gestrandet im Ausland, moechte zurueck

  • Hallo,
    also, ich bin hier im Ausland leider mittlerweile fast voellig mittellos ohne Aussicht darauf das sich die Situation aendern koennte. Ich werde in den naechsten tagen versuchen meine letzten verbliebenen Sachen zu verkaufen und davon ein Rueckflugticket kaufen.
    Meine frage waere haette ich ueberhaupt noch Anspruch auf irgendwelche Leistungen in Deutschland und wuerde mir evtl. bei Wohnungs oder Zimmerbesorgung geholfen werden.Ich werde also im Prinzip nur mit einer Reisetasche und sonst gar nichts wieder kommen.Koennte wohl die ersten paar Tage bei Bekannten unterkommen , aber das ist ja auf dauer auch kein Zustand, moechte aber auch nicht auf der Strasse schlafen muessen. Ich will eigentlich nur Wissen ob mir bei der Arge evtl. geholfen werden kann und wird , damit ich die Chance fuer einen neuanfang habe. Vielleicht hat ja jemand aehnliche erfahrungen machen muessen.

  • Hallo,

    Deine Angaben sind zu dürftig, um eine seriöse Antwort geben zu können. Wie alt bist Du? Wohnen Deine Eltern in Deutschland? Bist Du deutscher Staatsbürger?

    Zitat

    wuerde mir evtl. bei Wohnungs oder Zimmerbesorgung geholfen werden

    Nein. Darum wirst Du Dich schon selbst kümmern müssen.

    Gruß!

  • Hallo,
    Ja, ich bin Deutscher Staatsbuerger und 49 Jahre alt. Meine Mutter lebt noch in Deutschland.
    Mit der Wohnungsfrage meinte ich natuerlich wie und wovon , die wollen ja ueberall Kaution usw.. Ich habe ja schliesslich meine Situation selber zu verantworten, und komme jetzt alleine erstmal nicht weiter.
    Es geht mir nur darum wieder Fuss zu fassen, selbstverstaendlich will und werde ich wieder arbeiten, aber ich muss irgendwie den Anfang finden.
    Noch eine Frage, ich habe irgendwo hier gelesen das ich mich in dem Ort melden muesste wo ich zuletzt in Deutschland gemeldet war, ist das richtig so oder kann ich auch in meine eigentliche Heimatstadt zurueck.
    Sorry fuer die vielen Fragen, aber ich moechte nicht voellig ahnungslos zurrueckkommen ( wahrsch. Februar).

    MfG

  • Hallo,

    grundsätzlich könnte ein Anspruch auf ALG II bestehen. Bei diesem ALG II werden auch die angemessenen Kosten der Unterkunft mit übernommen. Auch kannst Du einen Antrag auf Übernahme der Kautiion bei dem Jobcenter stellen.

    Tatsächlich ist der letzte Meldeort für Dich zuständig, bei dem dortigen Jobcenter kannst du dann auch alle Anträge stellen.

    Gruß!

  • Danke fuer Deine schnelle Antwort

    Tatsächlich ist der letzte Meldeort für Dich zuständig, bei dem dortigen Jobcenter kannst du dann auch alle Anträge stellen.

    Das waere erst mal schlechter, da die Gegend dort sehr Laendlich ist, vielleicht besteht die moeglichkeit mich dort abzumelden und in der anderen Stadt wieder anzumelden. Bloss wo anmelden ohne Wohnung?

    alles nicht so einfach,aber irgendwie muss es ja weitergehen.

  • Hallo,

    um eine Anmeldung dort wirst Du nicht herumkommen.

    Sofern nachvollziehbare Gründe vorliegen, kannst Du dann einen Umzugsantrag stellen - allerdings kaum mit der von Dir angebrachten Begründung.

    Gruß!

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