr, um die Grundsicherung des Hilfebedürftigen zu gewährleisten. Ein Verschulden des Jobcenters aufgrund verzögerter Bearbeitung des Antrags des Hilfebedürftigen muss sich dieser daher nicht zurechnen lassen.

    ...

    Zitat

    Hinzu kommt, dass auch hinsichtlich der Betriebskostennachforderung auf die oben angegebene Entscheidung des BGH zu verweisen ist. Der Beklagte ist als Hartz IV – Empfänger nicht in der Lage, eine Betriebskostennachforderung in Höhe von xxx,xxx € umgehend aus eigenen Mitteln zu begleichen. Er hat die Betriebskostenabrechnung daher sofort nach deren Erhalt an das Jobcenter weitergeleitet. Über seinen Antrag auf Übernahme der Kosten wurde jedoch erst am xx.xx.2013 entschieden.

    Nur so als Anregung für Deinen RA... ;)

    Gruß"!

  • Hallo Hoppel,

    hier das Kündigungsschreiben:

    (Name und Anschrift des Vermieters) Datum


    (mein Name und Anschrift)


    Betr.: ordentliche Kündigung

    Das Mietverhältnis mit Ihnen kündigen wir zum 31.12.2013.
    1. Grund: Sie sind Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen. siehe BGH§573 Abs1 nr.3
    Nebenkostenabrechnung vom 9.7.2013

    2. Grund: Vertragsbedingungen nicht erfüllt.
    Das Mietverhältnis ist ein freiwilliger Vertrag, der im stärksten Maße auf gegenseitiges Vertrauen aufgebaut ist.
    Dieses Vertrauensverhältnis ist total zerrüttet. Es macht eine weitere Zusammenarbeit mit Ihnen unmöglich.
    Näheres aus Briefwechsel mit Mieterverein ersichtlich.

    Hochachtungsvoll
    (Name des Vermieters)


    Mir ist nicht klar, weshalb das Mietverhältnis durch mein Verhalten zerrüttet sein soll. Ich vermute aber, weil ich gegen die Jahresendabrechnung Einspruch erhob und den Betrag gekürzt habe. Außerdem wurde der Vermieter vom Mieterverein dazu aufgefordert, die Heizkörper überprüfen zu lassen, und eine Kopie der Rechnungsbelege vorzulegen. Das passt ihm nicht.

    Laut Mieterverein wurde der Zahlungstermin aufgehoben, da ich über ihn Einspruch erhob. Ich denke, das akzeptiert der Vermieter nicht.

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Hallo,

    Zitat

    siehe BGH§573 Abs1 nr.3

    Einen solchen Abs. 1 Nr. 3 gibt es nicht, womit die Kündigung schon formal unwirksam ist.

    Zitat

    Dieses Vertrauensverhältnis ist total zerrüttet. Es macht eine weitere Zusammenarbeit mit Ihnen unmöglich.

    Ein Mietvertrag ist kein "freiwilliger" Vertrag, sondern ein auf die Bestimmungen des BGB und des Mietrechts abgeschlossener Vertrag. Im übrigen hat der Vermieter die konkreten Gründe anzugeben und nicht auf irgendeinen Briefwechsel mit Nichtmietern zu verweisen. Auch damit ist formal die Kündigung wirkungslos.

    Zu den Nebenkosten siehe meine vorigen Beiträge.

    Gruß!

  • Laut Mieterverein wurde der Zahlungstermin aufgehoben, da ich über ihn Einspruch erhob. Ich denke, das akzeptiert der Vermieter nicht.

    Das muss dein Vermieter auch nicht akzeptieren, denn der Mietverein irrt... Einspruch "verlängert" nicht die Zahlungsfrist...
    Nur eine persönliche Einigung mit dem Vermieter kann die Zahlungsfrist verlängern...


    Zitat von Hoppel

    Wenn der Vermieter eine Wohnung vermietet, die noch nicht freigeräumt wurde und er auch keinen Räumungstitel hat, so hat er ein Problem, was aber den bisherigen Mieter nicht im mindesten zu interessieren braucht.

    Da irrst du dich gewaltig.

  • Hallo Sharoon,

    Zitat

    Das muß dein Vermieter auch nicht akzeptieren, denn der Mieterverein irrt.....Einspruch "verlängert" nicht die Zahlungsfrist...

    Bist du Rechtsanwältin im Fachgebiet Mietrecht?

    Ich gehe davon aus, daß mir der Mieterverein rechtsgültige Informationen gibt. Außerdem wurde mir von Seiten des Vermieters keine Mahnung zugeleitet.

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Hallo,

    die Story geht leider noch weiter.........

    Gegen die Kündigung legte ich Widerspruch ein, da ich den Betrag bereits überwiesen hatte und der weitere angeführte Grund für mich so nicht nachvollziehbar ist. Dabei erwähnte ich auch, dass ein entsprechendes Schreiben vom Mieterverein nachfolgen wird.

    Nun erhielt ich Post vom Mieterverein, mit der Beilage eines Briefes vom Vermieter, gerichtet an meine Beraterin, wo alle Beschwerden gegen mich aufgelistet und näher beschrieben wurden. Unter anderem legt man mir das barsche Verhalten meiner Sachbearbeiterin am Telefon zur Last. Diese wurde nämlich vom Vermieter angerufen, um zu klären, wie das Jobcenter die Jahresendabrechnung berechnet.

    Ein anderer Vorwurf lautet, ich würde mich abwenden, sobald ich seine Frau sehe, wenn sie unangemeldet "nach dem Rechten" sehen will. Da sie mich sofort anbrüllt, weiche ich natürlich aus.

    Zu Beginn meines Mietverhältnisses wurde sie bereits vom Rechtsanwalt darauf hingewiesen, daß sie wichtige Termine mit mir schriftlich zu vereinbaren habe. Daran hält sie sich aber in keinster Weise.

    Dann gibt der Vermieter an, daß meine Heizkörper bereits vor Monaten vom Fachmann kontrolliert und entlüftet wurden.
    Tatsache ist aber, daß niemand in meine Wohnung kam, um das zu tun. Macht er das etwa heimlich?

    Außerdem beschwert er sich darüber, dass ich angeblich telefonisch nicht zu erreichen sei.
    Da stimmt so auch nicht, denn wer bei mir auf den AB spricht, wird auch zurückgerufen. Zudem zeigt die Anruferliste keine Angabe darüber, dass mein Vermieter angerufen hat.

    Und mein Fahrrad soll ich in die dafür vorgesehene Garage stellen, und nicht in meinen Keller.

    Das sind die wesentlichen Argumente, die angeführt werden.

    mir ist zur Zeit unklar, ob diese Gründe eine Kündigung rechtfertigen, oder nicht.
    Auf jeden Fall habe ich Ende September einen Termin beim Mieterverein, wo ich alles weitere besprechen werde.
    Wenn mir jemand von euch etwas dazu sagen möchte, begrüße ich das.

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Deine Nerven möchte ich haben, wenn du trotz der Querelen in der Wohnung weiter wohnen willst.....

    Da magst du schon recht haben, nur finde ich so schnell keine Alternative in meiner Stadt. Zum Glück wohnt die Frau des Vermieters außerhalb und kommt etwa 2-3mal im Jahr unangemeldet vorbei.
    Wenn man von dem Heizproblem absieht, hat die Wohnung auch ihre Vorzüge.

    Gruß,
    Sommersprossen

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