Hallo,
ZitatDie Jobcenter versenden hin und wieder fristrelevante Post, wie z.B. Ablehnungsbescheide, mit Betrugsabsicht.
Du weißt schon, daß Du mit dieser Äußerung selbst strafbar machst? Du unterstellst nämlich allen 424 Jobcentern in Deutschland etwas, was Du maximal nur vermuten, aber nicht beweisen kannst...
ZitatDie Bescheide werden ohne Datum ausgedruckt und dann per Hand zurückdatiert
Auch hier wieder eine reine Vermutung.
ZitatEine Betrugsabsicht lässt sich erst darstellen, wenn wir ein Dutzend dieser Fälle zusammenbekommen.
Blödsinn. alle 424 Jobcenter sind rechtlich eigenständige Einrichtungen. Insofern hätte ein solcher "Fall" aus A bei einem Gericht in X keinerlei Gewicht. Abgesehen davon müßtest Du erstmal in jedem einzelnen Fall ein Betrugsversuch nachweisen.
Gruß!