Sanktionen - wie schnell kann das ganze Geld gestrichen werden

  • HAllo,


    vielleicht hat damit schon jemand Erfahrungen gemach oder kann mir einfach darüber was konkretes berichten. Ich plane für 4Wochen(Mitte Mai-Mitte Juni) eine Ortsabwesenheit, bin aber mir so gut wie sicher, dass dies mein Fallmanager nicht bewilligen wird. Werde aber trotzdem für 4Wochen wegfahren(habe seit 2Jahre keinen Urlaub gehabt) und rechne natürlich mit Sanktionen, erst mit 100% Wegfall für die Zeit, wo ich weg bin. Nun zu der Frage: ich nehme an, wenn ich dem Fallmanager 1Woche vom Urlaub um Erlaubnis bitten, dies zu genehmigen, wird er dies ablehnen und mir während ich im Urlaub bin, ein Paar "wichtige Termine" verpassen, die ich natürlich nicht wahrnehmen können werde. Kann er eigentlich das machen um mir für weitere Zeiten(wenn ich schon zurück bin) z.B für Ende Juni, Juli, August.. die Zahlungen zu kürzen, oder werde ich für die Zeit, wo ich im Urlaub bib und kein Geld für die Zeit bekomme, in Ruhe gelassen?


    Zweite Möglichkeit: Ich fahre einfach weg und hoffe, dass er während ich weg bin, nichts davon mitbekommt. Ich kann natürlich in der Zeit, wo ich weg bin, einen Termin bekommen, zu dem ich auch nicht kommen kann, kann auch sein, dass das Datum des Termins mit meiner Rückkehr gut zusammen passt und ich bin rechtzeitig wieder da.
    Und überhaupt, die Sanktionen, Kürzungen um 10-60% dauern 3Monate, wird für die 3Monate der Arbeitslose erstmal "in Ruhe gelassen", oder kann er auch in der Zeit(3Monate) mit weiteren Kürzungen rechnen, wenn er z.B einen Termin verpasst?

  • Phuu. Ja ne is klar deine Aussage. Also dir stehen im Jahr weis nicht ganz genau 21-24 Tage Urlaub zu. wie du die nimmst ist wursch. Nur darfst du net 1 monat erst arbeitslos sein. Is klar. Gehe einfach mal rein und gehe zum Filemanager und frage ihn. Wenn er nichts genemigt dann sage ihm du willst mal seinen chef sprechen. Der is ja auch nur ein Arbeitnehmer. immer drücken drücken drücken. Ich habe letzes jahr ohne probleme 3 wochen hintereinander bekommen.
    Du kannst natürlich auch hoffen das sie dich in denem urlaub nicht anschreiben, was unwahrscheinlich ist weil im normalfall alle 4 wochen zur beratung musst.


    Ich tipp mal das was in der Harz4 vereinbarung punkto abwesentheit drin steht.
    Halten sie sich innehalb des zei-ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass sie persönlich an jedem werktag an ihrem wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihnen bestimmten Anschrift (Wohnung) durch briefpost erreichbar sind. Dies müssen sie ihrem persöhnlichen Ansprechpartner mitteilen. Bei einer unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit entfällt mit dem ersten tag der Ortsabwesenheit Ihr anspruch auf Arbeitslosengeld 2, auch bei nachträglichen bekanntwerden. Wird ein genhmigter auswährtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten tag der unerlaubten ortsabwesenheit kein anspruch auf leistungen mehr.


    Ne also in den 3 monaten wo du im falle dann kürzung bekommst lassen die dich net inruhe. Ja es kann sogar zu einer 100% kürzung kommen wenn du weitere termine nicht berücksichtigst oder dich weigerst zu Vorstellterminen oder bewerbungen schreiben.


    Ich hoffe ich habe dir erst mal geholfen