Anrechenbarkeit des Einkommens eines minderjährigen, unterhaltsberechtigten Kindes

  • Ich lebe mit meinem 15-jährigen Sohn in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft. Mein Sohn erhält Unterhaltszahlungen von seinem Vater, die komplett von seinem ALG II-Anspruch abgezogen werden. Nun möchte er sich durch einen Schülerjob ein wenig nebenher verdienen (ca. 80€ mtl.)Wird dieses Einkommen auch von den bisherigen Ansprüchen abgezogen oder darf er den Betrag behalten? Die Sachbearbeiterin der ARGE deutete an,dass er das Geld u.U.nicht behalten dürfe,weil er Unterhaltszahlungen erhält. Ist dem wirklich so? Wer kann helfen?

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