Suche Betroffene als Zeugen für einen Rechtsstreit

  • Hallo,


    Zitat

    Die Jobcenter versenden hin und wieder fristrelevante Post, wie z.B. Ablehnungsbescheide, mit Betrugsabsicht.


    Du weißt schon, daß Du mit dieser Äußerung selbst strafbar machst? Du unterstellst nämlich allen 424 Jobcentern in Deutschland etwas, was Du maximal nur vermuten, aber nicht beweisen kannst...


    Zitat

    Die Bescheide werden ohne Datum ausgedruckt und dann per Hand zurückdatiert


    Auch hier wieder eine reine Vermutung.


    Zitat

    Eine Betrugsabsicht lässt sich erst darstellen, wenn wir ein Dutzend dieser Fälle zusammenbekommen.


    Blödsinn. alle 424 Jobcenter sind rechtlich eigenständige Einrichtungen. Insofern hätte ein solcher "Fall" aus A bei einem Gericht in X keinerlei Gewicht. Abgesehen davon müßtest Du erstmal in jedem einzelnen Fall ein Betrugsversuch nachweisen.


    Gruß!

  • Hallo,


    ich habe nicht den Beitrag als "Blödsinn" bezeichnet, sondern die Aussage, weil diese Schlußfolgerung, nun ja, eben reiner Blödsinn ist und rechtlich nicht haltbar. Auch ist meine Antwort nicht arrogant und auch keine Frechheit, sondern weist vielmehr auf die rechtlichen Probleme in dem Aufruf hin.


    Zitat

    Jetzt weiß ich, auf welcher Seite Ihr steht.


    Auf der Seite, die Hilfe braucht. Und dementsprechend solltest Du auch meine Antwort als Hilfe sehen, bevor Du hier recht sinnlose Antworten schreibst.


    Gruß!

  • @Sommersprosse:


    Der Betrug findet in dem Moment statt in dem Dir eine Frist gesetzt wird (angenommen 2 Wochen), auf dem Bescheid der Dir per Post zugekommen ist aber kein Datum eingetragen ist.
    Lt. "Gegen Amtsbetrug" würden dann die SBs aus den JC in Ihren Akten die Daten per Hand nachdatieren, so das Du auf jeden Fall die Fristen nicht einhalten und keinen Einspruch einlegen kannst.
    Klar wäre das ein Betrug in gewisser Weise. Aber das ist mir persönlich auch noch nicht untergekommen. Zur Not hilft immer noch der Briefumschlag mit dem Poststempel würde ich mal annehmen.

  • Hallo TaPi,
    danke für deine Erklärungen!
    Zum Glück ist mir so etwas noch nicht passiert.
    Ich bin bislang immer davon ausgegangen, dass der Poststempel die gültigste Aussage macht.


    Gruß,
    Sommersprossen

  • Hallo,


    Zitat

    Der Betrug findet in dem Moment statt in dem Dir eine Frist gesetzt wird (angenommen 2 Wochen), auf dem Bescheid der Dir per Post zugekommen ist aber kein Datum eingetragen ist.
    Lt. "Gegen Amtsbetrug" würden dann die SBs aus den JC in Ihren Akten die Daten per Hand nachdatieren, so das Du auf jeden Fall die Fristen nicht einhalten und keinen Einspruch einlegen kannst.


    Genau da liegt das Problem, was der Threadersteller (TE) hat. Er unterstellt/verdächtigt/behauptet mit seinem allgemeinen "Aufruf", daß ein solches von ihm unterstelltes Verhalten gegenüber seinem eigenen Jobcenter (JC) bundesweit vorgenommen wird und bleibt gleichzeitig die Schilderung seines personlichen Falls genauso schuldig wie auch irgendwelche Erklärungen darüber, warum er der Meinung ist, daß die von ihm beschriebene Praxis nun ein Betrug darstellen soll oder bundesweit vorgenommen wird.


    Im Normalfall ist der Zustellungsvermerk oder Stempel des Überbringers (also Post, PIN oder andere Dienstleistende) entscheidend. Liegt kein solcher Vermerk vor, liegt die Beweispflicht einer Postsendung nicht bei dem Empfänger, sondern bei dem Absender (was den unterstellen Betrugsversuch schon mal als solches recht sinnlos macht).


    Unabhängig davon hat der TE selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, auch gegen sein JC eine Betrugsanzeige zu stellen. Dafür aber benötigt er keine aus anderen Amtsbezirken und Bundesländern stammenden Bestätigungen, die dann auch nur per Internet (also anonym) abgegeben werden und sowieso vollkommen unbedeutende Aussagen sind - es geht bei einem Betrugsversuch immer nur um den Einzelfall.


    Natürlich kann der TE auch eine Betrugsanzeige gegen die Agentur für Arbeit selbst als Fachaufsicht stellen. Mit den Infos, die in seinem "Aufruf" anthalten sind, wird er es jedoch nicht nur sehr schwer haben, sondern auch mit rechtlichen Gegenmitteln rechnnen müssen: aus dem "Aufruf" ist eigentlich nur ersichtlich, daß hier irgendwelche Probleme zwischen dem TE und seinem örtlich zuständigen JC bestehen.


    Die Reaktion des TE auf meine Antwort spricht für sich - auf ernstgemeinte Hinweise auf Strafrechtsbestände und falsche rechtliche Schlußfolgerungen wird mit, nun ja, wiederum Unterstellungen geantwortet.


    Gruß!

  • Das ist ja Alles schön & gut, aber zum Thema hätte ich mal eine grundsätzliche Frage:


    Habe ich als Leistungsbezieher für jeden Bescheid grundsätzlich 14 Tage Einspruchsfrist?
    Es kam nämlich in den Jahren wohl schon öfter vor das einiges nicht mit der Fristklausel im Anhang
    geschickt wurde und auch theoretisch "übers Datum", praktisch ohne die 14 Tage Einspruchsfrist gewesen wären.


    Nur, meist ist man ja angewiesen auf das Geld und geht nicht in den Widerspruch weil man denkt das dann das soeben
    evtl. Bewilligte Geld auch nicht ankommt. Man nimmt dann praktisch den "Spatz in der Hand" bevor man "von der Taube auf dem Dach" nur träumen darf.


    Es ist also, was das Thema angeht, nicht immer alles "Friede, Freude, Eierkuchen".

  • Hallo,


    Zitat

    Habe ich als Leistungsbezieher für jeden Bescheid grundsätzlich 14 Tage Einspruchsfrist?


    Nein. Die Frist beläuft sich auf 4 Wochen. Enthält der Bescheid keine entsprechende Fristbelehrung, erhöht sich die Frist auf 1 Jahr.


    Zitat

    Es ist also, was das Thema angeht, nicht immer alles "Friede, Freude, Eierkuchen".


    Das stimmt :(


    Gruß!

  • Hallo,
    Die Reaktion des TE auf meine Antwort spricht für sich - auf ernstgemeinte Hinweise auf Strafrechtsbestände und falsche rechtliche Schlußfolgerungen wird mit, nun ja, wiederum Unterstellungen geantwortet.
    Gruß!


    hallo hoppel, alter supermoderator,


    nehmen wir mal an, die datieren in der tat die becheide in der akte handschriftlich zurück, dann erfüllt das in jedem fall den tatbestand der urkundenfälschung und dafür kann auch ein sachbearbeiter eines ansonsten ehrlichen jobcenters schonmal 5 jahre einfahren.
    derjenige, der sowas dann nicht anzeigt, zahlt unter umständen schon mal ein paar euro wegen strafvereitelung - comprende.


    mit sozialistischem gruß
    michael knuth

  • Hallo,


    Zitat

    nehmen wir mal an, die datieren in der tat die becheide in der akte handschriftlich zurück, dann erfüllt das in jedem fall den tatbestand der urkundenfälschung und dafür kann auch ein sachbearbeiter eines ansonsten ehrlichen jobcenters schonmal 5 jahre einfahren.


    Ja und? Darum geht es hier doch gar. Es geht um einen Aufruf, der sich an alle ALG-II-Bezieher in ganz Deutschland richtet und nicht an Kunden des einzelnen Mitarbeiters. Mit diesem Aufruf an alle ALG-II-Bezieher werden im Prinzip auch alle Job-Center-Mitarbeiter verdächtigt, laufend Strfataten auszuüben.


    Abgesehen davon:


    Zitat

    und dafür kann auch ein sachbearbeiter eines ansonsten ehrlichen jobcenters schonmal 5 jahre einfahren.


    Ja, aber er kann auch mit einer Geldstrafe oder einer geringeren Haftstrafe davonkommen. Was Du nennst, ist die Maximalstrafe.


    Zitat

    derjenige, der sowas dann nicht anzeigt, zahlt unter umständen schon mal ein paar euro wegen strafvereitelung - comprende.


    Keiner hat hier irgendwas davon gesagt, daß der Betreffende nicht eine Betrugsanzeige gegen einen Mitarbeiter im JC stellen kann. Das ist jedem selbst überlassen. Es geht hier eher um den Generalverdacht wie eben erläutert.
    Gruß!

  • Hallo,


    das mag alles so sein, wie Du es schilderst und ich bezweifele das auch nicht. Aber Du kannst das Verhalten Deines Jobcenters und Deiner Sachbearbeiter nicht verallgemeinern.


    Wenn Du dazu aufrufst, daß sich Betroffene in dem Amtsbezirk DEINES Jobcenters bei Dir melden sollen, denen ähnliches widerfahren ist - bitte gerne. Dein Aufruf ohne diese Einschränkung aber bringt Dir für ein entsprechendes Verfahren jedoch absolut NICHTS und ist strafrechtlich durchaus relevant.


    Gruß!