300 euro wurden als einkommen angesehen

  • hallo ich habe 300 euro von meinen eltern überwiesen bekommen im februar. nun hat das amt dies als einkommen deklariert. obwohl ich der dame sagte das es ein darlehen war weil ich kein mehr hatte und naja rechnungen bezahlt werden müssen.
    dies gab ich sogar in einer stellungnahme schriftlich ab.
    was habe ich nun falsch gemacht? sollte ich widerspruch einlegen ?
    ich bin neu in dieser welt dort. und ich habe das gefühl das mein wort nicht viel gewicht hat bei denen wenn ich dann meinen bescheid lese würde ich fast sagen die stellen mich als lügner dar. mmh naja

    also wie sieht so ein widerspruch aus ? und ein darlehnsvertrag ? und ah mit quittungen a 50 euro z b ,??

  • ja das sagte ich ihr^^ war ja auch so. und auch in einer schriftlichen stellungnahme.
    verwendungszweck nur der name also nichts.....

    ja die klauen mir 300 euro. kann ich da wiederspruch einlegen? und muss ich dann einen darlehnsvertrag machen und z b 6 raten a 50 euro die ich bar gegen quittung gezahlt habe. also mir kommt das irgendwie vor wie stille post da mit dem amt. wie gesagt ab 23.2. bin ich hartz4 mässig dabei.

  • ja das sagte ich ihr^^ war ja auch so. und auch in einer schriftlichen stellungnahme.
    verwendungszweck nur der name also nichts.....

    ja die klauen mir 300 euro. kann ich da wiederspruch einlegen? und muss ich dann einen darlehnsvertrag machen und z b 6 raten a 50 euro die ich bar gegen quittung gezahlt habe. also mir kommt das irgendwie vor wie stille post da mit dem amt. wie gesagt ab 23.2. bin ich hartz4 mässig dabei.

    und wenn das so weiter geht mit den stellungnahmen usw. dann überlege ich mir ob die mir nicht einen 1 euro jober der vorher im PR tätig war vermitteln können!!!! scherz aber echt in wohne in einer gegend wo die arbeitslosigkeit sehr gering ist und ich glaube die haben nicht viel zu tun und wühlen dann jeden fall bis zum letzten durch.

  • und wenn das so weiter geht mit den stellungnahmen usw. dann überlege ich mir ob die mir nicht einen 1 euro jober der vorher im PR tätig war vermitteln können!!!! scherz aber echt in wohne in einer gegend wo die arbeitslosigkeit sehr gering ist und ich glaube die haben nicht viel zu tun und wühlen dann jeden fall bis zum letzten durch.

    also ist das da so ? das man denen was sagt also die wahrheit und man bekommt dann einen brief von denen wo einen mehr oder weniger unterstellt wird das man die unwahrheit gesagt hat ?

  • Es geht doch nicht um Wahrheit oder Lüge unterstellen.
    Laß Dir das doch einfach in 2 Sätzen formlos von den Eltern bestätigen,
    das es ein Darlehn ist das in .... -Raten abgezahlt wird und Dein Geld bekommste wieder.
    Wir leben nun mal in einem Land in dem Papier was wert ist.
    Und wenn Du bisher nicht viel Erfahrung mit denen hattest, - gewöhn Dich dran.
    Deinen Willen und freies Denken gibst Du bei der Unterschrift des Eingliederungsvertrags ab -
    falls Du den unterschrieben hast (was keine Pflicht ist ;) )

  • Der ist (wie jeder Vertrag) keine Pflicht, sondern ein Abkommen zwischen zwei Parteien.
    Nur, wenn Du unterschrieben hast kann man Dir mit Vertragsbruch drohen bei der kleinsten Gelegenheit.

    Vordruck Wiederspruch: Ich hab hier noch nicht geschaut, aber einfach mal bei Google eingeben ;)

  • Das mit dem Darlehen kann man übrigens nicht beliebig oft machen, sonst meckern sie. Und ich würde auch Systematisch was zurückzahlen, zumindest Symbolisch.

    aha ok. danke so da ich nun aber wohl für die nächsten monate nichts von denen bekomme und es trotzdem abbuchen auf meinen konto gibt von fast 200 euro. müsste ich da irgendwie geld einzahlen ? wie kann ich das machen ohne das ich hier wieder ärger bekomme mit denen. gibt es da möglichkeiten. ???

    ich fühle mich wie ein steuerflüchtling oder von der stasi verfolgt ^^

  • und das reicht denen dann `?? wenn ich das von meinen eltern bestättigen lasse. oder muss ich noch einen darlehnsvertrag machen und quittungen für die barzurückzahlungen??

  • Hallo,

    jede Menge Pseudowissen und seltsame "Rat"schläge hier. :(

    Zitat

    ich habe 300 euro von meinen eltern überwiesen bekommen

    Zitat

    Hast Du einen entsprechenden Darlehensvertrag vorlegen können?

    Zitat

    ja das sagte ich ihr

    Sprich: Du konntest ein Darlehen und auch keine zweckgebundene Einnahme nicht nachweisen. Dementsprechend werden die 300 € tatsächlich als Unterhalt und somit als Einkommen angerechnet.

    Zitat

    ja die klauen mir 300 euro

    Du klaust mir als Steuerzahler 300 €.

    Zitat

    Laß Dir das doch einfach in 2 Sätzen formlos von den Eltern bestätigen,
    das es ein Darlehn ist das in .... -Raten abgezahlt wird und Dein Geld bekommste wieder.

    Abgesehen davon, daß ein nachträglicher Darlehensvertrag ein Betrugsversuch wäre, hilft dieser auch nicht unbedingt weiter.

    Zitat

    Der ist (wie jeder Vertrag) keine Pflicht, sondern ein Abkommen zwischen zwei Parteien.
    Nur, wenn Du unterschrieben hast kann man Dir mit Vertragsbruch drohen bei der kleinsten Gelegenheit.

    Die Antwort ist nicht richtig. Wird die EV nicht unterschrieben, erfolgt ein Verwaltungsakt mit den Forderungen, die in der EV vereinbart werden sollten. Das hat aber dann den entscheidenden Nachteil, daß man seine eigenen Vorstellungen nicht einbringen kann, was bei einer EV durchaus der Fall ist. Ich stehe den EV durchaus kritisch gegenüber - sehe sie jedoch auch als Chance, um im Rahmen eines normalen Vertrages auch meine Vorstellungen gegenüber dem JC durchzusetzen. Insofern ist die Verteufelung der EV eher falsch am Platz - es kommt vielmehr darauf an, das beste daraus zu machen.

    Zitat

    Und ich würde auch Systematisch was zurückzahlen, zumindest Symbolisch.

    Aja. Von der Systematik eines "echten" und eines "unechten" Darlehens hast Du scheinbar nie etwas gehört. Sonst würdest Du auch nicht so einen "Rat" geben.

    Zitat

    ich fühle mich wie ein steuerflüchtling oder von der stasi verfolgt

    Naja. Du erwartest Leistungen für Deinen Lebensunterhalt, reagiert aber allergisch, wenn Du gleichzeitig zu diesen Leistungen Einnahmen hast, die Du scheinbar nicht plausibel begründen kannst. Insofern hat das verdammt wenig mit "steuerflüchtling" oder "Stasi" zu tun.

    Ich fasse mal kurz zusammen: Du hast eine Zahlung Deiner Eltern erhalten, die nicht als Darlehen in der Überweisung deklariert wurde und für die auch keinen Vertrag nachweisen kannst. Du erwartest (auch nach den "Rat"schlägen hier), daß dieses Darlehen (welches Du bei ALG-II-Bezug kaum in angemessener Zeit zurückzahlen kannst) gefälligst nicht als Einkommen bei dem ALG II gewertet wird. Das "Darlehen" stand Dir offen und frei zur Verfügung, Du hättest also mit der "Darlehens-"Summe jederzeit etwas einkaufen können, da es nicht zum Beispiel für irgendwelche Rechnungen zweckgebunden war. Gleichzeitig beklagst Du, daß Dir dieses "Darlehen" "geklaut" wurde, also der Staat (ergo der Steuerzahler) Dir trotz dieser 300 € gefälligst Dein ALG II in voller Höhe zu zahlen hat.

    Alles klar.

    Seufz.

    Gruß!

  • Hallo,


    Hast Du einen entsprechenden Darlehensvertrag vorlegen können? Was stand im Verwendungszweck der Überweisung?

    Gruß!

    da hätte sie mir doch sagen können das dies trotz stellungnahme und persönlichen erscheinen nicht reichte oder ?? oder was sie genau haben möchte!!!!!! finde ich oder ist das methode?

  • das geld war nötig weil vielleicht abbuchen kamen die mich sonst in weitere schwierigkeiten bringen würden. wie gesagt ich bin neu in dieser geschichte die dame hätte ja auch mal was sagen können finde ich. und es war ja nun mal geliehenes geld und nichts anderes???

  • ja herr arbeitnehmer!!!!!
    ich sehe das einwenig anders. find die these interessant das dieses geld nicht zweckgebunden war. stimmt aber nicht. es wurde für abbuchen benötigt und somit ist es wohl hinfort. und es war ja nun mal geliehens geld das ist fakt. nur wie es in der familie nun mal so üblich ist gibt es selten schriftliche verträge über sowas oder?
    ja ich ging davon aus wenn ich es schriftlich begründe und sogar persönlich bei ihr war das sie zumindest mal was sagen könnte das das so nicht geht. weil wir darüber auch sprachen. so sehe ich das !!!

  • ja ich ging immer davon aus das es so in ordnung wäre . als der bescheid kam guckte dumm aus der wäsche. also kann ich das nun nachträglich machen? widerspruch usw. und reicht ein schreiben von meinen eltern dann das es so ist oder wollen die einen darlehnsvertrag haben und quittungen????

    was muss ich nun machen ???

  • Die Antwort ist nicht richtig. Wird die EV nicht unterschrieben, erfolgt ein Verwaltungsakt mit den Forderungen, die in der EV vereinbart werden sollten. Das hat aber dann den entscheidenden Nachteil, daß man seine eigenen Vorstellungen nicht einbringen kann, was bei einer EV durchaus der Fall ist. Ich stehe den EV durchaus kritisch gegenüber - sehe sie jedoch auch als Chance, um im Rahmen eines normalen Vertrages auch meine Vorstellungen gegenüber dem JC durchzusetzen. Insofern ist die Verteufelung der EV eher falsch am Platz - es kommt vielmehr darauf an, das beste daraus zu machen.


    Dann mache ich eben von jeder Sache bei denen einen Verwaltungsakt. Vielleicht ists ja auch das was ich (wäre ich Hartzer) auch will.
    Zumindest nehme ich den EV nicht unterschrieben mit und lege ihn in einem Arbeitslosenzentrum vor, denn aus eigener Erfahrung stehen nur Sachen darin die das Amt von mir verlangt (abgesehen von den "Pseudopflichten" die die Arge sich selbst zuschreibt). Da würde ich dann auch das rein schreiben lassen was mir wichtig wäre. Wir dürfen nicht vergessen:
    Die JobCenter sind "nur" Dienstleister, keine Behörde (!!!) und wir die Kunden für die sie schaffen.
    Und wie der "Verwaltungsakt" bei denen aussieht wissen wir Alle: Es wird einem eben alles schriftlich mitgeteilt - mehr nicht ! So hat man wenigstens etwas in der Hand.
    Das beste Beispiel wie der EV ausgenutzt wird ist das von meiner Frau: Die war in einer Maßnahme. In der Zwischenzeit bekam Sie ein Arbeitsangebot in meiner Firma, wofür eine Einarbeitungszeit von einer Woche in Bremen nötig war. Allein für die Woche mussten wir 4 mal dort erscheinen bis es endlich genehmigt wurde. Man wollte wissen auf welchem Stand Sie stünde und ob Sie es sich leisten könne eine Woche zu verlieren. - Nun gut, die Woche (vom 2.-5. 4. 2013) uwrde genehmigt und es wurde auf dem Schrieb den der Arbeitgeber danach auszufüllen hat auch vermerkt das Sie i9n der Woche drauf ab dem 8.4.2013 eingestellt würde. Ein Arbeitsvertrag folgt, weil zur Zeit viele eingestellt werden und alles über das Hauptbüro läuft. Und nun kommts:
    Das aktzeptierte man nicht! - Man wollte tatsächlich sofort (!!!) einen Arbeitsvertrag, sonst müsse Sie weiterhin die Maßnahme besuchen. Bis dahin wäre aber der Job weg gewesen. Ich meine, wie denken die sich das? Außerdem wollte man sofort Druck ausüben von wegen EV. Das wäre "Vertragsbruch" wenn Sie nicht weiterhin die Maßnahme besucht und die Kosten würden dann auf uns zurück fallen. Unser Glück war, das wir zwar den neuen EV vor uns liegen, aber noch nicht unterschrieben hatten. - Hätte Sie den voreilig unterschrieben würden die nun versuchen die Kosten für weitere 4 Monate von uns zurück zu holen. So hat Sie seit dem 8. einen (Ihre Aussage) "tollen Job" und das JobCenter soll seine Maßnahmen jemand anderes aufzwingen.

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