Wohnung gekündigt - was muss ich beachten

  • Mir wurde die Wohnung nach 20 Jahren gekündigt worden, nicht wegen Mietrückständen. Habe mir per Beratungsgutschein einen Anwalt besorgt. Sie ist fristlos, er glaubt das es sie höchstens in fristgemäss ändern kann.

    Was muss ich, wenn ich mich deswegen bei der Arge melde beachten? Bin etwas über 40 beziehe normales Hartz4.

    Wie sieht es mit Wohnungssuchkosten?
    Kaution (muss nicht im Bezug zurückgezahlt, oder), Umzugskosten (kaum kräftige Bekannte, keiner mit Auto)
    Da ich schon solange hier wohne habe ich z.b keine Erstaustattung ect je beantragt. Darf ich das jetzt?

  • Hallo,

    die entscheidende Frage ist erstmal der Grund der Kündigung.

    Zitat

    Kaution (muss nicht im Bezug zurückgezahlt, oder)

    Wird nur als Darlehen gewährt.

    Zitat

    Umzugskosten (kaum kräftige Bekannte, keiner mit Auto)

    Eine Spedition wird nur in Härtefällen gezahlt.

    Zitat

    Darf ich das jetzt?

    Dürfen schon, aber Du wirst keine bekommen. Warum auch?

    Gruß!

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