Nebenkostenabrechnung

  • Hallo ich brauche Eure Hilfe...
    Mein Sohn ist am 28.1.2011 fertig mit seiner Ausbildung gewesen. Am 31.1.2011 hat er sich Arbeitslos gemeldet.
    Man sagte ihm gleich, das sein Geld nicht reicht zum leben und er Arbeitslosengeld 2 beantragen soll. Gesagt...getan.

    Nun meine Fragen...heute rief er mich an und teilte mir mit, das er von seinem Stromanbieter die Nebenkostenabrechnung erhalten hat und 360 Euro für das letzte Jahr nachzahlen soll.
    Seine monatliche Rate wurde auf 70 Euro erhöht. Bis zum 23.2. hat er Zeit zu zahlen.

    Nun kommt dazu....er will es auf jedenfall bezahlen und am liebsten sofort....das er noch von seinem alten Arbeitgeber einen Betrag überwiesen bekommt. Eigentlich sollte dieser Betrag mit seinem letzten Gehalt ende Januar schon überwiesen werden. Hat aber wohl nicht geklappt.

    Jetzt denk ich mir, das wird wohl als Einkommen angerechnet oder nicht? Macht die Arge da einen Unterschied, wenn mein Sohn nachweist das er die Nebenkostenabrechnung bedient....oder muß mein Sohn jetzt schon Schulden abtilgen obwohl das Geld ja da ist?


    Danke schon mal im vorraus
    Manjana

  • Jeder der in dieser großen Chemiefirma gelernt hat, bekommt eine Bonuszahlung nach bestandener Ausbildung und zur anderen hälfte ist es sein angespartes (Baustein 3) das er nach beendigung auch noch erhällt.

    Gruß Manjana

  • Hallo,

    das dürfte als Einkommen angerechnet und dementsprechend für eine gewisse Zeit vom ALG II abgezogen werden. Insofern warne ich ausdrücklich davor, mit der Bonuszahlung die Schulden zurück zu zahlen, weil Deinem Sohn dieses Geld dann in den nächsten Monaten fehlen wird, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

    Gruß!

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