Fristen vom Job Center- meine Rechte

  • Hallo!
    Ich brauch mal einen Rat....wir müssen jeden Monat unsere Verdienstbescheinigung abgeben und bekommen dann irgendwann unsere Nachzahlung.
    Jedes mal müssen wir hinterher rennen und fragen was damit ist usw.
    Mir hat die Dame von Job- Center mitgeteilt, das der Bearbeiter 15 Arbeitstage Zeit hat um alles zu berechnen.
    Nun sind die 15 Tage aber um und am Freitag habe ich um einen Rückruf gebeten, der bis heute- Montag- nicht erfolgt ist.
    Letztes Mal war der SB einen Tag drüber und wir sind zum JC weil wir einen Vorschuss haben wollten. Rein zufällig hatte er angeblich grad unsere Schreiben auf dem Tisch und konnte uns somit die Nachzahlung auszahlen.
    Ich habe es sowas von Satt jedes mal hinter zu fragen usw.
    Was sind meine Rechte?
    Am Empfang wird man immer nur abgewiesen....
    Morgen wollte ich eigentlich da wieder aufkreuzen und nach einem Vorgesetzten verlangen. Das ist doch mein gutes Recht oder?
    Der formlose Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung steht auch noch aus....da ist die Frist auch abgelaufen. ( Diese Zahlung ist nicht so dringend, aber das Job Center soll sich doch bitte auch mal an seine Fristen halten)
    Ich habe so die Nase voll und habe das Gefühl dort mit 29 jahren einfach nicht für voll genommen zu werden.
    Weiß jemand was meine rechte sind, was ich tun kann?
    Vielen Dank

  • Falls Du einen Nebenjob hast der Dir jeden Monat ca. die gleiche Summe bringt, müssten die ab dem zweiten Monat eigentlich das Hartzgeld minus dieser Summe ausbezahlen - und zwar pünktlich. So sagte es mir meine SB seiner Zeit.
    An Deiner Stelle lass Dir bescheinigen das Du nicht mehr als eine bestimmte Summe verdienst, dann muss am letzten des Monats der Restbetrag auf Deinem Konto sein. Kleine Unterschiede können auch im Monat darauf verrechnet werden.
    Und: Ja, die bearbeiten in der Regel erst NeuAnträge bevor die laufenden Zahlungen, wie in Deinem Fall, bearbeitet werden.

  • Hallo,

    Zitat

    wir müssen jeden Monat unsere Verdienstbescheinigung abgeben

    Handelt es sich um ein schwankendes oder gleichbleibendes Einkommen der Höhe nach?

    Zitat

    Mir hat die Dame von Job- Center mitgeteilt, das der Bearbeiter 15 Arbeitstage Zeit hat um alles zu berechnen.

    Falsch.

    Zitat

    Der formlose Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung steht auch noch aus....da ist die Frist auch abgelaufen. (

    Erstens meinst Du sicher statt "Antrag" einen "Bescheid" und zweitens gibt es i.d.R. keinen Anspruch auf Übernahme von einer solchen Bekleidung. Es gibt den Mehrbedarf wegen Schwangerschaft, der aber nichts mit Schwangerschaftsbekleidung zu tun hat. Stellt sich also die Frage, was Du beantragt hast: den Mehrbedarf bei Schwangerschaft oder einen Antrag auf Übernahme von spezieller Kleidung. Ein Antrag auf Mehrbedarf ist zeitnah zu bearbeiten, ein Antrag auf Bekleidung ist zu vernachlässigen, weil sinnlos.

    Zitat

    aber das Job Center soll sich doch bitte auch mal an seine Fristen halten)

    Hat es doch. Das Jobcenter hat im Ernstfall 6 Monate Zeit, über solche Anträge zu entscheiden. Wobei Du aber bitte den Absatz vorher beachten solltest.

    Gruß!

  • Hallo,

    Zitat

    alls Du einen Nebenjob hast der Dir jeden Monat ca. die gleiche Summe bringt, müssten die ab dem zweiten Monat eigentlich das Hartzgeld minus dieser Summe ausbezahlen - und zwar pünktlich.

    Nein. Das entscheidende Wort in Deiner Antwort ist "ca.". Ist das Einkommen jeden Monat vollkommen gleich (was "ca." nicht ist), sollte es keine Probleme geben. Ist das Einkommen schwankend, kann durchaus ein monatlicher Einkommensnachweis verlangt werden, wobei es dann auch keine Zwei-Monate-Regelung gibt.

    Gruß!

  • Hallo,


    Nein. Das entscheidende Wort in Deiner Antwort ist "ca.". Ist das Einkommen jeden Monat vollkommen gleich (was "ca." nicht ist), sollte es keine Probleme geben. Ist das Einkommen schwankend, kann durchaus ein monatlicher Einkommensnachweis verlangt werden, wobei es dann auch keine Zwei-Monate-Regelung gibt.

    Gruß!

    Ich hatte zwischen 120 und 200€ , da wurden dann pauschal erst mal 120 gerechnet und die Differenz einen Monat später verrechnet.
    Die 120€ weil die immer Minimum waren. - Anders wäre es, meiner Meinung nach, auch eine Arbeitsbeschaffung für den/die SB wenn die das jeden Monat aufs neue berechnen wollten.
    Jeden Monat aufs neue berechnen würde Sinn machen (lt. SB) wenn ich über den Satz von seiner zeit 400€ verdienen würde.
    Zum anderen find ichs schon sehr dreist wenn der SB (wie oben angegeben) das jeden Monat aufs neue verrechnet und dann noch so lang auf sich warten lässt. Ich weiss das man von dem Geld leben kann was einem der Staat gibt, aber wenns dann zu spät kommt wirds mehr als eng.

  • Also, ich habe hier einen Flyer vor mir liegen, in dem steht...........für den erwerb von umstandskleidung werden einmalig 120euro ausgezahlt. die antragsstellung ist formlos ab der 13.ssw möglich.

    also gehe ich ganz stark davon aus, das es einem zusteht.

    den mehrbedarf habe ich schon längst gestellt.

    ich war heute beim jc und habe mit einem vorgesetzten gesprochen und er war selbst der meinung, das es so nicht geht und die fristen eingehalten werden müssen. mein rückruf ist in der zeit auch nicht erfolgt.......der vorgesetzte hat sich drum gekümmert und schwubs habe ich einen anruf von dem sb bekommen und darf morgen dort auftauchen und werde die nachzahlung ausbezahlt bekommen.
    ja, es werden jeen monat 280 angerechnet, aber der verdienst ist immer niedriger bisher gewesen und daher muss es auch jeden monat nachgerechnet werden.
    und wenn einem dann an die 240 euro fehlen, ist das schon blöd so ab mitte es monats.....

    vielen dank für die leute, die versucht haben hier vernünftige antworten zu geben, aber in zukunft werde ich in keinem forum mehr infos erfragen, da die aussagen so gut wie nie stimmen und manche eine leicht besserwiserische art haben und es leider so gar nicht stimmt......

    trotzdem danke.....

  • Hallo,

    Zitat

    für den erwerb von umstandskleidung werden einmalig 120euro ausgezahlt. die antragsstellung ist formlos ab der 13.ssw möglich.

    Zitat

    also gehe ich ganz stark davon aus, das es einem zusteht.

    Und nochmal ein eindeutiges Nein. Das entsprechende Gesetzbuch sieht für Umstandskleidung keine gesonderten Zahlungen vor. Es kann allerdings durchaus sein, daß Deine Kommune bzw. Bundesland freiwillig Zuschüsse dafür gibt, was sich aber dann meiner Kenntnis schon deswegen entzieht, weil ich weder weiß, in welchem Bundesland oder welcher Kommune Du lebst und ich logischerweise auch nicht weiß, welche Kommune hier Zusatzzahlungen vornimmt..

    Zitat

    und er war selbst der meinung, das es so nicht geht und die fristen eingehalten werden müssen

    Selbstverständlich müssen Fristen eingehalten werden. Diese Fristen sind recht eindeutig in den Gesetzen festgeschrieben, worüber ich Dir entsprechend Auskunft erteilt habe.

    Zitat

    und wenn einem dann an die 240 euro fehlen, ist das schon blöd so ab mitte es monats..

    Das glaube ich gerne. Frage ist aber, warum dann ein Einkommen von 280 € überhaupt angerechnet wurde - das muß ja irgendeinen Grund haben.

    Zitat

    da die aussagen so gut wie nie stimmen und manche eine leicht besserwiserische art haben und es leider so gar nicht stimmt......

    Antworten können sich immer nur auf die jeweilige Frage beziehen. Und insofern magst Du meine Antworten meinetwegen "besserwisserisch" empfinden, aber sie beruhen nun mal nur und ausschließlich auf die aktuelle Gesetzgebung.

    Gruß!

  • Nur zur allgemeinen Info! Ich habe das Geld in Höhe von 120Euro für Umstandsmode vom JC bekommen. Wurde gleich eingewilligt nachdem der SB den formlosen Antrag erhalten hat.

  • Hallo,

    das ist schön für Dich - Glückwunsch.

    Ändert jedoch nichts daran, daß solche Zuwendungen freiwillig von der Kommune geleistet werden und es außerhalb der kommunalen Schiene somit keinen Rechtsanspruch auf solche Leistungen gibt..

    Gruß!

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