Hallo,
bislange habe ich mich ganz wacker durch das Hartz IV-Chaos geschlagen, brauche nun aber doch für ein paar Fragen Antworten bzw. Ideen:
Ich bin freie Journalistin und werde als solche auch beim JobCenter geführt. Alles soweit kein Problem.
Meine kleine Tochter wurde 2009 geboren, ab nächster Woche geht sie in den Kindergarten. Da ich inzwischen alleinerziehend bin, musste ich sie bislang alleine betreuen, konnte also schlecht arbeiten, deshalb Hartz IV, da der Vater mir keinen Unterhalt zahlt und auch nicht braucht.
Das JobCenter wollte bislang nichts von mir, weil das Kind keinen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz hat, und will wohl bis zu ihrem 3. Geburtstag nichts, obwohl meine Tochter jetzt tatsächlich einen hat. (also keine Eingliederungsvereinbarung); meinen Selbstständigen-Status bzw. Freiberuflerstatus haben weder JobCenter noch Finanzamt während der Erziehungszeit aufgegeben, obwohl ich vor der Geburt noch gar nicht richtig angefangen hatte zu arbeiten.
So nun ist das Kind betreut und natürlich werde ich jetzt meine Arbeit wieder aufnehmen, um schnellstmöglich aus dem Leistungsbezug auszuscheiden, und nun fangen meine eigentlichen Fragen an:
Natürlich habe ich die ganz normalen Handwerkssachen eines Journalisten wie Rechner, Kamera, Drucker, Telefon und Internetanschluss. Die Kosten werden akzeptiert. Damit komme ich aber nicht wirklich weit, auch nicht für den Bereich, in den ich reinmöchte, und wo ich, weil Nische, gute Chancen sehe, mir eine tragfähige Existenz aufzubauen.
Hierzu brauche ich definitiv ein Auto, was ich derzeit nicht habe. Das ist der größte Batzen. Hier hat das JobCenter auch schon Einsicht signalisiert und bei den restlichen paar Sachen denke ich auch, dass ich durchkomme.
Also der notwendige bürokratische Aufwand für alle Investitionen über 300,00€: Formloser Antrag auf Genehmigung der betrieblichen Investitionen, mit Begründung etc.. Kriege ich wohl hin, aber....
Vom monatlichen Leistungsbezug kann ich ja nun kein Auto kaufen. Ansparidee aus der Regelleistung funktioniert zum einen noch nicht, weil wir noch die Kaution und einen Kühlschrang per BA-Darlehn abbezahlen, würde für ein Auto in 3 Jahren nicht funktionieren, außerdem ist das Auto ja definitiv eine betrieblich Investition (privat brauchen wir kein Auto).
Nun zur Sache:
- eine Rücklage aus den betrieblichen Überschüssen werden sie wahrscheinlich nicht akzeptieren, obwohl das Ergebnis das Gleiche wie beim Darlehn wäre.
- Darlehn würden sie akzeptieren und die Darlehnrückzahlungsraten als monatliche betriebliche Kosten auch, aber:
-ein freies Darlehn/Leasing kriege ich nicht.
- Darlehn von der BA für ein Auto gibt es nicht.
- Ich könnte mir nun natürlich das Geld dafür von diversen Leuten zusammensammeln.
Folge wäre, dass das JobCenter monatliche Kosten in Höhe der Darlehnsrate gewinnmindernd akzeptieren müsste.
Eigentlich dürfte ich aber über kurz oder lang, nachdem die Scheidung nun beantragt ist, das Geld für ein Auto selber zusammenkriegen.
1. großes Fragezeichen
Zugewinnausgleich: Rspr. des BSG habe ich mir angekuckt, aber es gibt ja nun noch dieses Urteil vom SG Berlin.
Besonderheit bei uns: Der eigentliche Zugewinnausgleich ist eigentlich Pille-Palle, aber zivilrechtlich läuft auch die Auseinandersetzung von Hausrat, das im Alleineigentum eines Ehegatten steht, über den Zugewinnausgleich, wenn der Nichteigentümer es behält, wie das bei uns der Fall ist.
Ich werde jetzt wohl im Rahmen der Scheidung 2000-3000,00€ für mein Mobiliar zugesprochen bekommen.
Zivilrechtlich ist das Zugewinnausgleich; bezogen auf Hartz IV handelt es sich um Geld, dass ich für absolut geschontes Vermögen, nämlich Hausrat, erhalte und überdiese wurde es lange vor Leistungsbezug von mir erworben (beweisbar).
Hat hier jemand eine Idee, wie das in Brandenburg bewertet wird, ggf. sogar Gerichtsurteile vom LSG?
2. Großes Fragezeichen
Darüberhinaus meine ich noch zwei weitere Ansprüche gegen meinen Mann bzw. meinen Mann und seine Brüder zu haben, die allerdings noch gerichtlich durchgesetzt werden müssen:
1. Bei dem gegen meinen Mann alleine, weiß ich noch nicht, ob es über den Zugewinnausgleich läuft oder ob das ein Vergütungsanspruch ist, für meinen Leistungen beim Aufbau seines Betriebes.
2. Ist definitiv ein Vergütungsanspruch.
Diese rund 9000,00€ sind so gesehen also ziemlich sicher Einkommen.
Ich könnte das jetzt natürlich auf das Konto meines Vaters überweisen lassen und mir von ihm ein Auto vor die Türe stellen lassen. Das macht mir aber ziemlich Bauchweh und fände ich auch nicht in Ordnung.
Insofern folgender Denkansatz:
Wenn das Geld tatsächlich kommt und auf meinem Konto landet: In dem Monat, in dem es kommt, ist es Einkommen, kein Leistungsbezug mehr, für die kommenden 6 Monate dann relevant! Ist das so richtig?
Ich habe mir aber nun zuvor die betriebliche Investition des Fahrzeugs zzgl. Folgekosten genehmigen lassen. Dann kann ich die Investition doch auch tätigen, wenn das Geld kommt und sie müssen das als gewinnmindernd auch hinnehmen, oder sehe ich das falsch??
Und das sollte doch um so mehr gelten, als ich das Auto brauche, um möglichst schnell auf die eigenen Beine zu kommen und dann keine gewinnmindernden Darlehnraten mehr dem Ende des Leistungsbezuges entgegenstehen.
Wie seht Ihr/Sie das?
3. Fragezeichen
Zum Abschluss würde ich dann natürlich auch gerne noch meine letzten Restschulden bei der BA begleichen.
Das BVerfG findet es zwar eigentlich in Ordnung, dass man mit 10 % das abstottert, andererseits ist das, was man bekommt ja schon "nur" die Grundsicherung als Existenzminimum. Dann müssten sie doch auch hinnehmen, dass man diese Kürzung durch Zahlung der Restschuld beseitigt, oder nicht?
Entschuldigung, ist ziemlich lang und ziemlich komplex. Aber irgendwie bewege ich mich gerade in einem Bereich, wo ich den Eindruck habe, dass man mich daran hindert, aus dem Leistungsbezug zu kommen, als umgekehrt und dass zwar in Ordnung ist, dass ich mich noch mehr zu Lasten der Solidargemeinschaft verschulde, um unumgängliche Investitionen zu tätigen, aber diese Investitionen nicht möglich sein sollen, wenn ich sie tätigen könnte.
Das ist doch alles eine Milchmädchenrechnung zu Lasten des Staates und der Steuerzahler. :confused: :confused:
Danke im Voraus für Antworten und Ideen
Clas