Regelleistung BG mit Kind/ Mehrbedarf Alleinerziehend

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und habe ein Anliegen und hoffe, dass mir hier eventuell einer weiterhelfen kann.

    Mein Problem ist folgendes:
    Ich lebe zusammen mit meiner Freundin (Hartz IV Empfängerin) und meinem Sohn zusammen.
    Laut Bescheid bekomme ich 345 Euro Hartz IV und meine Freundin auch 345 Euro Hartz IV, mein Sohn bekommt 14 Euro Hartz IV + 184 Euro Kindergeld und 180 Euro Unterhalt.
    Nach meiner Rechnung bekommen wir drei also 704 Euro Hartz IV, vom Arbeitsamt bekommen wir aber nur 599 Euro ausgezahlt.
    Wo sind die restlichen 105 Euro hin?

    Ich habe gestern bei meiner Bearbeiterin vorgesprochen und sie hat sich bis heute alle Unterlagen angeschaut und konnte mir vorhin am Telefon nicht sagen wo diese 105 Euro geblieben sind.
    Sie hat mit mir am Telefon gerechnet und meinte ihre Rechnung sei richtig und mehr Geld gäbe es nicht.
    Aber auf dem Bescheid steht mehr, wie geht das?
    Sie meinte dann noch, dass ich nicht vergessen dürfe das wir ja noch Unterhalt und Kindergeld zur Verfügung haben - dieser wurde aber schon von der Regelleistung des Kindes abgezogen, weshalb ja auch nur noch 14 Euro übrig bleiben.

    Des weiteren hätte ich eigentlich Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende, bekomme ihn aber nicht, weil meine Freundin mit im Haushalt wohnt.
    Sie ist aber nicht verpflichtet sich um mein Kind zu kümmern.
    Das Kind hatte vorher einige Zeit beim Kindsvater gelebt und dieser hatte den Mehrbedarf für Alleinerziehende auch beantragt und bekommen und das, obwohl in seinem Haushalt seine Freundin, seine Eltern und ein weiterer Bewohner wohnten.
    Dieser an ihn gezahlte Mehrbedarf wurde mir von meiner Regelleistung einmalig abgezogen.

    Wie kann es sein das er Anspruch auf diesen Mehrbedarf hat und ich nicht?

    LG

  • Wie alt ist das Kind?

    Es muss der Betrag überwiesen werden, der im Bescheid steht. Das Jobcenter kann nicht von diesem Betrag abweichen und behaupten, die neue Rechnung stimmt. Dem Bescheid ist auch ein Rechenweg zu entnehmen, den die Sachbearbeiterin scheinbar nicht kennt oder nachvollziehen kann. Ich würde das Amt schriftlich unter Fristsetzung auffordern den fehlenden Betrag zu überweisen, da nicht erkennbar ist, wo die 105 Euro abgeblieben sind.

    Zum Mehrbedarf hier ein Urteil des Bundessozialgerichts https://www.buergergeld.org/news/alg-ii-me…mit-verwandten/

    Zwar ging es hier um Familienangehörige, aber das dürfte in deinem Fall keine Rolle spielen sondern eher entlastend wirken. Damit das Jobcenter den Mehrbedarf verweigern kann, müsste es den Nachweis erbringen, dass durch deine Freundin eine regelmäßige Betreuung deines Sohnes erfolgt. Kann es das nicht, muss der Alleinerziehenden Mehrbedarf gezahlt werden.

    Ob sie verpflichtet ist oder nicht, sich um dein Kind zu kümmern, spielt keine Rolle. Bei Alleinerziehenden Mehrbedarf ist es keine Voraussetzung, dass es sich um ein leibliches Kind handelt. Hier gilt es zu den Unterhaltspflichten nach dem BGB zu unterscheiden. Ausschlaggebend ist, dass das Kind im Haushalt aufgenommen wurde.

  • Hallo,
    vielen Dank für deine Antwort.

    Mein Sohn ist 11 Jahre alt.

    Laut Bescheid sind bei denen vom Amt 345 + 345 + 14 = 599.
    Bei mir sind das aber 704 und da fehlen eben diese 105 Euro, was sich unsere Sachbearbeiterin im Übrigen auch nicht erklären kann.
    Auf dem Bescheid steht zu dem Verbleib auch nichts geschrieben und deshalb beharrt unsere Bearbeiterin darauf das es so stimmen würde und genau das verstehen wir nicht.

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