Freundin frisch Dipl. Ing. und ich ALG II

  • Hallo,

    meine Freundin ist seit ein paar Tagen Diplom Ingenieurin und sogleich aus dem Osten zu mir in den Westen gezogen.
    Ich beziehe z.Z. Hartz4. Da es nicht wahrscheinlich ist, dass Sie sogleich eine Anstellung findet und wir zwei nicht von meinem ALG2 Einkommen leben können, ist das Frage was wir am besten machen.
    Sollte Sie sich auch gleich arbeitssuchend melden und in diesen elenden Hartzer-Apparat eintreten, oder lieber versuchen einen 400 Euro Job zu bekommen? Wird mir etwas abgezogen, wenn Sie jetzt bei mir wohnt, aber nur 400 Euro verdienen würde?
    Was würde sich für mich ändern, wenn ich sie zur Bedarfsgemeinschaft hinzufüge? Oder muss sie selbst einen Antrag stellen? Fragen über Fragen...
    Kann da einer etwas Licht ins Dunkel bringen? Danke.

    Die Wallnuss

  • Wenn Sie bei dir einzieht, bedeutet das nicht automatisch, dass ihr auch gleich eine Bedarfsgemeinschaft bildet, dies wäre erst nach 12-monatigen Zusammenleben der Fall. Das Einzige, was sich für dich zunächst ändert, sind die Unterkunftskosten, die dann von der ARGE gekürzt werden.

    Wenn deine Freundin im Moment nichts hat, sollte sie für sich auch Hartz IV beantragen und versuchen, eine Anstellung zu finden. Ein 400 € Job wäre ja schon mal ein Anfang, hätte aber auf die keinerlei Auswirkungen, da ihr, wie gesagt, noch keine Bedarfsgemeinschaft bilden würdet.

  • Hallo,

    meine Freundin ist 35. Das Alter dürfte also keine Rolle spielen.

    Sie ist mit dem Diplom keine Studentin mehr und hat gleich damit begonnen sich zu bewerben.
    Die Frage ist eigentlich wie lange sie bei mir wohnen kann, ohne dass ich das gleich angeben muss und dadurch Abzüge habe.
    Bekäme sie jetzt eine Anstellung, und wir wären bereits eine gemeldete Bedarfsgemeinschaft, müsste sie doch wahrscheinlich komplett für mich aufkommen. Das möchte ich nicht.
    Oder sollte sie sich generell lieber eine eigene Wohnung suchen?

    Danke!

  • Hallo,

    Zitat

    Die Frage ist eigentlich wie lange sie bei mir wohnen kann, ohne dass ich das gleich angeben muss

    Die Frage stellt sich nicht, da Sie kein Gast darstellt, sondern zu Dir gezogen ist. Meldest Du den Zuzug nicht sofort, könnte man Dir Betrug vorwerfen, da sich mit dem Zuzug zumindest der Anteil der Kosten für die Unterkunft entsprechend ändert.

    Zitat

    Sollte Sie sich auch gleich arbeitssuchend melden und in diesen elenden Hartzer-Apparat eintreten

    Mal ganz abgesehen davon, daß dieser "elende Hartz-IV-Apperat" führ Hunderttausende Menschen die Lebensexistenz sichert, stellkt sich auch diese Frage nicht. Nach Deinen Angaben ist Deine Freundin ohne Einkommen, muß aber zumindest die Hälfte der Miete zahlen und für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Das kann sie schlecht ohne Einkommen, sprich sie ist ja dann auf ALG II angewiesen.

    Ansonsten sind die Ausführungen zur BG von pikary richtig.

    Gruß!

  • Wie machen wir das dann am besten, wenn sie sich auch arbeitssuchend meldet und ALG2 beantragt?

    Melde ich Sie bei mir wohnend an und wir machen einen Untermietvertrag, den Sie dann einreicht oder reicht sie meinen Mietvertrag mit ein, der dann zur Hälfte übernommen werden muss?
    Wie ist das mit getrennten Betten, Kühlschrank, Waschmaschine etc.?
    Danke, Wallnuss

    PS: Mit elendem Hartz4-Apparat meinte ich eigentlich, dass ich sie gerne davor bewahren würde, sinnlose Bewerbungstrainings und "Maßnahmen" besuchen zu müssen.

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