Hallo,
habe beim Erstantrag ALG2 jetzt eine Aufforderung erhalten, dass ich die Kontoauszüge meines Sohnes (3 Jahre) alle Kontoauszüge von Kontoeröffnung an einreichen soll. Ist das rechtens?
Ich habe den Antrag zum 01.07.2011 gestellt, und war seit dem mein Sohn geboren ist Wohngeldempfäner. Nun wurde beim Wohngeld der Heizkostenzuschuss usw. gestrichen, und ich würde mit ALG2 zum Lohn besser bei weg kommen. So um die 120Euro mehr monatlich, als beim Wohngeld.
Die Sachbearbeiterin will die Kontoauszüge, weil ich meinem Bruder Geld von meinem Sohn geliehen habe und er es monatlich zurück gezahlt hat. Die letzte Rate war im April und nun geht auch kein Geld mehr auf sein Konto, dass konnte Sie auch auf den Kontoauszügen ab Mai sehen. Muss ich ihr dazu wirklich Auskunft geben, obwohl das vor der Antragstellung alles schon erledigt war?