HAllo,
vielleicht hat damit schon jemand Erfahrungen gemach oder kann mir einfach darüber was konkretes berichten. Ich plane für 4Wochen(Mitte Mai-Mitte Juni) eine Ortsabwesenheit, bin aber mir so gut wie sicher, dass dies mein Fallmanager nicht bewilligen wird. Werde aber trotzdem für 4Wochen wegfahren(habe seit 2Jahre keinen Urlaub gehabt) und rechne natürlich mit Sanktionen, erst mit 100% Wegfall für die Zeit, wo ich weg bin. Nun zu der Frage: ich nehme an, wenn ich dem Fallmanager 1Woche vom Urlaub um Erlaubnis bitten, dies zu genehmigen, wird er dies ablehnen und mir während ich im Urlaub bin, ein Paar "wichtige Termine" verpassen, die ich natürlich nicht wahrnehmen können werde. Kann er eigentlich das machen um mir für weitere Zeiten(wenn ich schon zurück bin) z.B für Ende Juni, Juli, August.. die Zahlungen zu kürzen, oder werde ich für die Zeit, wo ich im Urlaub bib und kein Geld für die Zeit bekomme, in Ruhe gelassen?
Zweite Möglichkeit: Ich fahre einfach weg und hoffe, dass er während ich weg bin, nichts davon mitbekommt. Ich kann natürlich in der Zeit, wo ich weg bin, einen Termin bekommen, zu dem ich auch nicht kommen kann, kann auch sein, dass das Datum des Termins mit meiner Rückkehr gut zusammen passt und ich bin rechtzeitig wieder da.
Und überhaupt, die Sanktionen, Kürzungen um 10-60% dauern 3Monate, wird für die 3Monate der Arbeitslose erstmal "in Ruhe gelassen", oder kann er auch in der Zeit(3Monate) mit weiteren Kürzungen rechnen, wenn er z.B einen Termin verpasst?