Anrechnung Kindergeld und Unterhalt

  • Hall zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe das mir hier jemand helfen kann.

    Ich selbst bin kein Leistungsempfänge. Jedoch meine (mitlerweile wieder getrennt lebende) Exfrau, unser gemeinsamer Sohn, ihr Kind aus zweiter Ehe und ihr neuer Lebensgefährte.
    Diese wurden von der ARGE als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Es gibt ein pfändbares, erstinstanzliches Unterhaltsurteil gegen mich und meine Ex-Frau musste bei der ARGE eine Übertragungserklärung diesbezüglich unterzeichnen.
    Jetzt will die ARGE von mir den vollen Unterhaltsbetrag bekommen.
    Ich habe (vergeblich) versucht mich schlau zu machen in wie weit dies rechtmäßig ist. Aber das hat nur zu mehr Fragen geführt. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

    Herausgefunden habe ich, das meinem Sohn eine Grundsicherung in Höhe von 251 Euro zusteht. Sein Anteil an den Wohn und Heizkosten dürfte ca. 100 Euro betragen.
    Das Kindergeld in Höhe von 184 Euro wird voll an die Kindesmutter ausgezahlt.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, muss das Kindergeld voll zur Bedarfsdeckung des Kindes benutzt werden.
    Letztlich würde sich doch alleine schon dadurch der Anspruch meines Sohnes von ca. 351 Euro auf 167 Euro reduzieren.
    Der vollstreckbare Unterhalt beläuft sich auf 310 Euro. Setzt man diesen zur Bedarfsdeckung an, so bliebe ein Überschussbetrag von 143 Euro rest.
    Und hier fängt es an, für mich unverständlich zu werden. Anscheinend nimmt die ARGE ja diesen Überschuss (und dabei ist ja egal ob man zuerst das Kindergeld oder den Unterhalt ansetzt) und rechnet diesen der Hauptantragstellerin als Einkommen an. Oder sie behält ihn sogar einfach ein?!
    Letztlich würde aber dies Überschussanrechnung bedeuten, das ich nicht meinem Sohn Unterhalt leiste, sondern viel mehr meiner Ex Frau, oder gar ihrem zweiten Kind oder ihrem Lebensgefährten und das die ARGE zu meinen Lasten den Anspruch meiner EX-Frau reduziert?! Irgendwie fühle ich mich aber weder moralisch noch rechtlich verpflichtet Untehalt an den genannten Personekreis zu leisten um die Staatskasse zu entlasten.

    Daher meine eigentliche Frage: Dürfte die ARGE nicht nur den Differenzbetrag von 167 Euro von mir fordern? Und stellt der Versuch mehr zu fordern nicht einen versuchten Betrug dar?

    Eine zweite Frage die sich mir stellt ist die, ob nicht dadurch das es einen Titel und Kindergeldanspruch gibt die den Bedarf und Anspruch meines Sohnes übersteigt, er garnicht Teil der Bedarfsgemeinschaft ist und daher jede Übertragung des Anspruchs unwirksam ist?
    Und würde dies auch gelten, wenn ich zum Antragszeitpunkt nicht gezahlt habe?

    Ein weiterer Punkt der mir unlogisch erscheint ist der, warum die ARGE nicht von sich aus die Kindesmutter zwingt mir den vollen steuerlichen Kinderfreibetrag zu überschreiben, wenn ich schon der einzige bin, der arbeiten geht?

    Ich würde mich sehr über hilfreiche Rückmeldeungen freuen.

    LG

  • Hallo,
    Ihrem Kind steht monatlich Unterhalt in Höhe von 310€ +184€ Kindergeld zu. Das sind insgesamt 494€. Laut Arge steht Ihrem Kind eine Regeleistung in Höhe von 251€ + 100€ Mietanteil zu. Insgesamt also 351€. Der Überhang von 143€, den das Kind nicht für seinen Bedarf benötigt, in der Regel das Kindergeld, fließt wieder an die Mutter zurück und wird ihr als Einkommen angerechnet. Ihre gesamte Unterhaltszahlung und einen Teil des Kindergelds benötigt das Kind um seinen Bedarf zu decken.

  • Hallo,

    Zitat

    Und stellt der Versuch mehr zu fordern nicht einen versuchten Betrug dar?

    ja klar. Es ist sogar vollendeter Betrug - mindestens. Der Umstand, daß Deine Sichtweise, nun ja, etwas falsch ist, ändert nichts daran, daß man erstmal irgendwas von "Betrug" loswerden kann. Vor allem dann, wenn es um die eigenen Verpflichtungen geht....

    Aber nun ja.

    Bröseln wir das ganze mal auf.

    Zitat

    Herausgefunden habe ich, das meinem Sohn eine Grundsicherung in Höhe von 251 Euro zusteht.

    Was hat die sozialhilferechtliche Grundsicherung mit dem Unterhaltsanspruch zu tun? Der zivil- und familienrechtliche Unterhaltsanspruch hat nichts mit dem sozialhilferechtlichen Bedarf zu tun.

    Zitat

    Wenn ich das richtig verstanden habe, muss das Kindergeld voll zur Bedarfsdeckung des Kindes benutzt werden.
    Letztlich würde sich doch alleine schon dadurch der Anspruch meines Sohnes von ca. 351 Euro auf 167 Euro reduzieren.

    Auch vollkommen klar. Blöd nur, daß Du bei dieser Wunschbehauptung vergißt, daß auch die Mutter bereits Unterhalt leistet und das Kindergeld eine steuerliche Entlastung für den Mehraufwand für eben diesen Unterhalt darstellt.

    Zitat

    Irgendwie fühle ich mich aber weder moralisch noch rechtlich verpflichtet Untehalt an den genannten Personekreis zu leisten um die Staatskasse zu entlasten.

    Irgendwie fühle ich mich weder moralisch noch rechtlich verpflichtet, für Deine Unterhaltsverpflichtungen aufzukommen. Du versuchst hier mit recht untauglichen "Argumenten" Deiner Unterhaltspflicht zu entkommen, ohne auch nur Kenntnisse von Kindergeld, Grundsicherung oder Unterhalt und Verpflichtungen zu haben. Das ist natürlich Dein gutes Recht. Problem nur - ich bin die von Dir so titulierte "Staatskasse". Ich als Steuerzahler soll nämlich - wenn es nach Dir geht - für Dein Kind aufkommen. Weil Du glaubst, weder moralisch noch rechtlich für Dein eigenes Kind aufkommen zu müssen.

    Zitat

    warum die ARGE nicht von sich aus die Kindesmutter zwingt mir den vollen steuerlichen Kinderfreibetrag zu überschreiben,

    Oh Mann - manchmal bin selbst ich fassungslos angesichts bestimmter Fragen. Aber nun ja... Kann es sein, daß die Kindesmutter durch das Kind Belastungen hat? Kann es sein, dass die Kindesmutter - offensichtlich im Gegensatz zu Dir - ständig Unterhalt an das Kind leistet?

  • Hallo Paris,

    danke für deine Antwort.
    So habe ich das auch verstanden, das der Teil des Kindergeldes, der nicht zur Bedarfsdeckung benötigt wird wieder an die Mutter zurück fließt und ihr als Einkommen angerechnet wird. Und eben da liegt mein Problem.

    1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über...(§33; Sozialgesetzbuch 2)

    Und hier ist doch der Teil "bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen" derjenige, der mich nicht einsehen lässt, warum ich mehr ans Amt leisten soll, als diese für mein Kind leisten? Denn die werden ja eben nicht 251 Euro überweisen, sondern selbst wenn ich nicht zahle, das Kindergeld abziehen!
    Irgendwie erschießt sich mir das einfach nicht.

    Hoppel

    Ich hatte ja schon mit solchen Anfeindungen gerechnet.
    Zunächst einmal komme ich schon über einen sehr großen Zeitraum meinen Verpflichtungen nach und bin eben auch der der sich den Arsch aufgerissen hat (auf gut deutsch) um trotz aller Bemühungen der Kindesmutter nicht unserem Sohn alles zu verbauen, da beide Eltern bis über beide Ohren verschuldet sind. Und wenn durch meine Zahlungen und das Kindergeld der Betrag gedeckt ist, den die Arge zahlt, wo belaste ich dann dich als Steuerzahler mit meinen Unterhaltsverpflichtungen?
    Mir zu unterstellen, ohne mehr zu wissen, ich wüsste nicht was Verpflichtungen bedeutet, ist schon anmaßend. Denn die einzige Person, die niemals für irgendetwas gerade stehen musste ist eben die Kindesmutter. Ich zitiere mal deren Anwalt: "bei ihr ist ja eh niemals was zu holen."
    Und ich kann eben auch überhaupt nichts dafür, das sie ihren zweiten Mann auch entsorgt hat und sich jetzt wieder einen neuen gesucht hat, der eben auch zu faul ist arbeiten zu gehen. Und wenn der Überschuss aus Kindergeld und Unterhalt denen als Einkommen angerechnet wird, so ist es nun mal so, das ich faktisch für sie und nicht für meinen Sohn zahle.
    Wie viel ich dann für eine Ausbildung zurücklege oder auf anderem Weg unserem Kind zugute kommen lasse, steht mir dann eben wieder frei.
    Und im übrigen bin ich ebenfalls seit über 14 Jahren durchgängiger Steuerzahler!!! Also ist deine Argumentation diesbezüglich relativierbar.


    "Oh Mann - manchmal bin selbst ich fassungslos angesichts bestimmter Fragen. Aber nun ja... Kann es sein, daß die Kindesmutter durch das Kind Belastungen hat? Kann es sein, dass die Kindesmutter - offensichtlich im Gegensatz zu Dir - ständig Unterhalt an das Kind leistet?"

    Schön zu hören, das ich dich zum verzewifeln bringe, wenn ich zugebe, da sich keine Ahnung davon habe, weil ich eben noch nie Leistungsempfänger war:-)
    Und gerade die Behauptung der Belastungen.... welche sollen das denn sein? und wer alleine Versorgen will und alle Bezugspersonen im Leben seiner Kinder entsorgt und ersetzt soll bitte auch für diese Entscheidung gerade stehen (Thema Verantwortung, du erinnerst dich?).
    Willst du mir jetzt erzählen, das die Arge ihr den halben Kinderfreibetrag anrechnet? Wenn ja, kann sie ihn gerne behalten. Wenn nein, so steht er doch dem zu, der laut Gesetz den gesamten Barunterhalt tragen muss. Und eins kann ich dir versichern. Für ein Arbeitsverhältnis wird sie ihn definitiv nicht mehr beötigen.

    zu deiner Aussage:

    "Was hat die sozialhilferechtliche Grundsicherung mit dem Unterhaltsanspruch zu tun? Der zivil- und familienrechtliche Unterhaltsanspruch hat nichts mit dem sozialhilferechtlichen Bedarf zu tun."

    Hat er nicht in soweit was damit zu tun, das eben der Unterhalstanspruch durch die ARGE neu berechtnet werden muss (und zwar nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches) und nicht einfach der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch übernommen werden darf?
    Wie sich so ein Unterhalt im Zivilrecht berechnet lassen wir jetzt mal aussen vor. Denn das ist ein Fall für sich.

    Letztlich vielleicht noch eins, da du ja schon zu Beginn die mangelnde Bereitschaft zur Erfüllung von Verpflichtungen ansprichst.
    Im Vorfeld hatte die Kindesmutter ihren Verzicht auf Unterhalt erklärt. Und ehe da jetzt auch wieder was kommt. Nein ich habe das nicht erzwungen, es war ihre Idee, weil sie hoffte mich so dazu zu bringen, meiner Erzieherischen Verpflichtung nicht mehr nach zu kommen. Denn das passt ihr garnicht, das man als Vater Verantwortung übernehmen will und sie war zus ehr damit beschäftigt, zu diesem Zeitpunkt, den Ersatzvater zu entsorgen und zu ersetzen.
    Natürlich ist mir dei fehlende rechtliche Bindung einer solchen Erklärung bewußt. Nur ich für meinen Teil hätte sie nur dann abgegeben, wenn ich mir sicher bin, das ich auch unseren Lebensunterhalt alleine bestreiten kann. Und wäre eben nicht einen Tag nach der Unterzeichnung aufs Amt gelaufen und hätte erklärt: Liebes amt ich hab den Vater jetzt endgültig entsorgt, aber bitte zahlt ihr für unser Leben.
    Wer also bitte übernimmt hier keine Verantwortung für sein Leben und seine Entscheiungen.
    Und wenn es dich so stört das ich es ablehne auch noch indirekt dafür zu zahlen das solche Menschen ihr Leben nicht auf die Reihe kriegen, dann steh auch du auf und sorge mit dafür das Väter endlich aich Rechte bekommen und nicht nur zahlen müssen.
    Eins ist sicher. Würde unser Sohn bei mir leben, dann müsste nicht der Staat aufkommen. Für nichts!!!

    MfG

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