Autoerwerb bei Bezug von Aufstockleistungen ALG II

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation: Ich bin noch in der Ausbildung mit ca 800€ Gehalt. Meine Frau besucht z.Z. einen Deutschkurs.
    Ich bzw. wir bekommen Aufstockleistungen/Hartz4. Im Bescheid bin ich auch erwähnt.

    Inwiefern ist es möglich einen Gebrauchtwagen (ca. 3000€) zu erwerben?
    Einen Kredit für Azubis in dieser Höhe zu bekommen ist nicht das Problem, jedoch nehme ich an, dass es da zu Schwierigkeiten kommen kann mit dem JobCenter.

    Deshalb interessiert es mich, ob man durch Kredit/Finanzierung/ansparen oder durch weitere Möglichkeiten einen Gebrauchtwagen erwerben kann ohne dass es sich negativ auswirkt.

    Vielen Dank schonmal.

  • Hallo,

    Zitat

    ob man durch Kredit/Finanzierung/ansparen

    Als ALG-II-Bezieher kann man kaum etwas ansparen und bekommt kaum einen seriösen Kredit oder eine seriöse Finanzierung, zumal letztere dann auch meist nur für Neuwagen möglich ist.

    Zitat

    Einen Kredit für Azubis in dieser Höhe zu bekommen ist nicht das Problem

    Sei da nicht allzu optimistisch. Spätestens bei Vorlage des ALG-II-Bescheides wird es Probleme geben. Abgesehen davon: wenn Ihr schon ALG II bekommt - wie wollt Ihr dann die Raten zahlen? Und welche Bank sollte sich auf so etwas einlassen?

    Sofern nicht schon vor Antragstellung entsprechendes Schonvermögen vorhanden war, dürfte aus o.g. Gründen also kaum die Anschaffung plausibel sein.

    Gruß!

  • Ich habe mich heute erkundigt und von 3 verschiedenen Banken einen Kredit zugesagt bekommen.
    Mein Einkommen gilt als ausreichend um einen Kredit in Höhe von 3000€ zu nehmen.
    Bezug von Aufstockleistungen wurde nicht negativ bewertet.


    Bezüglich deinen Aussagen: Ich bin in erster Linie nicht ALG II Empfänger, sondern erwerbstätig.
    Bezüglich Raten: ich habe einen Freibetrag von 180€ pro Monat. Dies würde dafür ausreichen.

    Deshalb nochmal meine Frage, die nicht wirklich beantwortet wurde:

    Ist es vom Gesetz her erlaubt als erwerbstätiger mit Bezug von Aufstockleistungen einen Kredit aufzunehmen?

  • Hallo,

    Zitat

    Ich bin in erster Linie nicht ALG II Empfänger, sondern erwerbstätig.

    Du erhälst in erster Linie aufstockendes ALG II, kannst also Deinen Lebensunterhalt nicht allein durch Dein Erwerbseinkommen bestreiten. Gerade deswegen ist es kaum plausibel, daß angeblich 3 Banken Dir ohne Probleme einen Kredit gewähren sollen.

    Zitat

    Bezüglich Raten: ich habe einen Freibetrag von 180€ pro Monat.

    Ja und? Nochmals: trotz Erwerbseinkommen kann der Lebensunterhalt nicht gedeckt werden - was hat das mit dem Freibetrag zu tun?

    Zitat

    Ist es vom Gesetz her erlaubt als erwerbstätiger mit Bezug von Aufstockleistungen einen Kredit aufzunehmen?

    Die Frage muß richtig heißen "Ist es vom Gesetz her erlaubt, als ALG-II-Bezieher einen Kredit aufzunehmen".

    Prinzipiell ist das durchaus möglich.Allerdings ist die Frage der Rückzahlung entscheidend: während eines Bezuges von ALG II ist die Rückzahlung kaum realisierbar. Nur dann, wenn die Ernsthaftigkeit der Rückzahlungsvereinbarung realistisch ist, würde ein solcher Kredit nicht als Einkommen gewertet werden.

    Zitat

    Deshalb nochmal meine Frage, die nicht wirklich beantwortet wurde

    Die wurde durchaus schon beantwortet. Nur willst Du sie nicht akzeptieren.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!