Arbeitslosengeld und Rentenversicherung

  • Hallo,

    ich weiß nicht, ob ich für meine nachstehenden Fragen hier richtig bin, versuch es aber. Die Fragen beziehen sich auf das damalige Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe vor Einführung von Arbeitslosengeld 2 im Jahr 2005.

    Welche Beträge wurden für die Rentenversicherung zugrunde gelegt:

    a) Vom Bemessungsentgelt, also ausgehend vom zuletzt erhalten Bruttogehalt (wie auch bei Lohn- oder Gehaltszahlungen üblich)
    b) Vom Leistungsentgelt, somit das erwähnte Bemessungsentgelt minus der vom Arbeitsamt vorgenommenen Abzüge wie Lohn- und Kirchensteuer, Beiträge zur Sozialversicherung etc.
    c) Vom Leistungssatz, also von der zu einem bestimmten Prozentsatz (vom Leistungsentgelt berechnet) erfolgten Auszahlung durch das Arbeitsamt
    d) Oder???

    Ich würde mich freuen, wenn das vielleicht (noch) jemand weiß und mir diese Fragen beantworten könnte.

    Vielen Dank im voraus und Grüße von

    Horst

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