Kosten für Unterkunft und verpflegung

  • Ich habe eine frage und zwar geht es um meine Wohnung die ist 47,61 qm groß und zur Zeit beträgt die Warmmiete genau
    370,66 € die werden im moment auch vom Jobcenter Bezahlt, heute hatte ich Post von meinem Vermieter das aufgrund des Mietspiegels meine Grundmiete nicht mehr Aktuell wäre und und hat deshalb eine Erhöhung von 39.06 von mir gefordert und zwar zahlbar ab dem 1.11.2013, zum einen frage ich mich ob eine Erhöhung rechtens ist da die Häuser wo ich meine Wohnung habe im Jahr 1959 Bezugfertig waren und und in meiner Wohnung haben die nur das Badezimmer neugemacht und in der Küche neue Leitungen verlegt weil die das mussten.
    Und von einer guten Wohnlage kann hier bei uns keine rede sein und was den zustand der Häuser angeht und halt die Wohnungen selber jedenfalls da wo ich jetzt Wohne sieht das eher nach einer renovierten Altbau - Wohnung aus als nach mehr, die Heizungsrohre sind nicht in der Wand selber und was die Qualität angeht lässt die auch zu wünschen übrig, und deshalb bin ich mir nicht sicher ob eine solche Mieterhöhung Rechtlich vertretbar ist, ich habe das auch schon alles wie es sich gehört heute beim Jobcenter eingereicht damit die mir nichts anhängen können, Also auch im grossen und ganzen was ich hier schon geschrieben habe, kommt nur darauf an wie das Jobcenter mit der ganzen angelegenheit umgeht das weis ich auch nicht,
    Ich weis nur von euer Seite das in der Regel ein Wohung für eine Person nicht größer als 50 qm sein darf und was die angemessenheit angeht, entscheidet man da nicht immer zu Gunsten der ALG2 Empfänger was wirklich als angemessen gilt
    ich hoffe ihr könnt mir helfen. Oder gibt es auch Urteile vom BSG was die Wohnungsgröße angeht und die wirkliche Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Verpflegung denn die beim Jobcenter haben wohl nur alte bemessungen die sie zur rate ziehen also meistens ländliche qm Preise und nicht die von den Städten.

    Gruß getdown

  • Hallo Getdown,
    besorge dir den Mietpreisspiegel für deinen Wohnbereich, darin sind Wohnungsgröße und Erbauungsjahr aufgelistet und du kannst genau ablesen, ob die Mietpreiserhöhung gerechtfertigt ist oder nicht.

    Meine Vermieterin legte mir mit der Mieterhöhung den Plan gleich dazu. Darum kannst du auch deinen Vermieter bitten.

    Was den Zustand deiner Wohnung angeht, so würde ich Fotos machen und diese dem Mieterverein vorlegen. Laß dich vor Ort beraten.

    Viel Erfolg,
    Sommersprossen

  • Steht im Vertrag nichts zur Mieterhöhung, können Eigentümer von Wohnungen die Miete bis zur sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Maximal darf die Miete innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent steigen.

    Teile dem JC die Mieterhöhung mit. Wenn die Wohnung dann unangemessen ist, wird das JC dich zum Umzug auffordern und muss dann dafür alle anfallenden Kosten übernehmen. Unter Umständen "fährt" das JC trotzdem billiger, wenn sie die höhere Miete zahlen. Also melden und erstmal abwarten...

  • Hallo,

    Widerspruch.

    Zitat

    Wenn die Wohnung dann unangemessen ist, wird das JC dich zum Umzug auffordern

    Kein JC wird irgendjemand zu einem Umzug auffordern. Vielmehr erfolgt eine "Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft", die man u.U. dann auch durch ein Gespräch mit dem Vermieter oder eine Untervermietung erreichen kann. Aber auch in diesem Schreiben wird nichts von einem Umzug gesagt werden.

    Ist die Differenz zwischen angemessener und tatsächlicher Miete entsprechend hoch und mann kann z.B. nicht untervermieten, ist der Umzug allerdings oftmals die einzige Alternative - aber dennoch eine freie (und von den Finanzen abhängige) Entscheidung des Mieters.

    Gruß!

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