Habe ich Anspruch auf ALG II bei Praktikum

  • Hallölle,

    also ich bin auf aktiver Stellensuche und mir wurde von meiner Sachbearbeiterin direkt gesagt , ich könne mich auch für unbezahlte Praktika bewerben und würde weiterhin ALGII erhalten. Das wäre überhaupt gar kein Problem.

    Leider weiß ich dazu keine Gesetzestexte weil ich das allererste mal arbeitslos bin. Aber es gibt wohl mindestens 2 Sozialgesetzesbücher ( SGBI und SGBII ) und damit unterschiedliche Gesetzesgrundlagen für ALGI und ALGII.

    Ich habe meinen Beruf gewechselt, meine Ausbildung vor einem Jahr privat finaziert. klaro :) Oder auch NICHT klaro, es gibt ja Weiterbildungs- und Fortbildungsförderungen und -möglichkeiten. Man muß nur ab und zu seinen Mut zusammennehmen und fragen ! Das hätte mir den Berufswechsel um einiges erleichert, muß ich sagen . Aber nun gut. Weiter gehts.

    fröhliche Grüße.

  • ups ! Habe gerade gesehen das der Ursrungsbeitrag ja schon älter ist. Na vllt haben sich die Gesetzte etwas geändert seitdem und meine Antwort ist trotzdem etwas hilfreich für andere :)

  • Hallo,

    Zitat

    Aber es gibt wohl mindestens 2 Sozialgesetzesbücher ( SGBI und SGBII ) und damit unterschiedliche Gesetzesgrundlagen für ALGI und ALGII.

    Es gibt 12 Sozialgesetzbücher, von denen das SGB II für ALG 2 und das SGB III für ALG zuständig ist.

    Zitat

    von meiner Sachbearbeiterin direkt gesagt , ich könne mich auch für unbezahlte Praktika bewerben und würde weiterhin ALGII erhalten. Das wäre überhaupt gar kein Problem.

    Laß dir das vor Beginn des Praktikums schriftlich geben, denn im Normalfall werden Praktika seitens des Jobcenters nicht finanziert.

    Gruß!

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