Bedarfsgemeinschaftseinkommen

  • Ich habe jetzt zwei EInkommen (Bundesfreiweilligendienst + Kindergeld).
    Beim Kindergeld werden mir 30€ pauschale zu gute gerechnet. Jetzt habe ich noch 320€ Taschengeld vom BFD davon würden mir 200€ zustehen, aber weil ich beim Kindegeld 30€ zu gute berechnet werden, kriege ich nur noch 170€ Taschengeld.


    Ist das so rechtens?

    Lg,
    Yvonne

  • Hallo,

    Zitat

    der TE sprach aber von einer Kindergeldpauschale

    Zitat

    also kriege ich noch Kindergeld- keine Rede von Versicherungen

    und nochmal: es ist eigenes einkommen vorhanden, hier nämlich Kindergeld und das Taschengeld vom Bfd. Hat ein (erwerbsfähiger) ALG-II-Bezieher ein eigenes Einkommen, werden 30 € Versicherungspauschale gewährt. Dies geschieht jedoch nicht je Einkommensart, sondern nur einmal für das Gesamteinkommen.

    Eine "Kindergeldpauschale" gibt es nicht.

    Gruß!

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