Hallo
Seit Nov. 2010 stehe ich im Bezug von ALG 2. Ab Mai 2011 müsste ich einen Folgeantrag stellen. Seit Feb. 2011 bin ich aber arbeitsunfähig bis 25. Mai 2011 geschrieben. AU geht sicher noch länger. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen liegen der Kommunalen Arbeitsförderung vor.
Muss ich trotz AU einen Folgeantrag auf ALG 2 stellen?
Habe von der KOA seit AU nichts gehört. Dachte bei AU wird ALG 2 bis Ende AU bezahlt, aber am 29. April 2011 war kein Geld überwiesen.
Telefonische Rückfrage beim Sachbearbeiter heute morgen. Antwort: Trotz AU muss ich einen Folgeantrag stellen.
Außerdem läuft ein Widerspruchsverfahren bei der Rentenversicherung wegen Rentenantrag. KOA weiss diesbezüglich Bescheid.
Bin zu 60% schwerbehindert, Antrag auf Erhöhung ist gestellt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe