Hallo, wir wissen nicht genau wo wir uns hin wenden sollen.
Ich muss kurz dazu erzählen: Kind meines Mannes wohnt bei uns.
Es geht um die Ex-Freundin meines Mannes, sieh bezieht Hartz4, bekommt das Kindergeld,
und will nun das Kind als Zweitwohnsitz bei sich anmelden. Mein Mann ist von Ihr überrumpelt worden sollte sachen unterschreiben das das Kind die hälfte des Monat bei Ihr wohnt und das sie das kind bei sich melden darf.
Hat er gemacht, ein tag später aber angerufen und ihr gesagt sie soll die briefe nicht abgegeben.
Was will sie damit erreichen wenn das kind bei ihr angemeldet ist?? Und können wir verlangen das sie das kindergeld an uns zahlt??? das Kind wohnt fest bei uns was hat die arge damit zutun?? muss sie sich dann keine vollzeitstelle suchen wenn sie angibt das kind wohnt bei ihr??
Fragen zu Leistungen - Kindergeld - Wohngeld - Mietzuschuss
- uschi248
- Erledigt
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Hallo,
ist die Ex die Mutter des Kindes?
Gruß!
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hallo, ja ist sie aber das kind wohnt bei uns und ist hier gemeldet, geht hier zu schule.
das kind wird auch weiterhin hier wohnen, da das jugendamt sie als nicht geeignet eingestuft hat.
wir gehen mit dem kind zur pädagogen usw. mir geht es nicht un das geld, aber sie will das kind unserer ansicht nur
immer als ihr kind wenn es um leistungen geht.
gruß -
Hallo,
wenn das Kind annähernd zu gleichen Teilen bei der Mutter wie beim Vater wohnt, kann die Mutter das Kind bei Wohngeld oder ALG II berücksichtigen lassen und erhält mehr Leistungen.
ZitatUnd können wir verlangen das sie das kindergeld an uns zahlt???
Das ist schwer. Wende Dich am besten an die Kindergeldkasse.
Gruß!
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Tut er nicht. er ist alles zwei wochenenden von freitag bis sonntag bei ihr.
danke trotzdem -
Hallo,
dann ist ja alles klar. Der Vater sollte nichts entsprechendes unterschreiben, da dies dann strafrechtlich relevant sein könne (Betrugsversuch).
Gruß!
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Und können wir verlangen das sie das kindergeld an uns zahlt???
Nein, da die Mutter vermutlich nicht mehr kindergeldberechtigt ist.
§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG: Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.Lebt das Kind in eurem Haushalt, müsstet ihr das Kindergeld bei der Familienkasse beantragen.
Weist ihr nach, dass das Kind bereits länger bei euch lebt, wird die Familienkasse das Kindergeld für diesen Zeitraum von der Mutter zurückfordern und ihr würdet es nachgezahlt bekommen.
Seit wann lebt das Kind bei euch?PS: Die Meldebescheinigung ist nur ein Indiz für die Familienkasse. Gibt es widersprüchliche Angaben zur Haushaltsausnahme des Kindes, müssen andere Nachweise vorgelegt werden. Schlimmstenfalls entscheidet das Gericht.
Ein Schulbescheinigung könnte als Nachweis in Frage kommen, wenn die Schule vom Wohnort der Mutter aus nicht zu erreichen ist.