• Hallo,

    ich bin vor 3 Monaten bei meinen Eltern ausgezogen und grade fertig mit dem Studium geworden. Solange ich noch keinen Job habe, wollte ich ALG II beantragen und darüber hinaus noch Zuschuss zur Wohnung. Muss ich eine bestimmte Zeit in der Wohnung gewohnt haben, bevor diese mit berücksichtigt wird?
    (Ich bin 27 Jahre).

    Viele Dank schonmal im voraus!

  • Nein, eine Mindestmietdauer gibt es nicht, nur eine "angemessene Größe". Wenn du ALG II beantragst, dann bekommst du keinen Zuschuss zur Wohnung mehr, da dieser bereits mit dem ALG II abgegolten ist ist darüber hinaus keine weiteren Ansprüche mehr bestehen.

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