Wohnung plötzlich zu teuer

  • Habe dieses Forum entdeckt und hoffe so sehr auf hilfreiche Antwort(en).

    Ich, alleinerziehende Mutter von 2 kleinen Kindern, erhalte aufstockendes ALG 2, arbeite also halbtags.

    Meine Kinder und ich bewohnen eine 3-Zi.-Whg. mit 72 qm, Kaltmiete ca. 460 Euro (Warmmiete 710 Euro) und das schon ca. 7 Jahre lang. Heute habe ich ein Schreiben erhalten, demnach ich aufgrund des veränderten Mietspiegels unserer Stadt nun eine zu teure Wohnung habe. Ich erhalte jetzt ca. 60,00 Euro zuviel lt. Rechnung der Arge. Ich werde aufgefordert, mir innerhalb eines Jahres eine neue Wohnung zu suchen und diese Bemühungen mit 8 Bewerbungen pro Monat nachzuweisen. Ich könnte nur noch heulen. Wir sind hier doch glücklich! Ich habe meine Arbeit quasi um die Ecke, die Schule meiner Kinder ist auch nur ca. 10 Min. entfernt. Meine Mutter wohnt dicht bei, falls mal was mit den Kiddies ist und ich arbeiten muss. Meine Kinder haben hier ihre Freunde etc. . Sogar liebe Nachbarn habe ich um mich rum. Was soll ich bloß machen? Müssen wir tatsächlich ausziehen? Bin so verzweifelt. Hat jmd. von euch Erfahrung mit diesem Thema? Habe soooo viel gegoogelt und doch nichts wirklich hilfreiches gefunden. Wir haben hier in der Stadt noch nicht einmal eine Beratungsstelle o. Ä..:(

    LG

  • Hallo,

    anscheinend wurden bei Euch die Kosten der Unterkunften gesenkt, was aber nicht durch das Jobcenter verursacht wurde, sondern von der Kommunalpolitik. Insofern solltest Du bei diesen vorstellig werden.

    Was nun diie Aufforderung vom Jobcenter berufft, wirst Du dort nicht aufgefordert, umzuziehen, sondern die Kosten der Unterkunft zu senken. Dies kann durch Verhandlungen mit dem Vermieter oder Untervermietung geschehen. Dass Du aufgefordert wirst, auszuziehen und 8 Bewerbungen für eine neue Wohnung je Monat nachzuweisen, kann ich mir absolut nicht vorstellen, weil dies nicht zulässig wäre.

    Gruß!

  • Hallöchen,

    lieben Dank für Deine schnelle Antwort.

    Es steht tatsächlich in dem Schreiben, dass ich 12 Monate Zeit habe, mir bei 8 Bewerbungen pro Monat eine neue Wohnung zu suchen. Es wurde sogar erwähnt, dass der Normalfall 6 Monate wären. Da diese Veränderung aber gerade erst im Januar beschlossen wurde, werden mir 12 Monate Zeit gegeben. Es steht sogar drin, dass ich auch bereit sein muss, in eine andere Ortschaft bzw. Stadt zu ziehen. Das ergibt jedoch so überhaupt keinen Sinn. Wie schon erwähnt: Ich habe doch meine Arbeit hier und die Kinder ihre Schule inkl. Hortbetreuung (nur so konnte ich die Arbeit annehmen). Sollte ich nach 12 Monaten also keine günstigere Wohnung gefunden haben, so wird eben nur der "angemessene Betrag" ausgezahlt und das sind immerhin 60,00 Euro, die mir dann monatlich fehlen. Ich hatte wirklich noch nie Schwierigkeiten mit der ARGE (zum Glück, bei dem was ich hier jetzt schon so alles gelesen habe) und nun läuft doch plötzlich alles aus dem Ruder ohne dass ich was falsch gemacht habe. LG

  • Hab´grad noch vergessen zu erwähnen, dass sogar im Detail formuliert wurde, welche Informationen zu meinen "Bewerbungen" benötigt werden (fängt an beim Namen, Tel, ob ein Besichtigungstermin statt gefunden hat etc. bis hin zum Ergebnis, warum es dann evtl. nicht geklappt hat). Ich finde, dass hat so ein bißchen sehr etwas von dem Prinzip des "Stempel-sammelns". Der Witz ist: Obwohl ich wirklich glücklich mit unserer Wohnung bin, habe ich zwischenzeitlich immer mal wieder in die Zeitung geschaut, was an Mietwohnungen so angeboten wird, denn wir wohnen auf Etage und ich wünschte mir für meine Familie gerne was "Ebenerdiges". Die Mieten sind aber dermaßen hoch gewesen, sodass wirklich nichts zu finden war und ich mich bestätigt fühlte, mit dem zufrieden zu sein, was man nun einmal hat.

  • Also das war bei mir auch mal der Fall. Aber ich hatte einen kulanten Vermieter, der dann die Miete gesenkt hat.
    Also vielleicht mal beim Vermieter vorstellig werden. Vielleicht kann man mit ihm reden.

    Tschüß greycat

  • Hallo,

    was wird denn für den Fall "angedroht", wenn Du die Bewerbungen nicht machst bzw. weniger? Übernimmt das Jobcenter die Bewerbungskosten?

    Schicke mir mal per PN den Namen Deines Wohnortes und das Bundeland, damit ich mal recherchieren kann. Gerne würde ich auch mal (anonymisiert) das Schreiben sehen, um zu checken, ob das ganze rechtsmäßig ist. Wenn Du es also einscannen und mir schicken kannst...

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,

    mache ich gerne, kann aber noch 1 - 2 Tage dauern, bis ich privat an einen Rechner kann, um Dokument einzuscannen. Schreibe nämlich z. Zt. immer von der Arbeit aus. Hoffe, ich kriege das hin ;)

    LG

  • Hallo,

    es ist so, wie ich bereits vermutet hatte. Du hattest geschrieben

    Zitat

    Meine Kinder und ich bewohnen eine 3-Zi.-Whg. mit 72 qm, Kaltmiete ca. 460 Euro (Warmmiete 710 Euro) und das schon ca. 7 Jahre lang.

    woraufhin ich der Meinung war

    Zitat

    anscheinend wurden bei Euch die Kosten der Unterkunften gesenkt, was aber nicht durch das Jobcenter verursacht wurde, sondern von der Kommunalpolitik. Insofern solltest Du bei diesen vorstellig werden.

    Nach Sichtung der Originalschreiben hat sich das bestätigt - die angemessenen Kosten für die Unterkunft wurden während Deines laufenden ALG-II-Bezuges gesenkt.

    Weiter hast Du geschrieben

    Zitat

    Ich werde aufgefordert, mir innerhalb eines Jahres eine neue Wohnung zu suchen und diese Bemühungen mit 8 Bewerbungen pro Monat nachzuweisen.

    worauf ich antwortete

    Zitat

    Dass Du aufgefordert wirst, auszuziehen und 8 Bewerbungen für eine neue Wohnung je Monat nachzuweisen, kann ich mir absolut nicht vorstellen, weil dies nicht zulässig wäre.

    Auch dies hat sich als richtig erwiesen und Du hast (in Deinem Schock) das Schreiben nicht richtig gelesen.

    In dem Schreiben wirst Du aufgefordert, die Kosten für die Wohnung zu senken, was nicht automatisch ein Umzug bedeutet. Es gibt zumindest theoretisch die Möglichkeit, einen Teil der bisherigen Wohnung zu vermieten oder mit dem Vermieter über eine Mietsenkung zu verhandeln.

    Was nun die von Dir gelesene Aufforderung betrifft, je Monat 8 Wohnungsbewerbungen nachzuweisen, so ist das nie gefordert worden. Eigentlich ist das Gegenteil der Fall.

    Der entsprechende Passus im Originalschreiben lautet

    Zitat

    Nach der Rechtssprechung sind Bemühungen dann als ausreichend zu bewerten, wenn es mindestens acht ernsthafte und intensive Mietgesuche in einem Monat sind.

    Das bedeutet nicht, daß Du nun ein Jahr lang jeden Monat solche Bemühungen nachweisen mußt. Das wäre gerade im ländlichen Raum auch irgendwie ziemlich sinnlos, weil man dann immer die gleichen Vermieter immer wieder neu anfragen müßte. Die hier genannte Rechtsprechung spricht davon, daß in einem solchen Fall insgesamt mindestens 8 solcher Bewerbungen zeitnah nachgewiesen werden müssen. Das bedeutet in Deinem Fall, daß Du zum entscheidenden Datum zum Ablauf des 1 Jahres aktuelle Ablehnungen nachweisen mußt.

    Kannst Du das nicht, wird Dir nach Ablauf der Frist nicht mehr die tatsächliche Miete, sondern nur noch die angemessene Miete gezahlt. Kannst Du jedoch diese mindestens 8 Mietabsagen im direkten Zeitzusammenhang nachweisen, hat das Jobcenter ein Problem: genau nach der von dem Amt selbst zitierten Rechtssprechung kann dann für eine weitere Frist die Miete nicht abgesenkt werden und es muß die tatsächliche Miete gezahlt werden.

    Für alle Mitleser: diese Reglung gilt nur dann, wenn die Mietbemühungen auch wirklich ernsthaft und intensiv sein - das ganze ist also kein Schlupfloch, um Leistungen zuerhalten, auf die man keinen Anspruch hat. Nur so als Hinweis.

    In Deinem konkreten Fall bedeutet das, daß Du - sofern Untervermietung und Mietsenkung nicht hinhauen - spätestens ab Januar 2013 Angebote von Vermietern in Deiner Gegend und sehr genau dokumentieren solltest.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,

    vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Das, was Du mir erklärt hast verstehe ich wirklich eindeutig besser, als das ARGE-Schreiben (liegt vielleicht tatsächlich daran, dass ich DEINEN Text jetzt etwas ruhiger lese - lächel). Ich brauche denn wohl auch nicht auf den Brief der ARGE antworten, sondern (vorausgesetzt ich finde wirklich nichts Gleichwertiges an Mietraum, allerdings günstiger) gut einen Monat vor Ablauf der gesetzten Frist Mietbemühungen nachweisen? Das ist ja wirklich überschaubar und diese ernstgemeinten Bewerbungen kriegen die von mir! Alles Gute Dir noch. Ist schon wirklich klasse, wie vielen Du hier ganz offensichtlich mit Deinem Wissen weitergeholfen hast! Sehe ich nicht als selbstverständlich an. Danke nochmal!

  • Hallo Hoppel,

    könntest Du mir evtl. vielleicht doch noch etwas beantworten (ist mir grad so eingefallen):

    Wenn diese Jahresfrist abgelaufen ist und ich das erste Mal meine Bemühungen nachweisen muss, muss ich DANN fortwährend 8 Bemühungen pro Monat vorlegen? Und: Was soll ich machen, wenn ich trotz meiner Bemühungen in unserer Ortschaft noch nicht einmal 8 Mietangebote finde, bei denen ich mich bewerben könnte? Hast Du da vielleicht noch Antworten drauf? Wäre Dir sehr dankbar. Natürlich auch andere, wenn sie etwas darüber wissen.

    LG

  • Das ist ja furchtbar, wenn man so etwas hört! Wie ging es denn nun weiter? Musstest du jetzt umziehen? Ich hoffe mit einem Gespräch ist das ganze aus der Welt? Da wird man doch echt misstrauisch was die Ämter angeht und das ist echt schade. Es gibt zwar viele gute Wohnungsseiten für die Suche, aber gleichwertige oder auch günstigere Angebote zu finden ist echt sehr schwer.

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