Wird ein aus dem Anlagevermögen entnommener PKW (kein Verkauf - Überführung ins private) der vor Beantragung der Grundsicherung im Anlagevermögen war und bei Herausnahme aus den Anlagevermögen steuerrechtlich als Einnahme verbucht wird vom HarzIV-Ant als Gewinn gerechnet.
Nach meiner Logik dürfte es doch nur eine Vermögensumwandlung sein.
Weiss da jemand was genaues?
Entnahme PKW aus Anlagevermögen - Anrechnung als Einnahme?
- hiob73
- Erledigt
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Das Anlagevermögen umfasst die in einem Betrieb längerfristig eingesetzten Wirtschaftsgüter. Der PKW gehörte also einer Firma und nicht dir (auch wenn es deine Firma ist/war).
In diesem Thread http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?p=777345&sid=ae7fd5a383368269ebf3f8b14ea07a35 wird das gut erklärt.