Nebenkosten Abrechung

  • Nach Erhalt des Bescheides über Übernahme / Ablehnung der Nebenkosten Abrechnung 2012, weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll und hoffe hier auf Hilfe. In Stichworten: 1 Pers. kein weiteres Einkommen, also ALG II Regelsatz.
    Wohnung : 40qm
    Miete: 250,-
    Betriebskosten pauschal: 50,- (pauschal lt. Mietvertrag) ?
    Zentralheizung: 50,-
    Ges. 350,- €

    Nebenkosten
    Heizkosten: 351,97
    Warmwasser: 109,20
    Hausnebenkosten: 691,56
    Also ges. 1152,73 €

    Daraus folgt eine Nachzahlung an Nebenkosten von 152,73 €

    Nun übernimmt das JC hier: 80,- € mit der Begründung:
    Ihnen wird eine einmalige Beihilfe auf Übernahme der Nachzahlung aus
    Ihrer Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 in Höhe von 80,00 € gewährt.
    Der Betrag wurde auf das Konto Ihres Vermieters überwiesen.
    Sie haben hier Ihre Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 vorgelegt.
    Der Abrechnung ist eine Nachzahlung in Höhe von 152,73 € zu entnehmen.
    Bedarfe für Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
    anerkannt, soweit diese angemessen sind (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB 11).
    Die Unterkunftskosten gelten als angemessen, wenn der Mietrichtwert in
    Höhe von 308,00 € nicht überschritten wird.
    In Ihrer Leistungsberechnung wurden in der Zeit ab dem Einzug in die og.
    Wohnung, ab dem 01.03.2012, Unterkunftskosten in Höhe 300,00 €
    berücksichtigt. Es kann für die Zeit vom 01.03.2012 bis 31.12.2012 ein
    Betrag in Höhe von 80,00 € (8,00 € x 10 Mon.) nachgezahlt werden.
    Ihnen wurde eine Zusicherung für die Übernahme der Kosten für Unterkunft
    in Höhe von 300,00 € monatlich erteilt, da zum Zeitpunkt der Zusicherungserteilung
    die angemessenen Unterkunftskosten 300,00 € betrugen. Zum
    späteren Zeitpunkt wurde der Mietrichtwert auf 308,00 € für die Zeit vom
    01.03.2012 erhöht. Die über den Mietrichtwert hinaus gehenden Kosten können
    nicht übernommen werden.

    Nun ist es für mich nicht nachvollziehbar warum nicht alles übernommen wird. Würde das Warmwasser abgelehnt wäre es ja ein anderer Betrag. Ich hoffe hier im Forum einen Rat oder Tip / Hinweis zu bekommen wie ich mich am besten verhalte ?
    Danke im voraus, Gruß aus Porta , Wolfgang

  • Hallo,

    wenn ich das alles richtig verstehe, entsprechen Deine tatsächlichen Mietkosten nicht den angemessenen Kosten der Unterkunft.

    Deine Miete wird also durch das Jobcenter nicht voll übernommen?

    Gruß!

  • Hallo,

    wenn ich das alles richtig verstehe, entsprechen Deine tatsächlichen Mietkosten nicht den angemessenen Kosten der Unterkunft.

    Deine Miete wird also durch das Jobcenter nicht voll übernommen?

    Gruß!

    moin, doch Miete und Nebenkosten werden übernommen.
    Nachzahlung an Nebenkosten von 152,73 €

    Nun übernimmt das JC hier: 80,- €
    Hatte gelesen die Nebenkosten müssen voll übernommen werden ? (angemessen)?

  • Zum Verständnis:
    Nebenkosten Abrechnung für 2012
    Heizkosten: 351,97
    Warmwasser: 109,20
    Hausnebenkosten: 691,56
    Also ges. 1152,73 €

    Daraus folgt eine Nachzahlung an Nebenkosten von 152,73 €

    Nun übernimmt das JC hier: 80,- €

  • Hallo,

    alles klar.

    Zitat

    Hatte gelesen die Nebenkosten müssen voll übernommen werden ? (angemessen)?

    Richtig - im Rahmen der angemessen Kosten der Unterkunft. Bei Dir belaufen sich diese angemessenen Kosten offensichtlich auf 308 € warm. Das ist also die Obergrenze. Bei Berücksichtigung der Nachzahlung ergibt sich aber eine monatliche Miete von 316,97 €. Nun sagt das Jobcenter, daß sie also nur bis 308 € gehen und Du den Rest selbst tragen mußt, da dieser über die Angemessenheitsregeln hinausgeht.

    Soweit zur Verfahrensweise des Amtes.

    Du hast nun zwei Möglichkeiten:

    1. sofern bei Dir bislang kein Kostensenkungsverfahren ("Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft") eingeleitet wurde, könntest Du gegen den Bescheid durchaus Widerspruch einlegen. Mit der Nachzahlung erhöht sich ja (nachträglich) Deine Warmmiete über die Angemessenheitsgrenze hinaus und das entsprechende Verfahren ist entsprechend einzuleiten. Zur Kostensenkung hast Du dann 6 Monate Zeit und das JC muß die Nachzahlung in voller Höhe übernehmen. Allerdings gilt das nur, wenn vorher kein solches Verfahren eingeleitet wurde und ist in Zukunft nicht wiederholbar, sprich, Du kannst mit diesem Argument nur ein einziges Mal kommen. Bei einer eventuellen neuen Nachzahlung im nächsten Jahr hast Du dann Pech gehabt.

    2. Alternativ kannst du auch den Bescheid akzeptieren und die darlehensweise Übernahme Deines Anteiles beantragen.

    Gruß

  • Danke, hast du mir sehr geholfen.
    Nun werde ich Widerspruch einleiten!
    Allerdings bin ich mir mit der Begründung noch nicht so sicher.
    *Deine Warmmiete über die Angemessenheitsgrenze hinaus und das entsprechende Verfahren ist entsprechend einzuleisten*
    Begründe ich, die Warmmiete hat sich als höher heraus gestellt als angenommen?
    Die kalkulierten Nebenkosten sind höher als vom Vermieter vorgegeben?

    Ich habe es auch noch nicht verstanden, wie kommt das Amt auf 308,-€, gibt es einen Satz , Betrag für Nebenkosten pro m² ?
    Konnte auch noch nichts finden in dieser Richtung. Die einzige Vorgabe die ich kenne bei der Wohnungssuche sind 45 m².
    Müßte da doch auch nähere Angaben geben?
    Danke an jeden für die Mühe und Aufwand bei meinem Thema hier.


  • Heute, 11:31 , die Uhr geht nach , es ist 13.33 Uhr , nur als Hinweis... ;)

  • Hallo,

    Zitat

    Ich habe es auch noch nicht verstanden, wie kommt das Amt auf 308,-€, gibt es einen Satz

    Die angemessenen Kosten der Unterkunft wurden nicht durch das Amt festgelegt, sondern durch die Stadt bzw. den Landkreis. Es gibt hier keine bundesweiten Vorgaben.

    Zitat

    Begründe ich, die Warmmiete hat sich als höher heraus gestellt als angenommen?
    Die kalkulierten Nebenkosten sind höher als vom Vermieter vorgegeben?

    Es gibt eine Grundmiete, die hier keine Rolle spielt. Auf die Grundmiete werden die Betriebskosten angerechnet (die sog. "Warmbruttomiete"), die verbrauchsabhängig sind. Für diese Betriebskosten zahlst Du zusätzlich zur Grundmiete eine Vorauszahlung. In deinem Fall war diese Vorauszahlung offensichtlich nicht ausreichend, weswegen es zu einer Nachforderung kam. Somit ist Deine Warmbruttomiete höher als ursprünglich veranschlagt.

    Noch einmal: der von Dir offensichtliche gewählte Weg des Widerspruches bedeutet, daß das Amt die Nachforderung übernehmen muß. Allerdings ist das nicht unbedingt auch der sinnvollste Weg. Du hast offensichtlich eine bisherige Warmmiete von 300 €, liegst also gerade mal 8 € unter der Obergrenze. Betriebskosten haben jedoch die Eigenschaft, jedes Jahr automatisch zu steigen - mit einem Widerspruch gibst Du bei einer recht moderaten Nachforderung (bei der Du "nur" 72 € selbst tragen mußt) sämtliches Pulver aus der Hand. Gerade angesichts der ständig steigenden Preisen bei allen Betriebskosten und der knappen Differenz zwischen tatsächlicher und angemessener Miete bleibt die Frage, ob Du dieses Pulver nicht lieber aufheben solltest, um es z.B. nächstes Jahr einzusetzen, wenn die BK noch weiter gestiegen sind.

    Wenn Du Dir also sicher bist, daß die BK ein Ausrutscher waren, den Du durch Einsparungen wieder wettmachen kannst, lege den Widerspruch ein. Wenn das aber nicht so ist, überlege Dir sehr gut, ob ein Widerspruch zu jetzigen Zeitpunkt wirklich angebracht ist.

    Zitat

    Heute, 11:31 , die Uhr geht nach , es ist 13.33 Uhr , nur als Hinweis... ;)

    Die Uhr des Forums geht nicht nach. Du solltest eher mal Deinen PC checken...

    Gruß!

  • Ich glaube echt, die JC wohnen bei den Regelsätzen wie auch bei den Nebenkosten ein Bischen hinter dem Mond. Was man heute eigentlich recht zuverlässig ausrechnen kann, muss man bei denen im Zweifelsfalle immer von nicht vorhandenem Geld vorstrecken. Naja, das alte Lied.

  • Hallo,

    Zitat

    die JC wohnen bei den Regelsätzen wie auch bei den Nebenkosten ein Bischen hinter dem Mond

    Du weißt aber schon, daß der Regelsatz von der Bundespolitik und die Mietkosten von der Lokalpolitik festgelegt werden und die Jobcenter darauf keinerlei Einfluß haben?

    Aber erst mal meckern...

    Gruß!

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