Freibeträge - Haushaltsgemeinschaft - ALG II

  • Hallo!


    Ich absolviere zur Zeit ein Studium an der Berufsakademie und bekomme dabei 525,- im Monat - Brutto wie Netto, da keine Steuern, Abzüge etc.
    Meine Freundin und ich bilden eine Hartz4 Bedarfgemeinschaft.
    Theoretisch zumindest. Denn laut Hartz4bescheid bin ich nach §7 SGBII von Leistungen ausgeschlossen. Bafögantrag hat allerdings auch nichts gebracht.
    Nun meine eigentlich Frage, laut Hartz4bescheid habe auch ich einen Grundbedarf von ~504,-(inkl.Miete) im Monat. Bei 525€-30€(Einkommensbereinigung) komm ich da ja nicht über die ~504€. Wenn ich jetzt allerdings Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bekomme, wird meiner Freundin jedesmal etwas abgezogen.

    Was ich aber gar nicht verstehe ist der §30 SgbII.
    Demnach dürfte ich doch sogar noch 100€ mehr verdienen dürfen oder liege ich da falsch? Gruß Marco

  • Okay. Wenn ich mehr als den Grundbedarf verdiene, wird dass also bei meiner Freundin abgezogen. Müsste aber da mir nicht der Baföghöchsatz als Grundbedarf genommen werden, da ich als Student sowieso aus Hartz4 rausfalle?
    Vor dem Studium war ich ganz normal arbeiten(und hab dementsprechend westentlich mehr verdient) und da hatten wir insgesamt ca. 400€ mehr als jetzt.

  • Hallo,

    Zitat

    Müsste aber da mir nicht der Baföghöchsatz als Grundbedarf genommen werden

    Nein.

    Zitat

    Vor dem Studium war ich ganz normal arbeiten(und hab dementsprechend westentlich mehr verdient) und da hatten wir insgesamt ca. 400€ mehr als jetzt.

    Da hast Du auch der BG angehörst und all die Freibeträge bekommen.

    Gruß!

  • Hi! Ich bin´s nocheinmal.
    Liege ich damit richtig - mein Bedarf(der mir zusteht) = dem Bedarf meiner Freundin(der ihr zusteht) oder?

    Was ich noch nicht ganz verstehe ist, bei Alg I und II übernimmt der jeweilige Träger ja auch die Kosten für die Krankenkasse, bei mir logischerweise nicht. Aber warum werden die 77,90€ dann nicht auf meinem Bedarf draufgerechnet?

  • Guten Abend,

    also, wenn ich die Krankenversicherung als vom Einkommen abzusetzenden Beitrag nehmen kann, warum dann nicht auch die Fahrtkosten etc.absetzen.(laut Aufwendungen (11.75))
    (vor allem gehts mir um die Fahrtkosten, da diese sehr hoch sind)?
    Gruß Marco

  • Hallo,

    alles klar.

    Ich sehe dennoch keine Chancen für die Absetzung. Fahrtkosten werden i.A. nur bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit übernommen, was bei Dir aber nicht der Fall ist.

    Versuchen kannst Du es aber trotzdem.

    Gruß!

  • Guten Abend! Also, ich denke, die Fahrtkosten wurden tatsächlich als Freibeträge übernommen, da die Freibeträge beim letzten Bescheid wesentlich höher waren als zuvur und als der Pauschbetrag. Vielen vielen Dank nochmal @Hoppel!!!!...übrigens bin ich jetzt wieder sozialversicherungspflichtig-da die Regierung wieder das Gesetz geändert hat.
    Nun hab ich eine neue Frage-und zwar hatten wir eine Nebenkostennachzahlung vom Vermieter bekommen, die wir natürlich auch an das Jobcenter weitergerreicht hatten, allerdings hab ich noch nichts im internet etc. gefunden ob man bei der Erstattung der Nebenkostenachzahlung einen extra Antrag stellen muss?

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