Hallo,
nachdem ich immer wieder mal hier im Forum reingeschaut und sozusagen "schwarz gelesen" habe, habe ich mich heut entschlossen mich auch endlich mal hier anzumelden und ganz offiziell mitzuwirken. Ist ein tolles Forum und sehr informativ. Vor lauter Schleim rutsch ich gleich aus. Ne war Spaß. Ist wirklich ehrlich gemeint, also das mit dem tollen Forum und so...
Ok zur Sache. Ich habe ein Anliegen und komme am besten mal direkt auf den Punkt.
Also, ich habe einen Antrag für meine Partnerin und mich auf Rückerstattung von Zuzahlungen bei erreichen der Belastungsgrenze für das Jahr 2012 gestellt. (wäre einfach schade wenn es diese Amts- und Behördensprache nicht gäbe, was würden wir ohne derartige Formulierungen machen ;-)) Im schlimmsten Fall würde man sich verstehen.
Jo, also weiter im Text. Beide sind wir chronisch krank. Die Belastungsgrenze liegt demnach bei 1%.
Als Bruttoeinkommen wurde der Eckregelsatz angewendet. Der liegt für das Jahr 2012 bei 374€. Allerdings bei alleinstehenden Personen. Brutto wären das 4488€.
Nun bin ich ja mit meiner Partnerin ganz offiziell als eheähnliche Gemeinschaft gemeldet, mit all seinen ausschließlich negativen Konsequenzen, und wir bezogen 2012 eben nicht den RS von 374€ sondern den 90%tigen RS von 337€. Brutto wären das entsprechend 4044€. Also satte 444€ weniger (10% halt). Bei zwei Nasen immerhin 888€ und das die fehlen, das merkt man.
Laut Kasse würde aber der Eck-RS von 374€ auch bei Eheleuten und eheähnliche Gemeinschaften Anwendung finden.
Meiner Meinung nach kann das aber doch eigentlich nicht richtig sein. Das wäre doch Gesetzeswidrig.
Das Bruttoeinkommen liegt nun mal bei Eheleuten usw. bei 4044€ - Punkt
Und die Belastungsgrenze liegt nun mal bei 1% bzw 2% des Bruttoeinkommens.
Nach Berechnung der Kasse wäre unsere Belastungsgrenze aber bei ~1,1%
Ich hoffe das ich deutlich machen konnte worum es mir hier geht und freue mich schon auf eure Antworten.
Liebe Grüße - upps (oder ups)? schon so spät - also dann lieber gute Nacht ....