ALG II und Krankenversicherung

  • Hallo zusammen,
    ich wende mich mit folgendem Problem an euch: Ein alter Freund, der schon seit längerem arbeitslos ist, möchte jetzt H4 beantragen. Vor seiner Arbeitslosigkeit war er selbständig, hat eine Zeit lang Krankenkassenbeiträge, privat, eingezahlt, dieses aus welchen Gründen auch immer eingestellt. Jetzt wurde ihm gesagt ohne Krankenversicherung kein H4. Er ist 57 Jahre und es nimmt ihn, nach seiner Aussage, keine KK mehr auf. Laut Aussage seiner alten KK müßte er die Beiträge rückwirkende bis zum Jahr 2007 entrichten und dann wäre noch was zu machen. Es gab wohl ein Gesetz vom 1.04.07 bzgl. Pflichversicherung. Wie soll der arme Mensch diesen Betrag aufbringen! Was könnte man tun?
    Danke

  • Ich vermute mal, das ist eine Frage, die nicht im Forum geklärt werden kann. Hier würde es mehr Sinn machen, sich an einen Rechtsanwalt oder einen Sozialverband zu wenden. Das Problem ist, dass er mit seinem Alter nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen wird (was die Regel bei Hartz IV ist). In der PKV würde er in den Basistarif einsteigen, die Beiträge müsste das Jobcenter übernehmen. Grundsätzlich muss eine private Krankenversicherung einen Versicherten in den PKV Basistarif aufnehmen, allerdings nicht, wenn er vorher Beiträge nicht gezahlt hat...das ist hier eine äußerst verzwickte Lage.:(

  • Danke,
    das üble an der Sache ist, dass diese Menschen, die in so eine Situation geraten, keinerlei Möglichkeiten haben einen Arzt aufzusuchen und das war mir vorher gar nicht klar.
    Nun den - ein schönes Wochenende
    Ecki
    wenn Bedarf berichte ich weiter was passiert

  • Ja, es wäre gut, wenn du berichtest, wie die ganze Sache weiter gelaufen ist. Das dürfte sicherlich für viele auch interessant sein.

    Hier ist auch noch was zu Beitragsschulden in der PKV bei Hartz IV Empfängern, falls es dich interessieren sollte oder der Sache dienlich ist:

    "Schuldenerlass für Bezieher von Hartz IV in der PKV | Hartz IV News"

    2 Mal editiert, zuletzt von Pik:Ary (13. Juni 2013 um 11:52)

  • Hallo,

    sorry - aber mir scheinen hier jede Menge von falschen Schlußfolgerungen zu bestehen. Dabei ist die Sachlage recht einfach.

    Bröseln wir das ganze mal auf.

    Zitat

    Jetzt wurde ihm gesagt ohne Krankenversicherung kein H4

    Diese Aussage wurde bestimmt nicht vom Jobcenter getroffen. Vielmehr geht es darum, bei einem Antrag auf ALG II die Krankenkasse anzugeben. Hier hätte die Person die alte KK angeben müssen und können, womit somit zumindest die laufenden Beiträge an die KK gezahlt werden würden (sofern ein ALG-II-Anspruch besteht).

    Zitat

    Laut Aussage seiner alten KK müßte er die Beiträge rückwirkende bis zum Jahr 2007 entrichten und dann wäre noch was zu machen.

    Diese Aussage ist vollkommen richtig. In dem Augnblick, in dem die laufenden Beiträge zur KK (z.B. durch das Jobcenter) gezahlt werden, kann die Person mit der KK eine Rückzahlungsvereinbarung treffen, bei der angesichts des ALG-II-Bezuges Raten von maximal 25 € angemessen sind. Allerdings kann im Einzelfall durchaus der von pikary gepostete Link weiterhelfen. Allerdings habe ich meine Zweifel, daß die Entschuldung auf die Person zutrifft, da nach den Angaben zum Zeitpunkt der Beitragsschulden kein Bezug von ALG II vorhanden war.

    Zitat

    Es ist zum heulen, der Depp ist ja nicht mehr in einer PKV

    Er ist weiterhin Mitglied der PKV, die Mitgliedschaft ruht derzeit.

    Zitat

    das üble an der Sache ist, dass diese Menschen, die in so eine Situation geraten, keinerlei Möglichkeiten haben einen Arzt aufzusuchen

    Vollkommener Blödsinn. Auch ungeachtet von Beitragsschulden in der GKV oder PKV ist eine Notbehandlung durchaus abgesichert und gedeckt.

    Gruß!

  • Hallo,
    ich lese nur Blödsinn, klar muß mein freund die letzte Kv bei dem H4 antrag angeben, diese KV wird ihm dann sagen, sie haben ihre Mitgliedsschaft bei uns gekündigt schön und nun wollen sie wieder zurück auch schön aber diese Zeit von damals bis jetzt hätten wir gern von ihnen bezahlt bekommen. Die einfache Frage von mir, woher soll dieser Mensch, der ja ohne Frage ganz unten ist, die Kohle bekommen? Das "Sozialamt" übernimmt nur die Schulden von H4 Empfängern, was ist mit denen die wieder zurück in die Solidargemeinschaft wollen oder müßen, sie fallen volle Kanne durch die Maschen.
    Klar auch ein Arztbesuch bei akuten Schmerzen ist bei uns gewährleistet aber wie soll der Mensch da hinkommen, wenn er nichts mehr sieh weil ein vorbeugender Augenarztbesuch nicht drin ist - tut ja nichts weh. Es ist ein ganz übles Ding und ich glaube, dass wahrscheinlich dieses nur durch Rechtsverdreher zu lösen ist. Die Sachlage ist mitnichten einfach
    Ich bleibe dran und vielen dank :confused:

  • Hallo,

    Zitat

    ich lese nur Blödsinn

    Ich wüßte nicht, wo Du Blödsinn liest. Es sei denn, Du WILLST Blödsinn lesen...

    Zitat

    woher soll dieser Mensch, der ja ohne Frage ganz unten ist, die Kohle bekommen?

    Das habe ich eigentlich bereits beantwortet. Sofern die laufenden beiträge gezahlt werden, kann er eine Ratenvereinbarung abschließen, die sich bei ALG-II-Empfängern im Schnitt um die 25 € je Monat bewegt.

    Zitat

    wie soll der Mensch da hinkommen, wenn er nichts mehr sieh weil ein vorbeugender Augenarztbesuch nicht drin ist - tut ja nichts weh

    Dann ist das ein Fehlverhalten des Menschens. Von der KK werden nicht nur Notarzttermine bezahlt, sondern auch wichtige unabweisbare Behandlungen. Ein Anruf bei der KK vor der Terminsetzung hätte/würde vollkommen ausreichend sein.

    Zitat

    Es ist ein ganz übles Ding und ich glaube, dass wahrscheinlich dieses nur durch Rechtsverdreher zu lösen ist. Die Sachlage ist mitnichten einfach

    Weder ist es ein "übles" Ding noch ist die Sachlage irgendwie kompliziert, sondern eigentlich ganz einfach gestrickt. Die Person (von der ich ja fast glaube, daß es sich um Dich selbst handelt - aber egal) hat die Beiträge nicht gezahlt, sich offensichtlich nicht rechtzeitig mit der KK in verbindung gesetzt, um eine Klärung herbei zu führen und erwartet nun scheinbar, daß Jobcenter oder Sozialamt (ergo: der Steuerzahler) für die von ihm selbst verursachten Schulden aufkommen.

    Zitat

    sie fallen volle Kanne durch die Maschen

    Fallen sie nicht. Aber das habe ich nun schon zweimal erklärt. Im übrigen wurde die "volle Kanne" immerhin selbst verursacht.

    Gruß!

  • Guten Morgen,
    ich glaube, dass wir in gewisser Hinsicht aneinander vorbei reden. Das mit dem Blödsinn habe ich nicht auf deine Ausführungen bezogen, sondern auf das was du über meine Aussagen sagtest. `schuldigung für meine unpräzisen Aussagen nun den.
    Ich fasse mal zusammen: Als erstes hat mein Freund den Weg zum Sozialamt oder wie auch immer der Laden mittlerweile heißt, zu gehen um dort einen H4 Antrag zu stellen - ist geschehen.
    Zweitens muß er sich bei der alten KK melden um seine dort ruhende Mitgliedsschaft wieder zu aktivieren und dann auch klären wie mit seinen "Rückständen" umzugehen ist, sprich Kontenklärung.
    Wenn es wirklich so funktioniert, ist es wirklich relativ einfach um wieder zurück zu kommen.
    Vielen Dank für deine Ratschläge über den Ausgang dieser Geschichte werde ich berichten
    Ecki

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