Betriebskostennachzahlung nur auf Antrag beim JC

  • Hallo,
    mein Bekannter ist seit vielen Jahren ALG2 Empfänger.Er hat jetzt für seine Wohnung,die besitzt er seit einem Jahr (er hat vorher mit Mutter und Schwester zusammen gelebt) die Betriebskostenabrechnung erhalten und muß über 50€ nachzahlen.Ich habe ihn damit zum Jobcenter geschickt,dort sollte er heute einen Antrag auf Kostenübernahme ausschreiben.Dem Jobcenter ist bekannt,daß er nicht schreiben kann und auch den Inhalt gar nicht verstehen kann.Er ist hirngeschädigt und psychisch krank.
    Ich habe bisher noch nie davon gehört,daß man einen Antrag zur Kostenübernahme stellen muß.Ich selbst bekomme von der Kreisverwaltung Sozialgeld inkl.Wohngeld für mein Kind und gebe dort meine Betriebskostenabrechnung ohne Antrag zur Übernahme ab....
    Frage:
    Ist das neu mit dem Kostenübernahme Antrag,und seit wann?
    Danke für eventuelle Antworten.

  • Hallo Nike41de,

    ich reiche meine Betriebskostenrechnung immer schriftlich ein mit:" hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für......" und lege alle Belege bei. das hat bislang gut funktioniert.

    Wenn dein Bekannter nicht schreiben kann und auch den Text nicht versteht, wäre es doch sinnvoll, wenn ein Betreuer im Auftrag deines Bekannten diese Aufgabe übernimmt. Oder er wendet sich an das örtliche Gesundheitsamt und bittet um Unterstützung im Umgang mit dem Jobcenter.

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Sowas brauchten wir heute gar nicht machen.Es gibt dort schon solch ziemlich merkwürdig aussehende Vordrucke....

    Kostenübernahme

    BG Nummer

    Ort,Datum,Unterschrift.........................................


    So sieht das aus....

    Der Sachbearbeiter meinte,DAS würde es bei denen schon viele Jahre geben......aber von einem anderen Bekannten weiß ich,daß dem nicht so ist.
    Ich betreue meinen Bekannten seit Anfang diesen Jahres,aber Alles weiß ich eben auch nicht.

  • Hallo,
    bei meinem Sachbearbeiter gibt es diese Vordrucke bislang nicht. Aber ich werde mal nachfragen.

    Ich verstehe nicht ganz, warum du deinen Bekannten nicht zum Amt begleitet hast, wo du doch seine Betreuerin bist?

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Wir waren ja heute da,deswegen kann ich ja beschreiben,was da so abgegangen ist.Er muß aber einige Sachen auch alleine machen,denn ich bin nicht sein gesetzlicher Betreuer.Ich konnte ja nicht wissen,daß er dort so einen Antrag ausfüllen muß.Das kann er nun mal nicht.
    Die sache ist jetzt aber auch erledigt.

  • Also ich habe da keine probleme mit, ich reiche die Betriebskostenabrechnung bei der Arge ein und maximal 4 tage später kriege ich einen Bescheid wo sie mir mitteilen das sie die kosten übernehmen,da brauchte ich noch NIE einen antrag für stellen.... Aber ich denke mal das macht jede Arge vielleicht anders

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!