HarzIV Sperrung mit ärztl. Attest Kündigung bei Job herbeizwingen?

  • ...folgendes- (und ich versuche mich kurz zu fassen :

    Nach ALG1 (alles aufgebraucht deswegen würde nun HARZIV anfallen) habe ich nun seit Mitte September eine 30STd.Stelle in einem Grossraumbüro- nichts "Spannendes", da ich nicht mit einer Ausbildung oder einem Studium trumpfen konnte, aber ich wollte eben wieder arbeiten und nicht HarzIV beantragen müssen.

    Ich bin alleinerziehend und habe eine 2 Jährige Tochter (wird sep.`11 3Jahre)...ich bin 29J.

    Nun ist es so, dass meine Tochter zur Zeit mit ihrer Gesundheit zu kämpfen hat und ich für mich beschlossen habe, das es das beste wäre sie vorerst von der Kita abzumelden- wir haben einen U3-GruppenPlatz bekommen- da es keinen Sinn hätte sie um diese Jahreszeit nach Auszeit von über einem Monat wieder in die Kita zu tun- Ansteckungsgefahr und erneute Erkrankung zu hoch!- da kann man nun auch warten bis sie 3J. alt ist und dann erst in die Kita geht.

    Meine Eltern helfen zur Zeit aus, wenn ich arbeiten gehe und sie nun wieder "auf-den-Damm" zu bekommen nach der Erkrankung- da ich mich wegen der Arbeit nun nicht um sie kümmern kann- sprich: ich sehe sie nur 2 Mal die Woche-

    Nun hatte sie in ihrem zarten Alter von 2J. einen wegen psychischer Belastung/Stress erneuten kleinen Ausbruch der Krankheit, in geschwächter Form, und ich mache mir immer mehr Gedanken, ob es überhaupt so sinnvoll ist einen, was ich am Ende pro Stunde raus bekomme sind um die "7,13Eu,-Job" zu haben (bin auch noch in Probezeit) während sich meine Eltern um mein Kind kümmern müssen und ich hänge in einem Job der mir eh nichts bringt-...muss nebenher auch noch Wohngeld beantragen und bekomme Kindergeld und Unterhaltsvorschuss...
    Es wäre viel wichtiger die Zeit mit meiner Tochter zu verbringen, wenn sie ja auch schon nur mich hat und auch keinen Vater (den sie seit einem halben Jahr nicht mehr gesehen hat, da er den Kontakt abgerochen hat).

    Mein Plan ist im Aug.2011 eine Ausbildung zu beginnen und sie kommt dann auch mit 3J. in den Kindergarten.

    Nun die Frage/n:

    -Würde ich, wenn ich nun selbst kündige, bei HarzIV gesperrt werden?
    -Wie müsste ich die dringende Notwendigkeit der Kündigung bei dem Job bei der ARGE hinterlegen lassen...mit ärztlichem Attest für Tochter und mich??-geht das dann?
    -Werde ich von Maßnahmen, die ich echt bei Alg1 zu genüge hatte und eh nix gebracht haben und nur pures rumsitzen in irgendwelchen Räumen von Einrichtungen des Arbeitsamtes waren, verschont wenn ich angebe das meine Tochter noch nicht 3J. alt ist und erst mit 3J. in einen Kindergarten gehen wird?
    -Würden die bei der ARGE dies als Antwort akzeptieren nachdem sie gesehen haben, sie hatte einen Kita-Platz in einer U3 Gruppe wo ich sie rausgenommen hatte- wenn ich da dann auch wieder einen ärztlichen Attest vorzeigen könnte?

    Lieben Dank schonmal für Eure Antworten....-wirklich: ich bin kein Drückeberga und möchte auch arbeiten, bzw. in knapp 9 Monaten eine Ausbildung beginnen- so wäre es einfach am besten für mich und mein Kind...und Familie.

    Danke nochmal für Eure Antwort/en

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