ALG II - Hochzeit - welche Ansprüche bleiben erhalten

  • Moin,

    Ich, alleinverdiener heirate in den nächsten 3 Wochen.
    Meine zukünftige wird dann bei mir einziehen.
    Welchen Anspruch hat sie dann noch und welche Ansprüche werden gestrichen ?
    worken gehen kann sie noch nicht und möchte sie nicht da 1 kind im alter von 13 monaten... das hat priorität

    Sie bezieht derzeit :

    Hartz 4
    Mietzuschuss
    Kindergeld
    Unterhaltsvorschuss
    Elterngeld glaube noch bis 2012

    einkünfte mann : 1900€ brutto bleibt bei jetziger steuerklasse ca. 1500€ übrig

    ausgaben: 600 Miete davon 120€ nebenkosten strom 60€
    versicherungen

    da nun von meinen einkünften 3 personen ernährt werden müssen und das geld natürlich knapper wird, stellt sich die frage, habe ich die chance auf irgendwelche zuschüsse wie miete usw ????

    danke für eure tipps und eine checkliste wäre super welche anträge etc wir stellen müssen nach der hochzeit bei den ämter :cool:

  • Hallo rockinhouse,

    hier wird es keine weiteren Ansprüche geben, da dein Einkommen für 3 Personen ausreichen sollte und schon über sämtlichen Sätzen liegt. Nach einer Regelsatz Berechnung müsste mit deinem Einkommen eine 4-köpfige Familie zurecht kommen, daher sehe ich hier keine Chance, noch weitere Hilfen zu beantragen.

    LG

    Tinchen

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