ALG II und Schüler Bafög

  • Hi Leute es geht um folgendes. Ich(28, bei der Mutter+Ehepartner und der Halbschwester(sie 3 bilden eine BG) wohnend und mit eigener Bg) fange am 15.08, nach jahrelange erfolgloser Suche, eine schulische Ausbildung an.
    Vom Bafög-Amt hab ich auch schon ein Schreiben erhalten, wonach sich mein Bedarf nach §12 Abs. 1 Nr. 1 auf 216€ bemisst. Somit hab ich ja auch weiterhin Anspruch auf Hartz 4, wo aber natürlich das Bafög, abzüglich der 93€, mit angerechnet wird. Wobei sich das JC dort noch etwas quer stellt.
    Nun geht es um folgendes, mein momentaner Bewilligungsbescheid lief noch bis zum 31.08. Dieser wurde, auf Grund der Ausbildung und einiger weitere, mir unverständlicher Gründe, aufgehoben und zusätzlich erhielt ich ein Änderungsbescheid, wonach mir für den Zeitraum vom 01.08-14.08 noch 241€ zugesprochen wurden. Beides eingegangen am 26.07 Das Schreiben vom Bafögamt hab ich mir 2 Tage später aushändigen lassen und auch direkt beim JC abgegeben.
    Mir stellt sich halt jetzt die Frage, da mir für den August vom JC eigentlich noch ca 153€ zustehen ob ich, gutgläubig, darauf warten soll, dass das JC den Fehler selber ändert, so wurde mir das jedenfalls auch gesagt als ich das Bfögschreiben abgab, oder doch lieber ein Neuprüfungsantrag oder gar ein Widersprüch für beides schreiben sollte.

    Ich hoffe das mir hier einer weiter Helfen kann, da bei mir momentan nur die Ausbildung, die ich in einer Woche antrete, und das Baföggeld+Hartz4 durch den Kopf gehen. Zudem bin ich, ab dem 15.08, auch erstmaln nicht mehr Krankenversichert. Und fühle mich wegen alldem nicht sehr wohl und wie auf heißen Kohlen sitzend weil ich mich vom JC alles andere als ausreichend beraten fühle,deswegen ja auch der Post, und wie das nun mit der Ausbildung, die mir sher wichtig ist, und dem Geld aussieht.

  • Hallo Brainburg,

    wenn ein Fehler vorliegt, der dir bekannt ist, solltest du einen Widerspruch schreiben. Dabei kannst du auch auf den BAföG Bescheid verweisen. Problem ist nämlich, dass telefonische und mündliche Aussagen später nicht nachgewiesen werden können, was zu deinem Nachteil wäre, wenn der Fehle rnicht korrigiert wird.

    LG

    Tinchen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!